Übersicht zu öffentlichen Fördermitteln bei der Finanzierung
Auch wenn die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, beteiligt sich der Gesetzgeber auf Bundes- und auf Landesebene nach wie vor an der Förderung privater Bauvorhaben.
Vielfach sind die Mittel zwar begrenzt und auch an einige Bedingungen geknüpft, können die Kosten für die Finanzierung allerdings überaus positiv beeinflussen.
Hier eine Übersicht zu möglichen öffentlichen Fördermitteln bei der Finanzierung:
• KfW-Förderprogramme.
Durch das Wohneigentumsprogramm unterstützt die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bauvorhaben mit bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem Höchstfördersatz von 100.000 Euro, wenn die Immobilie selbst und zu privaten Zwecken genutzt wird.
Daneben gibt es spezielle Förderprogramme mit attraktiven Zinskonditionen für Energiesparhäuser mit einem jährlichen Energieaufkommen bis zu 40 kWh/qm und für Passivhäuser, für Energiesparhäusern mit einem jährlichen Energieaufkommen bis zu 60 kWh/qm und für erneuerbare Energien, für die sogenannte CO2-Sanierung älterer Objekte mittels Wärmedämmung, neuer Fenster oder dem Einbau einer Heizungsanlage, für die Modernisierung und Instandsetzung, für den Austausch von Einzelöfen sowie für die Einrichtung einer Photovoltaik-Anlage.
Die Programme werden unabhängig vom Einkommen des Antragsstellers gewährt und werden in die bei einer Bank beantragte Finanzierung integriert. Allerdings sind die Förderprogramme mindestens im ersten Jahr tilgungsfrei und es besteht keine Möglichkeit für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen.
• Das Wohnraumförderungsgesetz.
Dieses bildet die Grundlage dafür, dass die einzelnen Länder den Kauf von selbstgenutzten Immobilien durch zinsgünstige Baudarlehen und Zuschüsse fördern. Die genauen Bedingungen sind dabei länderintern geregelt, in aller Regel gelten jedoch bestimmte Höchstwerte für die Gesamtkosten.
Wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, wobei ein Zuschuss nur vor Baubeginn möglich ist. Zudem sind die Zuschüsse abhängig vom Haushaltseinkommen, wobei die Einkommensgrenzen nicht den Bruttobetrag berücksichtigen, sondern hiervon Werbungskosten, Pauschbeträge, Steuern und andere haushaltsspezifische Freibeträge abziehen.
Die Zusage wird von der jeweiligen Landesstelle erteilt, die auch die Art, die Höhe und die Dauer der Förderung festlegt.
• Der Lastenzuschuss.
Kann ein Immobilienbesitzer, der sein Gebäude selbst und privat nutzt, die finanzielle Belastung nicht mehr oder nur noch unter großen Schwierigkeiten schultern, hat er von Rechts wegen Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss, der beim zuständigen Wohngeldamt beantragt wird.
Ob und in welcher Höhe Geldmittel gewährt werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu gehören einerseits das gesamte Einkommen der Haushaltsangehörigen inklusive Renten oder Arbeitslosengeld sowie die Größe der Familie, andererseits die monatliche Belastung durch Zinsen und Tilgung sowie die Ausstattung der Immobilie.
• Steuervergünstigungen.
Diese können Besitzer und Bewohner von denkmalgeschützten Immobilien nutzen, denn neun Prozent der Sanierungskosten können über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eng mit der Denkmalschutzbehörde zusammengearbeitet wird, die den Denkmalschutz offiziell bestätigt und die anrechenbaren Baumaßnahmen festlegt.
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