Bonität

Infos zur Bonität 

Ein Begriff, der immer im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe fällt, ist Bonität. Zunächst bedeutet Bonität nichts anderes als Kreditwürdigkeit. Das bedeutet, je besser die Bonität eines Antragsstellers beurteilt wird, desto einfacher erhält er einen Kredit oder ein Darlehen und desto besser sind die Bedingungen dafür. 

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Die Ermittlung der Bonität des Antragstellers wird auf verschiedenen Wegen realisiert, entweder durch den potentiellen Kreditgeber selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte. Nimmt der Kreditgeber die Bonitätsprüfung selbst vor, ermittelt er die Kreditwürdigkeit anhand von Kriterien wie dem Wohnort, dem Beruf, den Sicherheiten oder wie lange der Antragssteller bereits Kunde ist.

Anhand dieser Kriterien werden Punkte vergeben, diese Punkte zu einer Note zusammengefasst und wenn die Kreditwürdigkeit ausreicht, wird der Kredit vergeben. Beauftragt der Kreditgeber Dritte mit der Überprüfung der Kreditwürdigkeit, wird dies durch eine Rating-Agentur umgesetzt oder durch Auskünfte, die in Wirtschaftsauskunftsdateien, der Schufa oder anderer Banken eingeholt werden. Wesentliches Kriterium ist hierbei die persönliche Zuverlässigkeit, wozu ebenfalls Beruf und Einkommen, aber auch die Vergangenheit des Antragsstellers untersucht werden.

Kam es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Rückzahlung von Krediten oder bei der Begleichung von Rechnungen, ist dies vermerkt und wirkt sich entsprechend negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Allerdings muss bei einer Bonitätsprüfung festgestellt werden, dass diese durchaus subjektiv belastet sein kann, was bedeutet, dass die Gewichtung der einzelnen Kriterien deutlich variieren kann. Problematisch sind Einträge in Auskunftsdateien.

Diese bleiben meist über mehrere Jahre bestehen, auch wenn die Angelegenheit bereits bereinigt ist, wobei hierbei die Meinungen auseinander gehen. Einerseits wird empfohlen, mehrere Anbieter vor einer Kreditaufnahme miteinander zu vergleichen, andererseits werden alle diese Anfragen registriert, was sich erneut negativ auswirken kann. Grundsätzlich kann der Antragssteller jedoch auch selbst Einblick in die über ihn gespeicherten Daten nehmen und diese bei Bedarf richtig stellen oder teilweise auch löschen lassen.

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