Vor- und Nachteile von Wohnriester

Vorteile und Nachteile von Wohnriester 

Durch das Wohnriestern, das offiziell Eigenheimrente heißt, beteiligt sich der Gesetzgeber mittels Zulagen an selbstgenutzten Immobilien als Baustein der privaten Altersvorsorge.

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Wer bereits einen Riesterrentenvertrag bespart und in diesem Rahmen über ein Guthaben von mindestens 10.000 Euro verfügt, kann sein Kapital entnehmen und für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwenden.

Außerdem gibt es spezielle Produkte zum Wohnriestern für diejenigen, die einen neuen Riestervertrag abschließen möchten. 

Die staatliche Wohnungsbauprämie in Höhe von 45 Euro jährlich bleibt unabhängig von der Riesterförderung erhalten. Die Riesterförderung ist grundsätzlich in mehreren Bereichen möglich. So gibt es zum einen staatliche Zulagen, wenn das angesparte Kapital aus dem Riestervertrag für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet wird, zum anderen ist es möglich, die staatlichen Zulagen als Tilgungsbausteine zu verwenden.

Außerdem werden die Entschuldung von selbstgenutzten Wohnimmobilien sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert, letzteres allerdings unter der Voraussetzung, dass der Riestersparer in der jeweiligen Genossenschaft wohnt.

Anspruch auf die Wohnriesterförderung haben grundsätzlich diejenigen, die auch Anspruch auf die normale Riesterförderung haben, allgemein also diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder wären, sowie Beamte. Außerdem kennt auch das Wohnriestern die indirekt Förderberechtigten, so dass auch diejenigen die staatliche Förderung nutzen können, deren Ehepartner direkt förderberechtigt sind. Generell hat Wohnriester einige Vorteile, allerdings auch deutliche Nachteile.

Hier dazu eine Übersicht.

Die Vorteile:

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Verfügt der Sparer über einen riesterfähigen Bausparvertrag, können die staatlichen Zulagen unmittelbar in den Bausparvertrag eingezahlt werden und so den Sparanteil aufstocken. Nach der Zuteilung des Bauspardarlehens können die Zulagen dann für die Tilgung des Darlehen genutzt werden.

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Nimmt der Sparer eine Immobilienfinanzierung in Anspruch, können die Zulagen ebenfalls unmittelbar als zusätzliche Tilgungsbausteine verwendet werden.

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Bislang konnten maximal 30 Prozent des Riesterguthabens bei Rentenbeginn als Einmalleitung entnommen werden, das übrige Guthaben musste als lebenslange Monatsrente zur Auszahlung kommen.

Im Rahmen von Wohnriester kann jedoch das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung entnommen werden, um auf diese Weise eine selbstgenutzte Immobilie zu entschulden.

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Verfügt ein Sparer über einen Riestervertrag, wird das angesparte Guthaben als Eigenkapital angerechnet und verbessert so die Bonität.

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Besonders rentabel ist Wohnriester für kinderreiche Familien, für junge Bauherren sowie für Personen mit eher geringem Einkommen.

Neben der Grundzulage von 154 Euro pro Erwachsenem und Jahr gibt es nämlich Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro oder 300 Euro, wenn das Kind nach dem 31.12.2007 zur Welt kam. Sparer, die ihren Riestervertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen, erhalten zudem einen einmaligen Bonus von 200 Euro. 

Die Nachteile:

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Wohnriestern setzt voraus, dass der Sparer ein entsprechend zertifiziertes Produkt abschließt. Außerdem gibt es keine Förderung, wenn der Sparer seine bereits vorhandene Immobilie altersgerecht umbauen möchte.

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Die Immobilie, die mittels Riesterförderung gekauft oder gebaut wurde, muss selbst genutzt werden. Verkauft oder vermietet der Sparer sein Eigenheim vor Ablauf von 20 Jahren, werden Steuern in Rechnung gestellt, sofern der Sparer nicht zeitnah eine andere selbstgenutzte Immobilie erwirbt.

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Die erhaltenen Fördermittel werden nachgelagert besteuert, wobei der Sparer wählen kann, ob er die Steuerschuld durch eine einmalige Zahlung bei Rentenbeginn oder in gleichbleibenden Raten begleicht.

Entscheidet sich der Sparer für eine Ratenzahlung, verstirbt jedoch vor Tilgung seiner Steuerschuld, geht die noch offene Steuerschuld auf seine Erben über.  

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