Die wichtigsten Infos und Tipps, um nicht auf unseriöse Anlagegesellschaften und Vermittlungsgesellschaften hereinzufallen
Offensichtlich reichen schon ein paar einfache Tricks aus, um gutgläubigen Anlegern und Sparern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Jedes Jahr fallen unzählige Kunden auf dubiose Anbieter herein, die Schäden liegen in Milliardenhöhe. Dabei ist es gar nicht so schwer, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden, wenn einige wenige Grundregeln berücksichtigt werden.
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos und Tipps, um nicht auf unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften hereinzufallen, zusammen:
Die erste Kontaktaufnahme als Indiz
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich nicht zulässig, unaufgefordert telefonischen Kontakt mit einem potenziellen Kunden aufzunehmen. Während ein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen niemals zu solchen Mitteln greifen würde, ist die unerlaubte Telefonwerbung eine beliebte und weit verbreitete Methode von zweifelhaften Anbietern.
Kam der erste Kontakt also dadurch zustande, dass ein Unternehmen aus dem Nichts heraus anruft und vermeintlich attraktive Finanzprodukte anbietet, sollte ein solches Angebot auf jeden Fall abgelehnt werden. Aber auch wenn das Unternehmen Verwandte oder Bekannte als Referenz angibt oder diese selbst einen Beratungstermin vorschlagen, muss dies nicht für die Seriosität der Anlage- oder Vermittlungsgesellschaft sprechen. Es ist nämlich eine beliebte Masche, Anleger, die ohne ihr Wissen selbst schon Opfer geworden sind, zu benutzen, um weitere Kunden zu ködern.
Die versprochene Rendite
Grundsätzlich gilt, dass Anleger umso misstrauischer werden sollten, je höher die versprochene Rendite ist. Es gibt zwar Anlageformen, bei denen Renditen von zehn und mehr Prozent pro Jahr erzielt werden können, allerdings handelt es sich hierbei um hochspekulative Anlagen, bei denen jederzeit ein Teil- oder sogar der Totalverlust des Kapitals droht. Als grobe Orientierungshilfe eignet sich die Verzinsung, die aktuell bei Tagesgeldkonten üblich ist. Liegt die versprochene Rendite drüber, sollten Anleger besser die Finger von dem Geschäft lassen.
Ein beliebter Trick in diesem Zusammenhang ist übrigens, dass die versprochenen Traumrenditen zu Beginn tatsächlich an die Anleger ausbezahlt werden. Dadurch erhoffen sich unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften nämlich, durch entsprechende Mundpropaganda weitere Kunden zu gewinnen. Die angeblichen Erträge sind allerdings keine erwirtschafteten Gewinne, sondern werden aus dem Anlagekapital von Neukunden bezahlt.
Der Anbieter und sein Geschäftssitz
Repräsentative Büroräume und aufwändig gestaltete Hochglanzprospekte belegen ebenso wenig die Seriosität eines Anbieters wie Berufsbezeichnungen wie Vermögensberater oder Finanzvermittler. Diese Berufsbezeichnungen klingen zwar professionell, sind allerdings nicht geschützt, so dass sich letztlich jeder so nennen darf.
Schicke Büros und hochwertig wirkende Informationsunterlagen wiederum sind oft nur Tarnung, die Vertrauen wecken soll. Anleger sollten daher immer den Anbieter unter die Lupe nehmen. So sollten sie zum einen aussagekräftige Informationen und Nachweise über die bisherige Tätigkeit des Anbieters verlangen und zum anderen in beispielsweise einschlägigen Wirtschaftsmagazinen oder dem Internet recherchieren. Besonderes Augenmerk sollte zudem auf den Geschäftssitz gelegt werden.
Unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften arbeiten mit unterschiedlichen Methoden. Während sich die einen recht exotische Plätze aussuchen, wählen andere Adressen in Industriegebieten und wieder andere geben Adressen an, die sich auf Hauptstraßen oder bekannten Geschäftsstraßen größerer Städte befinden. In vielen Fällen ist am offiziellen Firmensitz aber lediglich ein Briefkasten vorhanden. Besondere Vorsicht ist außerdem geboten, wenn ein Geschäftssitz im Ausland angegeben wird, denn selbst falls der Anbieter greifbar sein sollte, ist eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung im Ausland kompliziert und teuer.
Der Treuhänder und der Notar
Um Seriosität zu suggerieren, berufen sich unseriöse Anbieter gerne auf den eingeschalteten Treuhänder. Ein Treuhänder hat aber nur dann einen Nutzen für den Anleger, wenn es sich um einen unabhängigen Dritten handelt, der bis zum Zeitpunkt der Investition als einziger Zugriff auf das Anlagekapital hat. Auch auf den Notar sollten sich Anleger nicht blind verlassen.
Es gibt Geschäfte, bei denen die Abwicklung von Gesetzes wegen notariell erfolgen muss. Zu diesen Geschäften gehören beispielsweise alle Anlagen im Zusammenhang mit Immobilien und oft auch Unternehmensbeteiligungen. Der Notar stellt allerdings nur sicher, dass das Geschäft formal richtig abgewickelt wird. Die Prüfung, ob der Anbieter seriös ist und das Anlageprodukt wirtschaftlich Sinn macht, gehört hingegen nicht in seinen Aufgabenbereich.
Der Trick mit dem kleinen Einstiegsgeschäft
Ein sehr beliebter Trick von unseriösen Anlage- und Vermittlungsgesellschaften besteht darin, potenziellen Kunden zunächst ein Geschäft anzubieten, das eine nur sehr geringe Investition erfordert. Auf diese Weise soll der Anleger angeblich die Möglichkeit haben, sich von der Leistungsfähigkeit des Produkts und des Anbieters zu überzeugen, ohne dabei ein großes Risiko einzugehen.
In vielen Fällen geht diese Masche tatsächlich auf, denn da die Erstgeschäfte immer positiv verlaufen, fassen viele Anleger Vertrauen und investieren in der Folge auch größere Beträge. Grundsätzlich gilt daher, dass ein Anleger immer nur dann Geld anlegen sollte, wenn er von einem Produkt überzeugt ist, und sich im Gegenzug selbst dann nicht zu einem Geschäft überreden lassen sollte, wenn es nur um ein paar Euro geht.
Die Masche mit dem Zeitdruck
Ebenfalls sehr beliebt sich der Trick, potenzielle Anleger unter Zeitdruck zu setzen. So wird beispielsweise erklärt, dass es sich um ein Topprodukt handele, das nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehe und wenn sich der Anleger diese einmalige Chance nicht entgehen lassen wolle, müsse er sich schnell, am besten sofort entscheiden. Gerne wird diese Masche übrigens auch im Zusammenhang mit Immobilien angewandt.
Häufig handelt es sich dabei um Immobilien, die im Ausland oder weiter entfernt sind, wodurch sich der Anleger anstelle einer Besichtung vor Ort auf Fotos oder einen chicen Hochglanzprospekt verlasen muss. In vielen Fällen stellt sich das vermeintlich sichere Anlageobjekt dann aber als baufällige, nicht vermietbare Ruine und die Traumimmobilie als kleines Haus in dritter Reihe weit weg vom Strand heraus. Als Grundregel für alle Anlageentscheidungen gilt, dass diese immer sorgfältig und in Ruhe durchdacht werden sollten.
Es gibt kaum Produkte, die so einmalig sind, dass eine sofortige Entscheidung notwendig wäre und ein seriöser Anbieter würde Kunden auch nicht zu einer Entscheidung drängen. Bei Immobilien sollte zudem nie auf eine Besichtigung verzichtet werden. Hinzu kommt, dass es zu den Vertragspflichten des Anbieters gehört, ausführlich darüber zu informieren, wo und wie das Anlagekapital investiert wird und welche Kosten für den Anleger entstehen. Der Anleger sollte also immer auf detaillierte Informationen und eine schlüssige, verständliche Investitionsrechnung bestehen.
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