Monistische Finanzierung
Bei den Finanzierungssystemen für Krankenhäuser gibt es in Deutschland zwei verschiedene Systeme: Das Monistische und das duale Finanzierungssystem. Bei der monistischen Finanzierung werden sowohl die Betriebskosten als auch die Investitionskosten des Krankenhauses durch einen Kostenträger erstattet.
Im Falle von Deutschland sind es hier die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. In den verschiedenen Rehakliniken wird dieses System bereits verwendet. Die rot-grüne Regierung wollte die monistische Finanzierung bereits in den 90er Jahren für alle Krankenhäuser einführen, um den Bund zu entlasten.
Finanzierung der Krankenkassen
Im Falle der dualen Finanzierung tritt dieser nämlich für die anfallenden Investitionskosten im Krankenhaus ein. Problematisch ist in dem monistischen Finanzierungssystem bei den Investitionskosten, dass diese von dem Krankenhaus zuvor überschlagen werden müssen, um dann wiederum über die Patientenrechnungen von den Krankenkassen eingeholt werden müssen.
So wird von Experten in Frage gestellt, ob man mit der Einführung einer monistischen Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland den hohen medizinischen Standard halten könnte.
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