Die Kreditbedingungen für Selbstständige und Freiberufler
Angestellte Arbeitnehmer und Beamte haben bei entsprechender Bonität meist keine allzu großen Schwierigkeiten, einen Kredit zu bekommen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist das anders.
Es gibt zwar mittlerweile recht gute Angebote für Ratenkredite, die auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn das Einkommen durch eine selbstständige Tätigkeit erzielt wird.
Ein paar Anbieter haben sich sogar darauf spezialisiert, Kredite speziell an Selbstständige und Freiberufler zu vergeben. Die Mehrheit aller Banken und Finanzdienstler übt sich jedoch in Zurückhaltung, wenn ein Selbstständiger oder ein Freiberufler einen Kreditantrag einreicht. Und so wird ein Kredit eher zögerlich vergeben oder der Antrag direkt wieder abgelehnt.
Inhalt
Die Bedenken der Kreditinstitute
Der Hauptgrund dafür, dass sich Banken und Finanzdienstleister bei der Kreditvergabe an Selbstständige und Freiberufler so schwertun, sind die mitunter doch recht großen Schwankungen beim Einkommen. Während ein angestellter Arbeitnehmer oder ein Beamter jeden Monat ungefähr das gleiche Geld verdient, auf jeden Fall aber ein festes und regelmäßiges Einkommen hat, können die Bezüge bei einer selbstständigen Tätigkeit sehr unterschiedlich ausfallen.
So kann es sein, dass ein Selbstständiger oder Freiberufler in einigen Monaten sehr viel Geld verdient. In anderen Monaten können aber beispielsweise saisonale oder konjunkturbedingte Gründe dazu führen, dass die Geschäfte nicht laufen und folglich ein nur geringes oder schlimmstenfalls gar kein Einkommen erzielt wird. In den vergangenen Jahren haben sich die Aussichten für einen erfolgreichen Kreditantrag allerdings etwas verbessert.
Ein Stück weit ist diese Entwicklung sogar der Wirtschafts- und Finanzkrise zu verdanken. Es hat sich nämlich gezeigt, dass sich viele Selbstständige und Freiberufler nach wirtschaftlich schwierigen Phasen recht schnell wieder erholen und ihre Einnahmen stabilisieren konnten. Vielen ist es zudem nicht nur gelungen, an alte Erfolge anzuknüpfen, sondern vom Aufschwung zu profitieren und heute volle Auftragsbücher zu verzeichnen.
Banken sehen solche Entwicklungen natürlich mit Wohlwollen und lehnen Kreditanträge nicht mehr kategorisch ab. Trotzdem haben es Selbstständige und Freiberufler nach wie vor schwerer. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit das einzige Einkommen des Haushalts ist.
Die erforderlichen Unterlagen für einen Kredit
Zu den Grundvoraussetzungen für eine Kreditvergabe gehört, dass der Selbstständige oder Freiberufler volljährig ist und einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Diese Voraussetzungen müssen alle Kreditnehmer erfüllen.
Im Unterschied zu einem angestellten Arbeitnehmer oder einem Beamten muss ein Selbstständiger oder ein Freiberufler jedoch zusammen mit dem ausgefüllten Kreditantrag mehr Unterlagen einreichen. Welche Unterlagen dies sind, hängt grundsätzlich vom Anbieter ab.
In aller Regel werden jedoch folgende Unterlagen erwartet:
· Kontoauszüge; die meisten Anbieter möchten die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate sehen, mitunter muss aber auch ein längerer Zeitraum nachgewiesen werden. Anhand der Kontobewegungen kann sich die Bank einen Überblick über die Einnahmen und die Ausgaben verschaffen.
· die betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA
· die Einnahmen-Überschussrechnung oder die Gewinn- und Verlustrechnung
· den Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Jahres, manchmal auch der vergangenen zwei Jahre
Die Kreditbedingungen für Selbstständige und Freiberufler
Damit der Selbstständige oder Freiberufler eine Chance auf einen Kredit hat, sollte er seine Tätigkeit seit mindestens einem Jahr ausüben. Für die Bank ist dies nämlich ein Anzeichen dafür, dass die Tätigkeit längerfristig genug Ertrag einbringt, um davon leben und den Kredit bedienen zu können. Besteht das Geschäft kürzer, dürfte es schwierig bis unmöglich werden, einen Kredit zu bekommen.
Existenzgründer müssen nun aber nicht gleich resigniert aufgeben, denn für sie gibt es eigene Kredit- und Förderprogramme. Sehr, sehr wichtig ist außerdem, dass der Antragssteller keinen negativen Schufa-Eintrag hat. Schon bei einem angestellten Arbeitnehmer oder einem Beamten mit sicherem und festem Einkommen kann ein Negativeintrag das Aus für den Kredit bedeuten.
Bei einem Selbstständigen oder Freiberufler ist ein negativer Eintrag in der Schufa aber ein fast sicheres K.O.-Kriterium. Ratsam ist deshalb, dass sich der Selbstständige oder Freiberufler eine Auskunft über die Bewertung seiner Kreditwürdigkeit einholt, bevor er den Kreditantrag stellt. Die Auskunft kann bei der Schufa einmal pro Jahr kostenlos angefordert werden. Sollten sich hier falsche oder veraltete Eintragungen finden, kann der Antragssteller eine Korrektur veranlassen. Zudem kann er sich Argumente zurechtlegen, mit denen er die Bedenken der Bank entkräften kann.
Auch wenn der Selbstständige oder Freiberufler alle Voraussetzungen erfüllt und einer Kreditvergabe nichts im Wege steht, muss er damit rechnen, dass er etwas höhere Zinsen bezahlen wird. Aus Sicht der Banken ist ein Kredit für einen Selbstständigen oder Freiberufler mit höheren Risiken verbunden als ein Kredit für einen angestellten Arbeitnehmer oder Beamten. Dieses höhere Risiko wird meist durch einen höheren Kreditzins ausgeglichen. Sinnvoll kann es dann wiederum sein, die Möglichkeit von Sondertilgungen zu vereinbaren.
Bei einigen Anbietern ist diese Option automatisch gegeben, bei anderen Anbietern sind Sonderzahlungen nur in bestimmten Zeitabständen und nur in einer gewissen Höhe möglich und bei wieder anderen Anbietern wird ein Aufschlag fällig. Laufen die Geschäfte gut, kann der Selbstständige oder Freiberufler aber das Instrument der Sondertilgung nutzen, um seinen Kredit teilweise oder sogar vollständig abzulösen.
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Thema: Kreditbedingungen für Selbstständige und Freiberufler
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