Die wichtigsten Regeln bei der Darlehenstilgung
Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise und immer strengeren Kriterien bei der Kreditvergabe reagieren Banken zunächst positiv, wenn ein Kunde ein Darlehen beantragt. Schließlich wissen die Banken, dass dieser Kunde Kapital benötigt und sie ihrerseits durch die Gewährung des Darlehens Gewinne erwirtschaften können.
Nach der Überprüfung der finanziellen Ausgangssituation und den Risiken für die Bank erstellt die Bank dann ein Angebot. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, wird ein Vertrag aufgesetzt, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
Zu den wichtigsten Inhalten in einem Darlehensvertrag gehören dabei die Vereinbarungen über die Darlehenshöhe, die Laufzeit, die Zinssätze, die Darlehenstilgung und die Kündigungskonditionen. Die Darlehenshöhe beziffert die Zahl, die die Bank dem Kunden zur Verfügung stellt, die Laufzeit regelt, über welchen Zeitraum der Vertrag Bestand hat.
Die Zinssätze zeigen die Kosten für das Darlehen auf und im Rahmen der Kündigungskonditionen wird festgelegt, wann und in welcher Form der Darlehensvertrag gekündigt werden kann. Ein ebenfalls entscheidender Faktor ist daneben auch die Darlehenstilgung, bei der es allerdings einige Punkte und Regeln zu beachten gilt.
Hier die wichtigsten Infos und Regeln rund um die Darlehen-Tilgung im Überblick:
Was heißt Darlehenstilgung?
Die Tilgung eines Darlehens bedeutet nichts anderes als die Rückzahlung dieses Darlehens. Dabei kann die Rückzahlung, je nach Darlehensart, in monatlichen Raten oder in Form einer Einmalzahlung zum Ende der Vertragslaufzeit hin erfolgen.Die Darlehen-Tilgung beinhaltet jedoch nicht nur die Summe, die die Bank ihrem Kunden zur Verfügung gestellt hat, sondern auch sämtliche Kosten, die im Rahmen des Darlehens anfallen.
Hierzu gehören neben den Zinsen beispielsweise auch die Bearbeitungsgebühren, die Kontoführungsgebühren oder die Prämie für eine Restschuldversicherung. Das bedeutet, erst wenn der Kunde das ihm geliehene Geld und alle weiteren Kosten zurückbezahlt hat, ist das Darlehen vollständig getilgt und er wieder schuldenfrei.
Im engeren Sinne bezeichnet die Tilgung die Rückzahlung der eigentlichen Restschuld. Wird das Darlehen in monatlichen Raten zurückbezahlt, setzt sich die Rate aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Der Tilgungsanteil wird für die Rückzahlung der Darlehenssumme verwendet, durch den Zinsanteil werden die Darlehenskosten abgedeckt.
Bei der Tilgung des Darlehens durch eine Einmalzahlung werden während der Laufzeit nur die Zinsen bezahlt und der Tilgungsanteil wird separat angespart. Bei Fälligkeit des Darlehens werden die angesparten Tilgungsanteile dann für die Tilgung des Darlehens verwendet.
Die 3 grundlegenden Formen der Darlehenstilgung
Grundsätzlich gibt es drei Varianten, um ein Darlehen zu tilgen, das Darlehen also vollständig abzulösen und die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Bank zu beenden.
1. Darlehenstilgung nach Tilgungsplan.
Im Zuge der Darlehensvereinbarung wird ein Tilgungsplan erstellt. Dieser zeigt auf, wie viele Raten für die Tilgung des Darlehens geplant sind, wie hoch diese Raten jeweils ausfallen und wann die Raten jeweils fällig sind.
Anhand dieses Tilgungsplanes zahlt der Darlehensnehmer sein Darlehen dann zurück. Grundsätzlich sinnvoll dabei ist, einen Dauerauftrag einzurichten, um sicherzustellen, dass die Darlehensraten pünktlich auf dem Darlehenskonto verbucht werden.
Besteht die Möglichkeit von Sondertilgungen, kann der Darlehensnehmer zusätzliche Zahlungen leisten, um sein Darlehen schneller zu tilgen. Hierfür wird allerdings in aller Regel eine Mindest- und eine Höchstsumme vereinbart.
2. Vorzeitige Darlehenstilgung.
Verfügt der Darlehensnehmer über ausreichend Kapital, um das Darlehen durch eine Einmalzahlung vollständig abzulösen, kann er eine vorzeitige Darlehenstilgung vereinbaren. Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit ist dies in aller Regel jederzeit und problemlos möglich. Bei einem Baudarlehen hingegen berechnen die Banken üblicherweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Durch die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht eine Bank die Zinsgewinne und Einnahmen aus, die ihr durch die vorzeitige Tilgung des Darlehens entgehen. Allerdings darf eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht in Rechnung gestellt werden, wenn der Kunde sein Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist umfinanziert.
Auch wenn er die Anschlussfinanzierung seiner bisherigen Bank ablehnt und sich für eine andere Bank entscheidet, handelt es sich hierbei nicht um eine vorzeitige Darlehenstilgung, denn die Darlehenskonditionen werden nach Ablauf der Zinsbindungsfrist grundsätzlich neu verhandelt.
3. Unfreiwillige Darlehenstilgung.
Ein Darlehensvertrag kann grundsätzlich auch durch die Bank gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf einer Zinsbindungsfrist setzt allerdings einen wichtigen Grund voraus. Zu den beiden wesentlichen Gründen für eine Kündigung durch die Bank gehören die Täuschung über die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Zahlungsverzug.
Eine Täuschung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Darlehensnehmer unwahre Angaben zu seinem Einkommen, seinem Vermögen oder seinen bestehenden Verbindlichkeiten gemacht hat. Dies kommt vor allem im Zusammenhang mit größeren Darlehenssummen jedoch so gut wie nie vor, da die Bank hier vor der Darlehensvergabe sehr genau prüft.
Häufiger ist die vorzeitige Kündigung durch die Bank, weil der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. In diesem Fall kann die Bank das Darlehen kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens drei Darlehensraten in Verzug ist und diese drei Darlehensraten zusammen mehr als zwei Prozent der vorhandenen Restschuld aus dem Darlehen ausmachen.
Die Bank muss dann eine Mahnung aussprechen und wenn der Darlehensnehmer seinen Rückstand innerhalb der gesetzten Frist nicht ausgleichen kann und keine anderweitige Lösung möglich ist, kann die Bank den Darlehensvertrag kündigen und die sofortige Tilgung des Darlehens fordern.
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Thema: Die wichtigsten Regeln bei der Darlehenstilgung
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