Was sind Bitcoin-ETFs? Teil 2
Bei einem Bitcoin-ETF handelt es sich um einen börsengehandelten Fonds, dem echte Bitcoin, abgeleitete Wertpapiere oder Aktien aus der Kryptobranche zugrunde liegen können. Nachdem Kryptowährungen boomen und ETFs gerne als Geldanlage empfohlen werden, scheint die Kombination aus beiden eine überaus interessante Lösung zu sein.
Bei genauerem Hinsehen folgt aber eine gewisse Ernüchterung. Denn zum einen passen die Konzepte nicht so ganz zusammen. Zum anderen sind ETFs, die nur den Bitcoin enthalten, in Deutschland und vielen anderen Ländern (noch) nicht zugelassen.
Was hat es also mit den Werbeaussagen auf sich?
In einem zweiteiligen Beitrag schauen wir uns Bitcoin-ETFs genauer an. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was ETFs und was Bitcoin-ETFs genau sind. Außerdem haben wir genannt, welche Bitcoin-ETFs es gibt.
Hier ist Teil 2?:
Inhalt
Was sind Alternativen zu Bitcoin-ETFs?
In Deutschland sind Bitcoin-ETFs im eigentlichen Sinne bisher für den Vertrieb nicht zugelassen. Möchte der Anleger trotzdem an der Börse im Kryptobereich investieren, kann er auf Krypto-ETNs oder Blockchain-EFTs zurückgreifen.
Krypto-ETNs
Der Handel mit Krypto-ETNs startete an der Deutschen Börse Mitte 2020. Das Kürzel ETN steht für „Exchange Traded Note“ und bezeichnet Inhaberschuldverschreibungen.
Diese werden an traditionellen Börsen gehandelt und bilden den Kurs eines bestimmten Basiswerts nach. Meist handelt es sich dabei um eine staatliche Währung wie Dollar oder Yen. Im Fall von Krypto-ETNs dient eine Kryptowährung wie Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash oder Litecoin als Basiswert.
Investiert der Anleger in solche ETNs, ist er an der Wertentwicklung der jeweiligen Kryptowährung beteiligt. Während ETFs in Deutschland mindestens fünf verschiedene Vermögenswerte beinhalten müssen, gilt diese Vorgabe für ETNs nicht.
Deshalb halten die meisten Krypto-ETNs den Großteil ihres Vermögens tatsächlich in einer echten Kryptowährung.
Anstelle von ETNs ist manchmal auch von ETPs oder ETCs die Rede. ETPs steht für „Exchange Traded Products“. Dabei handelt es sich um einen Oberbegriff, der Anlageprodukte wie ETNs, ETFs und ETCs zusammenfasst. Bei Letzteren steht das C für Commodities, zu Deutsch: Rohstoffe. Ein Krypto-ETP und ein Krypto-ETN sind damit faktisch das Gleiche.
In Deutschland sind mittlerweile mehrere Krypto-ETNs an der Börse gelistet und handelbar, das Investment kann über ein normales Wertpapierdepot erfolgen. Der Anleger sollte aber im Hinterkopf haben, dass Krypto-ETNs juristisch gesehen Schuldverschreibungen sind.
Das Verlustrisiko des Unternehmens, das einen ETN auflegt, trägt der Anleger deshalb mit. Weil ETNs anders als Aktien-ETFs kein Sondervermögen sind, sind sie im Insolvenzfall nicht geschützt.
Bei Krypto-ETNs wird eine Managementgebühr erhoben, die je nach Produkt bei 0,5 bis 2 Prozent jährlich liegt.
Die Rendite fällt deshalb entsprechend niedriger aus. Wie hoch die Gebühr ist, ist unter der sogenannten Gesamt-Kostenquote oder der Total Expense Ratio (TER) ausgewiesen.
Blockchain-ETFs
Eine Blockchain ermöglicht, einzelne Transaktionen und ganze Geschäftsmodelle dezentral in einer Datenbank abzubilden, die sich stetig erweitert und nicht gefälscht werden kann.
Die Erfindung der Blockchain wird nicht nur als technische Innovation gefeiert, sondern oft als genauso bedeutsam bezeichnet wie die Erfindung des Internets. Etliche Unternehmen setzen die Technologie bereits ein oder arbeiten daran.
Durch den Kauf von Blockchain-ETFs kann der Anleger in Unternehmen investieren, die im Bereich Blockchain und Krypto tätig sind. Das können zum Beispiel Anbieter von digitalen Geldbörsen (Wallets), Agenturen, die sich auf die Entwicklung von Blockchains spezialisiert haben, oder Finanzdienstleister und Banken sein, die Kryptowährungen verkaufen.
Die ETFs sind darauf ausgerichtet, an einem künftigen Wachstum der Technologie teilzuhaben. Der Anleger kann indirekt in Kryptowährungen investieren, ohne selbst welche halten zu müssen.
Auch bei Blockchain-ETFs wird eine jährliche Managementgebühr in Rechnung gestellt, die sich meist in einem Rahmen zwischen 0,5 und 1 Prozent bewegt. Einige Produkte sind außerdem als thesaurierende ETFs angelegt.
Das bedeutet, dass Gewinne, die zum Beispiel enthaltene Aktien in Form von Dividenden ausschütten, direkt wieder angelegt werden.
Vor einem Investment sollte sich der Anleger gut über das Produkt informieren. Bei neuen Technologien sind starke Kursbewegungen nicht unüblich. Hinzu kommt, dass sich ein Blockchain-ETF auf nur eine Branche konzentriert.
Doch im Unterschied zu einem ETF, der sich auf viele verschiedene Wirtschaftsbranchen verteilt, ist dadurch das Verlustrisiko höher.
Entscheidet sich der Anleger für ein Produkt mit Absicherung, ist sein Risiko zwar geringer. Aber das Plus an Sicherheit schmälert die Renditechancen.
Warum steht die Kryptogemeinschaft Bitcoin-ETFs und ähnlichen Geldanlagen skeptisch gegenüber?
Bitcoin-ETFs, Krypto-ETNs und Blockchain-ETFs bergen nicht nur finanzielle Risiken. Stattdessen werden sie auch inhaltlich kritisiert. Die Kryptogemeinschaft steht den Geldanlagen eher ablehnend gegenüber.
Ein Argument der Kritiker lautet, dass der dezentrale Charakter zu den Merkmalen gehört, die den Bitcoin und andere Kryptowährungen im Wesentlichen ausmachen. Die Zentralisierung in einem Wertpapier würde diesen wichtigen Vorteil der Dezentralisierung komplett aushebeln.
Als weiteres Argument wird angeführt, dass Kryptowährungen vollständig im digitalen Raum stattfinden. Ein analoges Verbriefen stehe im absoluten Widerspruch dazu.
Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:
- Was sind Bitcoin-ETFs? Teil 1
- Was sind Stablecoins? Teil 2
- Was sind Stablecoins? Teil 1
- Dash kaufen – Infos und Tipps, Teil 2
- Dash kaufen – Infos und Tipps, Teil 1
- Chancen und Risiken für den künftigen Bitcoin Kurs, 2. Teil
- Chancen und Risiken für den künftigen Bitcoin Kurs, 1. Teil
- Wie Kryptowährungen als alternative Finanzierungsmöglichkeit Selbständigen helfen können
Thema: Was sind Bitcoin-ETFs? Teil 2
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Die Vorteile und Risiken bei einem Mietkauf, Teil 1 - 9. Oktober 2024
- Eine Kreditaufnahme richtig planen, Teil 2 - 11. September 2024
- Eine Kreditaufnahme richtig planen, Teil 1 - 9. August 2024