Ratenkredit umschulden und Zinsen sparen – in 5 Schritten

Ratenkredit umschulden und Zinsen sparen – in 5 Schritten

Nachdem die Europäische Zentralbank den Leitzins in den vergangenen Jahren immer wieder gesenkt hat, liegt er derzeit auf einem absoluten Rekordtief. Für die Kreditinstitute bedeutet das, dass sie sich Kapital praktisch zum Nulltarif leihen können.

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Dies spiegelt sich auch in den Zinsen für Kredite und Darlehen wieder, die heute deutlich niedriger sind als noch vor wenigen paar Jahren. Zahlt der Kreditnehmer einen alten Ratenkredit ab, ist der Zinssatz bei diesem Kredit also höchstwahrscheinlich höher als der Zinssatz, den der Kreditnehmer bezahlen müsste, wenn er heute einen neuen Kredit aufnehmen würde.

Insofern kann es sich durchaus lohnen, einen bestehenden Ratenkredit umzuschulden. Bei einem Ratenkredit ist dies auch problemlos möglich, denn ein Ratenkredit kann jederzeit zurückgezahlt werden.

 

Ratenkredit umschulden und Zinsen sparen – in 5 Schritten

Im ersten Moment scheint es keinen großen Unterschied auszumachen, ob der Kreditnehmer für seinen Ratenkredit 5 oder 6 Prozent Zinsen bezahlt. Berücksichtigt der Kreditnehmer aber die Kreditsumme und die Laufzeit, kann schon eine Zinsdifferenz von nur einem Prozent mehrere hundert Euro ausmachen.

Wie viel Geld der Kreditnehmer sparen kann, wenn er seinen alten Ratenkredit umschuldet, hängt von der Restschuld, der Restlaufzeit und dem vereinbarten Zinssatz ab. Generell gilt dabei, dass sich ein Kreditwechsel umso mehr lohnt, je höher die Restschuld ist, je länger der alte Kredit noch läuft und je größer der Zinsunterschied ist.

Möchte der Kreditnehmer herausfinden, ob sich ein Wechsel in seinem Fall lohnt, und gegebenenfalls durch eine Umschuldung Zinsen sparen, sollte er in fünf Schritten vorgehen:

  1. Schritt: die aktuelle Höhe der Restschuld ermitteln

Zunächst einmal sollte der Kreditnehmer prüfen, wie viel Geld er seinem Kreditinstitut noch schuldet. Die aktuelle Höhe der Restschuld kann er entweder aus dem Tilgungsplan entnehmen oder bei seinem Kreditinstitut erfragen. Außerdem sollte der Kreditnehmer nachschauen, ob eine Entschädigungszahlung anfällt und wie hoch diese ausfällt. In diesem Zusammenhang gilt folgendes:

  • Bei Kreditverträgen, die vor dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen, ob das Kreditinstitut eine Entschädigung verlangt, wenn der Ratenkredit vorzeitig abgelöst wird. Die Höhe dieser Entschädigungsleistung ist nicht begrenzt, kann vom Kreditinstitut also nach Belieben festgelegt werden. In vielen Fällen haben die Kreditinstitute aber damit geworben, dass Ratenkredite jederzeit und ohne Zusatzkosten getilgt werden können. Insofern kann es durchaus sein, dass der Kreditnehmer keine Entschädigung bezahlen muss.
  • Bei Kreditverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, darf das Kreditinstitut maximal 1 Prozent der Restschuld als Entschädigungszahlung verlangen. Beträgt die Restlaufzeit des Kredits weniger als zwölf Monate, ist die Höhe der Entschädigung auf 0,5 Prozent der Restschuld begrenzt. Auch hier gilt aber, dass das Kreditinstitut auf eine Entschädigung verzichten kann. Maßgeblich sind also die Vertragsbedingungen.

 

  1. Schritt: Kreditangebote einholen

Der nächste Schritt besteht darin, Kreditangebote einzuholen. Nun sind allein in Deutschland aber über 1.700 verschiedene Kreditinstitute tätig, die oft auch noch mehrere Kreditvarianten anbieten. Sie alle einzeln prüfen, dürfte kaum möglich sein. Allerdings muss sich der Kreditnehmer diese Arbeit auch nicht machen. Stattdessen sollte er ein Online-Vergleichsportal aufrufen. Hier muss er nur die Eckdaten eingeben und sieht daraufhin eine Übersicht mit Kreditangeboten, die in Frage kommen. Dabei sollte der Kreditnehmer

  • als Verwendungszweck für den neuen Kredit „Umschuldung“ oder „Ablösung“,
  • als Kreditsumme die aktuelle Restschuld seines laufenden Kredits plus Entschädigung und
  • als Laufzeit die Restlaufzeit seines jetzigen Ratenkredits
  • eingeben.
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Auf diese Weise kann er die Angebote am besten miteinander vergleichen und die mögliche Ersparnis am besten ausrechnen. Wichtig ist aber, dass der Kreditnehmer darauf achtet, dass in den Kreditangeboten der Effektivzins ausgewiesen ist. Der Effektivzins beziffert den Zinssatz, der alle Kreditkosten enthält.

Nicht jedes Vergleichsportal listet alle Kreditinstitute auf. Deshalb kann es sich lohnen, Kreditangebote auf zwei oder drei Vergleichsportalen einzuholen. Bedenken muss der Kreditnehmer dabei nicht haben. Die Vergleichsportale garantieren nämlich in aller Regel, dass bei der Schufa nur eine Anfrage nach Kreditkonditionen und keine konkrete Kreditanfrage vermerkt wird. Auf die Bonität wirkt sich das Einholen der Angebote somit nicht aus.

 

  1. Schritt: die mögliche Ersparnis ausrechnen

Hat der Kreditnehmer das zinsgünstigste Kreditangebot gefunden oder ein paar Kreditangebote in die nähere Auswahl genommen, kann er ausrechnen, wie viel Geld er durch eine Umschuld sparen könnte. Dazu rechnet der Kreditnehmer zunächst aus, wie viel Geld er seinem Kreditinstitut für den laufenden Ratenkredit noch zurückzahlen wird.

Für diese Rechnung addiert er alle noch ausstehenden Kreditraten und rechnet die Entschädigung dazu. Dabei sollte der Kreditnehmer aber darauf achten, ob die Abschlussrate seines Ratenkredits nicht anders ausfällt als die Monatsraten.

Hat der Kreditnehmer die Summe ermittelt, zieht er davon den Gesamtbetrag ab, den er für den neuen Kredit bezahlen müsste. Die Differenz, die sich daraus ergibt, ist der Betrag, den der Kreditnehmer bei einer Umschuldung insgesamt einsparen würde.

 

  1. Schritt: das derzeitige Kreditinstitut kontaktieren

Hat sich herausgestellt, dass es sich für den Kreditnehmer lohnen würde, wenn er den bestehenden Ratenkredit vorzeitig ablöst und die Restschuld über einen neuen Kredit finanziert, sollte er sich an sein jetziges Kreditinstitut wenden.

Die Banken und Sparkassen kennen die derzeitige Situation und wissen, dass Kredite aktuell günstig zu bekommen sind. Erklärt der Kreditnehmer, dass ihm ein deutlich attraktiveres Angebot vorliegt und er deshalb in Erwägung zieht, den bestehenden Kreditvertrag vorzeitig zu beenden, wird sich sein Kreditinstitut in vielen Fällen bereiterklären, die Kreditkonditionen anzupassen.

 

  1. Schritt: den alten Ratenkredit umschulden

Lässt das derzeitige Kreditinstitut nicht mit sich verhandeln oder legt es ein Kreditangebot vor, das teurer ist als das Kreditangebot, das der Kreditnehmer ermittelt hat, sollte er den bestehenden Ratenkredit kündigen. Die meisten Kreditinstitute bieten einen sogenannten Kreditwechselservice an.

Hierbei füllt der Kreditnehmer ein Formular aus, durch das er den neuen Kreditgeber dazu ermächtigt, den alten Kredit abzulösen. Das neue Kreditinstitut überweist den Kreditbetrag also direkt an den bisherigen Kreditgeber und der Kreditnehmer muss sich um nichts weiter kümmern.

Gibt es den Wechselservice nicht, muss der Kreditnehmer den Altvertrag selbst auflösen.

 

Wann sich eine Umschuldung nicht lohnt

Ergibt die Berechnung, dass ein neuer Ratenkredit keine oder eine nur sehr geringe Ersparnis einbringen würde, macht eine Umschuldung natürlich wenig Sinn. Es sei denn, der Kreditnehmer möchte das Kreditinstitut nicht wegen der Kosten, sondern aus anderen Gründen wechseln.

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Daneben lohnt sich eine Umschuldung nicht, wenn die Restschuld weniger als 1.000 Euro oder die Restlaufzeit weniger als zwölf Monate beträgt. Der Grund hierfür ist, dass Ratenkredite an bestimmte Mindestsummen und Mindestlaufzeiten gebunden sind.

Der Kreditnehmer müsste bei einem neuen Kreditvertrag deshalb entweder eine höhere Kreditsumme aufnehmen als seine Restschuld oder eine längere Laufzeit vereinbaren. In beiden Fällen steigen dadurch aber die Kosten, so dass das Einsparpotenzial am Ende meist wieder aufgehoben ist.

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