Welche Nebenkosten beim Eigenheim eingeplant werden müssen

Welche Nebenkosten beim Eigenheim eingeplant werden müssen 

Viele möchten nicht bis ans Ende ihrer Tage zur Miete wohnen, sondern sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Die Gründe dafür können recht unterschiedlich sein. So haben die einen vielleicht eine ganz bestimmte Vorstellung von ihrem Eigenheim und da sie nichts Passendes finden, bauen sie ihr Traumhaus einfach selbst.

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Andere möchten vielleicht buchstäblich der Herr im Haus sein und sich keine Vorschriften von einem Vermieter machen lassen. Wieder andere denken ganz praktisch und sehen in ihrem Eigenheim eine solide Geldanlage. Im Alter, wenn die Rente möglicherweise nicht ganz so hoch ist, können sie mietfrei wohnen oder das Eigenheim schlimmstenfalls verkaufen. Nun ist den meisten klar, dass der Immobilienkauf eine weitreichende Entscheidung ist und vor allem die Finanzierung sehr gut geplant sein will.

Schließlich dauert es meist Jahrzehnte, bis das Eigenheim komplett abbezahlt ist. Was viele aber übersehen oder nur am Rande berücksichtigen, sind die Nebenkosten. Dabei gliedern sich die Nebenkosten in die Kosten, die beim Kauf oder Bau des Eigenheims anfallen, und in die laufenden Nebenkosten. Unterm Strich kann so ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen.

Welche Nebenkosten beim Eigenheim konkret eingeplant werden müssen,
erklärt die folgende Übersicht:
 

Die Nebenkosten beim Kauf des Eigenheims

Den größten Posten beim Hauskauf bildet zweifelsohne der Kaufpreis der Immobilie. Je nach Zustand der Immobilie können außerdem noch Renovierungs-, Modernisierungs- oder Sanierungskosten dazukommen. Das ist aber noch nicht alles, denn auch die Nebenkosten sollten eingeplant werden.

Dabei fallen beim Kauf oder Bau eines Eigenheims folgende Nebenkosten an:

·         Die Grunderwerbssteuer muss immer dann bezahlt werden, wenn Grundeigentum erworben wird. Zum Grundeigentum gehören ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück. Kurz nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erlässt das zuständige Finanzamt einen Bescheid über die Höhe der fälligen Grunderwerbssteuer. Ratsam ist übrigens, die Steuer auch möglichst zeitnah zu überweisen.

Der Notar kann nämlich erst dann veranlassen, dass der Immobilienkäufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist. Wie hoch die Grunderwerbssteuer ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Je nach Bundesland liegt sie bei 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises.

·         Ein Immobilienkauf muss in Deutschland immer notariell beurkundet werden. Der Notar ist aber nicht nur für den Abschluss des Kaufvertrags zuständig, sondern er veranlasst auch den Grundbucheintrag.

Für die Höhe der Notarkosten gibt es gesetzliche Regelungen, die Gebühren für den Grundbucheintrag werden von den Kommunen festgelegt. Als grobe Faustregel gilt aber, dass etwa 2% des Kaufpreises für die Notar- und Grundbuchgebühren eingeplant werden sollten.

·         Hat ein Makler die Immobilie vermittelt, fällt die sogenannte Maklercourtage an. Wer die Maklercourtage bezahlen muss, hängt zum einen vom Bundesland und zum anderen von den getroffenen Vereinbarungen ab. Möglich ist, dass der Käufer, der Verkäufer oder beide je zur Hälfte die Maklergebühren übernehmen. Die durchschnittliche Höhe der Maklercourtage beträgt zwischen 3,5% und 7% des Kaufpreises.  

Bei einem Neubau können als Nebenkosten noch die Gebühren für ein Bodengutachten und die Erschließung des Grundstücks dazukommen. Außerdem können Kosten für die Außenanlage und den Garten oder ein paar neue Möbel und Einrichtungsgegenstände anfallen.

Nicht zuletzt muss dann auch der Umzug finanziert werden. Kennt der Immobilienkäufer den Kaufpreis, kann er die Nebenkosten genau ausrechnen. Ansonsten gilt als Faustregel: Für die Nebenkosten beim Kauf des Eigenheims sollten 10% des Kaufpreises eingeplant werden. 

Die laufenden Nebenkosten beim Eigenheim

Zusätzlich zu den Nebenkosten, die beim Kauf des Eigenheims anfallen, kommen nach dem Einzug die laufenden Nebenkosten dazu. Diese Kosten müssen neben der monatlichen Darlehensrate geschultert werden.

Dabei gehören vor allem folgende Ausgaben zu den laufenden Nebenkosten beim Eigenheim:

·         Grundsteuer
·         Wasser- und Abwassergebühren
·         Energiekosten
·         Gebühren für die Müllentsorgung
·         Schornsteinfegerkosten
·         Versicherungsbeiträge

Bei den Versicherungen spielen vor allem die Gebäude- oder die Brandversicherung eine Rolle. Die meisten Banken verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung bei finanzierten Immobilien. Mitunter wird auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung gefordert.

Bei einer Eigentumswohnung wird außerdem ein Hausgeld fällig. Mit einem Teil dieses Geldes finanziert die Eigentümergemeinschaft laufende Betriebskosten für beispielsweise die Verwaltung, die Straßenreinigung und die Gartenpflege. Der andere Teil fließt in Rücklagen für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturarbeiten und Renovierungen.

Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, sollte solche Rücklagen selbst bilden. Müssen Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann dies nämlich schnell sehr teuer werden.

Die Höhe der laufenden Nebenkosten beim Eigenheim hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu gehören das Alter und der Zustand der Immobilie, die Größe und die Ausstattung des Eigenheims, aber auch die Anzahl der Bewohner.

Als grobe Faustregel gilt: 

Für die laufenden Nebenkosten sollten monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche 2 Euro eingeplant werden. Um Reparaturen und andere dringende Arbeiten finanzieren zu können, sollten jeden Monat 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche zurückgelegt werden. Bei einer Eigentumswohnung sollten die laufenden Nebenkosten etwa in der gleichen Höhe, also mit rund 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, kalkuliert werden.  

Die Nebenkosten beim Eigenheim und die Steuer

Bei einem selbstgenutzten Eigenheim rein zu Wohnzwecken sind die Möglichkeiten, die Nebenkosten steuerlich geltend zu machen, überschaubar. So können hauptsächlich Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass auf der Rechnung die Materialkosten sowie die Arbeits- und die Fahrtkosten separat voneinander aufgeführt sind.

Absetzbar sind nämlich nur die Arbeits- und die Fahrtkosten. Die Materialkosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung bezahlt worden sein. In der Steuererklärung können 20% der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal aber 1.200 Euro, abgesetzt werden.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn der Eigenheimbesitzer einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Dann kann er seine Beiträge samt Zulagen steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag hierbei liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Das Guthaben aus dem Vertrag kann zur Schuldentilgung oder für Modernisierungsarbeiten verwendet werden. Mehr Möglichkeiten, die Nebenkosten von der Steuer abzusetzen, gibt es eigentlich nicht.

Auch die Beiträge zur Gebäude- oder Brandversicherung beispielsweise können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber nur Versicherungen fördert, die die eigene Person oder Leib und Leben Dritter absichern oder der eigenen Altersvorsorge dienen. Durch die Leistung der Versicherung im Versicherungsfall spart die Allgemeinheit hohe Kosten ein. Die Gebäudeversicherung ist aber eine reine Sachversicherung. Das bedeutet, sie schützt nicht Leib und Leben einer Person, sondern sichert ausschließlich eine Sache, nämlich das Eigenheim des Immobilienbesitzers und damit sein Vermögen, ab.

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