Inkassounternehmen – die wichtigsten Infos und Tipps auf einen Blick

Inkassounternehmen – die wichtigsten Infos und Tipps auf einen Blick

Inkassounternehmen sind Firmen, deren Dienstleistung darin besteht, offene Forderungen und überfällige Zahlungen für Gläubiger einzutreiben. Viele Inkassobüros sind seriöse Unternehmen, die lediglich ihren Job machen. Aber in der Branche gibt es leider auch viele schwarze Schafe, die unberechtigte Forderungen verschicken und Drohkulissen aufbauen, um durch eingeschüchterte Kunden ordentlich Kasse zu machen.

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Ein Gesetz, das seit dem 1. November 2014 in Kraft ist, soll dem zwielichtigen Treiben entgegenwirken. Aber wie kann und sollte jemand reagieren, wenn er Post von einer Inkassofirma bekommt?

Hier die wichtigsten Infos und Tipps
rund um Inkassounternehmen auf einen Blick:

Wann wird ein Inkassounternehmen tätig?

Wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht leistet, gerät er in Zahlungsverzug. War ein konkretes Datum oder bestimmter Zeitraum vereinbart, bis zu dem die Forderung zu begleichen war, befindet sich der Schuldner automatisch in Verzug, wenn er seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist. Separate Zahlungsaufforderungen oder schriftliche Mahnungen sind dafür nicht notwendig.

In der Praxis wird ein Gläubiger eine offene Forderung aber meist annahmen. Bezahlt der Schuldner den fälligen Betrag nicht, kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen einschalten.

Das Inkassounternehmen kümmert sich dann darum, das Geld, das dem Gläubiger zusteht, beim Schuldner einzutreiben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie Inkassounternehmen tätig werden.

So handeln sie entweder in Vollmacht für den Gläubiger oder sie kaufen die offene Forderung auf und handeln dann in eigenem Namen. Wenn der Schuldner eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhält, sollte er sich deshalb die Vollmachtserklärung oder die Abtretungsurkunde des Gläubigers, beides im Original, vorlegen lassen. Für ein seriöses Inkassounternehmen wird es kein Problem sein, diesen Nachweis zu erbringen.

Woran lässt sich erkennen, ob ein Inkassounternehmen seriös ist?

§ 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes schreibt vor, dass jedes Inkassounternehmen registriert und vom zuständigen Land- oder Amtsgericht zugelassen sein muss. Ob eine Zulassung vorliegt, kann der Schuldner kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister (https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/) überprüfen.

Liegt keine Zulassung vor, begeht das Inkassounternehmen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Allein die Zulassung ist aber noch keine Garantie für die Seriosität eines Inkassounternehmens, denn auch eine zugelassene Inkassofirma kann unfaire Mittel und fragwürdige Methoden anwenden.

Die Art, wie die Forderung formuliert und beschrieben ist, lässt schon eher Rückschlüsse auf die Seriosität zu. So wird ein seriöses Inkassounternehmen klare Angaben dazu machen, um welche Forderung es geht und wie sie sich zusammensetzt. Außerdem wird es dem Schuldner eine angemessene Frist setzen, um die Zahlung zu leisten.

Ein seriöses Inkassounternehmen hat auch kein Problem damit, dem Schuldner ergänzende Informationen zukommen zu lassen. Bringt der Schuldner Einwände gegen die Forderung vor, wird ein seriöses Inkassobüro diese Einwände prüfen und von weiteren Zahlungsaufforderungen absehen, wenn sich die ursprüngliche Forderung tatsächlich als unberechtigt herausstellt.

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Im Unterschied dazu arbeiten unseriöse Inkassounternehmen gerne mit einschüchternden Formulierungen. Sie drohen mit Vollstreckungsmaßnahmen und Schufa-Einträgen. Oft sind die Forderungen kaum nachvollziehbar dargestellt, die Inkassogebühren übertrieben hoch und die Zahlungsfristen viel zu kurz. Einwände des Schuldners werden häufig ignoriert, Anfragen nach Zusatzinfos bleiben unbeantwortet und die Aufforderung, die Originalvollmacht vorzulegen, wird nicht erfüllt oder lapidar abgewiegelt.

Welche neuen Regelungen gelten seit dem 1. November 2014?

Am 1. November 2014 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Informationspflichten für Inkassounternehmen deutlich erweitert. So muss im Schreiben des Inkassounternehmens klar und verständlich angegeben sein,

· wie der Name des Gläubigers lautet,
· um welche Forderung oder welchen Vertrag es konkret geht,
· an welchem Datum der Vertrag geschlossen wurde und
· wie sich die Forderung zusammensetzt.

Neben der Forderung des Gläubigers müssen dabei auch die Inkassogebühren verständlich aufgeschlüsselt angegeben werden. Werden Zinsen in Rechnung gestellt, muss außerdem aufgeführt sein, wie hoch der Zinssatz ist und für welchen Zeitraum die Zinsen berechnet werden.

Diese Angaben müssen bereits im ersten Brief stehen. Fordert der Schuldner zusätzliche Infos an, beispielsweise zu den Umständen des Vertragsabschlusses oder zu einer ladungsfähigen Adresse des Gläubigers, muss das Inkassounternehmen entsprechend Auskunft erteilen. Auf dem Briefpapier muss sich außerdem ein Hinweis darauf befinden, bei welcher Behörde das Inkassounternehmen registriert ist.

Wie hoch dürfen die Gebühren sein, die das Inkassounternehmen verlangt?

Inkassounternehmen sind Dienstleister, die nach kaufmännischer Manier arbeiten. Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht und so können die Preise sehr unterschiedlich sein. Allerdings dürfen die Kosten nicht höher ausfallen als die Gebühren, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen würde.

Generell sollte der Schuldner die Inkassogebühren sehr sorgfältig prüfen, denn oft sind die Kosten zu hoch angesetzt. Stellt das Inkassounternehmen Zinsen in Rechnung, dürfen diese maximal 5% über dem Basiszins liegen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ist der Schuldner umgezogen, ohne den Gläubiger darüber zu informieren, und musste das Inkassounternehmen die Adresse ermitteln, darf es dafür Gebühren zwischen 4 und 8 Euro verlangen.

Kontoführungsgebühren sind generell nicht zulässig, denn die Verwaltung der Forderung und der Zahlungseingänge ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftstätigkeit eines Inkassounternehmens. Diese Tätigkeit ist bereits durch die Inkassogebühr gedeckt. Handelt ein Inkassounternehmen nicht in Vollmacht für den Gläubiger, sondern hat es die Forderung aufgekauft, darf es keine Inkassogebühren berechnen. In diesem Fall betreibt es das Inkasso nämlich in eigener Sache.

Wie ist die richtige Reaktion auf Post von einem Inkassounternehmen?

Zunächst einmal ist wichtig, dass der Schuldner überhaupt reagiert. Selbst wenn er sich sicher ist, dass die Forderung unberechtigt ist, sollte er das Schreiben nicht einfach ignorieren. Stattdessen sollte er der Forderung umgehend und mit einer entsprechenden Begründung widersprechen.

Er sollte sich aber auf keinen Fall von irgendwelchen Drohungen einschüchtern lassen. Vollstreckungsmaßnahmen setzen voraus, dass es ein gerichtliches Mahnverfahren gab, bei dem ein vollstreckbarer Titel erworben wurde. Auch Urteile, die im Schreiben des Inkassobüros möglicherweise zitiert werden, sind keine allgemeingültigen Entscheidungen, sondern beziehen sich immer nur auf einen konkreten Einzelfall.

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Außerdem sollte der Schuldner keinerlei Zahlungen leisten, denn dadurch erkennt er die Forderung an. Handelt es sich hingegen um eine Forderung, die zu Recht geltend gemacht wird, sollte der Schuldner die Zahlung umgehend leisten. Kann er das nicht, sollte er sich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen. In den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden, beispielsweise indem der Schuldner die Forderung in Raten begleicht.

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Matthias Kumpertz, - Finanzberater und Marlene Heuer,- Finanzberaterin, sowie Christian Gülcan, Unternehmer, Kryptoinvestor, VC Investor, Gründer, Kreditnehmer, Betreiber und Redakteur der Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzen, Kapital, Finanzierungen und Banken. Anleitungen, Investments und Finanzpläne für Verbraucher und Investoren. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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