Fragen und Antworten zum Wechsel des Wertpapierdepots

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wechsel des Wertpapierdepots 

Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb ein Anleger mit seinem Wertpapierdepot nicht mehr zufrieden ist. Vielleicht sind die Auswahlmöglichkeiten bei den Anlageprodukten zu gering, möglicherweise bestehen Zweifel daran, ob die Sicherheitsmaßnahmen bei Online-Transaktionen ausreichen.

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Denkbar ist aber auch, dass eine andere Bank deutlich günstigere Depotführungsgebühren, niedrigere Ausgabeaufschläge oder geringere Kosten bei Ordererteilungen in Rechnung stellt. Mit seinem Wertpapierdepot zu einer anderen Bank zu wechseln, ist weit weniger kompliziert als oft gedacht. Aber wie läuft ein Depotwechsel ab und worauf sollte der Anleger achten?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Wechsel des Wertpapierdepots in der Übersicht:

Was muss der Anleger bei einem Depotwechsel unternehmen?

Möchte der Anleger einen Depotwechsel vornehmen, sollte er zunächst einmal die Angebote der verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen. Hat er sich für eine Bank entschieden, muss er dort sein neues Wertpapierdepot eröffnen.

Als nächstes füllt er ein Formular aus, durch das er den Wechsel des Depots beantragt. Ob er diesen Antrag bei seiner bisherigen Bank oder bei der neuen Bank stellt, bleibt seiner Entscheidung überlassen. Im Grunde genommen ist das schon alles, denn alles Weitere erledigt die Bank. Nach dem Umzug des Depots kann der Anleger sein bisheriges Wertpapierdepot schließen.  

Welche Kosten fallen bei einem Wechsel des Wertpapierdepots an?

Für den Anleger ist ein Wechsel des Wertpapierdepots kostenfrei. Bereits 2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die bisherige Bank keine Gebühren für einen Depotwechsel verlangen darf. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Bank die Wertpapiere im Auftrag des Anlegers verwahrt.

Entscheidet sich der Anleger nun für einen Wechsel, kommt die Bank lediglich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, die Wertpapiere herauszugeben. Da es sich bei der Herausgabe um eine gesetzliche Pflicht handelt, darf die Bank dafür keine Gebühren verlangen. Der Anleger wiederum kann sogar Geld bekommen, denn viele Banken werben mit Wechselprämien für neue Kunden.  

Wie lange dauert es, bis die Wertpapiere auf das neue Depot übertragen sind?

Eine gesetzliche Regelung zur zulässigen Dauer bei der Übertragung von Wertpapieren gibt es nicht. Insofern hängt es von der Bank, bei der die Wertpapiere bislang verwahrt wurden, ab, wie lange der Wechsel dauert.

Grundsätzlich gilt, dass der Übertrag innerhalb von einem Monat abgeschlossen sein sollte. Befinden sich eher exotische Wertpapiere in dem Depot, kann der Übertrag aber auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der Anleger muss dabei beachten, dass er erst dann wieder Verkäufe tätigen kann, wenn die Übertragung beendet ist.  

Muss der Anleger bei einem Wechsel mit Steuernachteilen rechnen?

Überträgt der Anleger sein Wertpapierdepot oder einzelne Wertpapiere daraus auf ein anderes Depot und bleiben die Wertpapiere in seinem Besitz, muss er keine steuerlichen Nachteile befürchten. Zusammen mit den Wertpapieren werden nämlich auch das jeweilige Kaufdatum und die Kurse zum Zeitpunkt der Anschaffung übermittelt.

Aus steuerlicher Sicht gilt ein solcher Übertrag, der als Übertrag ohne Gläubigerwechsel bezeichnet wird, deshalb auch nicht als Verkauf. Wertpapiere, die der Anleger vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft hat, werden ebenfalls weiterhin als Altbestände, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, geführt.

Etwas anders gestaltet sich die Situation, wenn die Wertpapiere aus dem bisherigen Depot auf ein Depot übertragen werden, das auf den Namen des Ehegatten oder eines Dritten läuft:

·         Wird das neue Wertpapierdepot auf den Namen des Ehegatten oder als gemeinsamen Depot beider Eheleute geführt, wird der Übertrag aus steuerlicher Sicht nicht als Verkauf gewertet. Die bisherige Bank meldet den Depotwechsel aber dem Finanzamt.

·         Läuft das neue Wertpapierdepot auf den Namen eines Dritten und wird der Übertrag eindeutig als Schenkung deklariert, wird der Wechsel steuerlich ebenfalls nicht als Verkauf behandelt. Allerdings informiert die bisherige Bank das Finanzamt über den Wechsel.

·         Wird das neue Depot auf den Namen eines Dritten geführt und der Übertrag nicht als Schenkung deklariert, liegt aus steuerlicher Sicht ein Verkauf vor. Der Anleger muss in diesem Fall für Wertpapiere, die er bis zum 31. Dezember 2008 gekauft hat, zwar auch dann keine Steuern bezahlen, wenn der Wertpapierkurs zum Zeitpunkt des Übertrags höher ist als beim Kauf.

Im Wertpapierdepot des neuen Besitzers werden die Papiere aber nicht mehr als abgeltungssteuerfreie Altbestände weitergeführt. Bei Wertpapieren, die der Anleger ab dem 01. Januar 2009 erworben hat, müssen die erwirtschafteten Kursgewinne sofort versteuert werden.  

Was wird aus den Verrechnungstöpfen für Steuerverluste?

Überträgt der Anleger seine Wertpapiere auf ein neues Wertpapierdepot, das auf seinen Namen läuft, kann er die Verlustverrechnungstöpfe für die Abgeltungssteuer mitnehmen. Gleiches gilt für den Verrechnungstopf für die ausländische Quellensteuer.

Dabei ist die Mitnahme sowohl dann möglich, wenn der Anleger das komplette Depot überträgt und das bisherige Depot danach schließen möchte, als auch dann, wenn er nur einen Teil seiner Wertpapiere auf das neue Depot überträgt. Die Mitnahmen der verschiedenen Töpfe muss er allerdings bei seiner Bank beantragen. Soll das bisherige Depot komplett aufgelöst werden, ist es durchaus sinnvoll, auch die Verrechnungstöpfe mitzunehmen.

Manchmal ist es aber nicht möglich, die gesamten Wertpapiere zu übertragen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Anleger regelmäßig kleine Beträge in einen Fondssparplan einzahlt. Dies hat nämlich oft zur Folge, dass sich in dem Depot dann keine vollständigen Anteile, sondern nur Bruchstücke davon befinden. Ein Übertrag von solchen Bruchstücken ist jedoch nicht möglich. Der Anleger müsste diese folglich entweder im bisherigen Depot belassen oder separat verkaufen.

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