Infos und Tipps zum Widerruf eines Kredits, Teil 2

Infos und Tipps zum Widerruf eines Kredits, Teil 2

Ob Auto, Möbel, Hochzeitsfeier, Immobilie oder Umschuldung: Bei manchen Ausgaben und Anschaffungen geht es nicht ohne einen Kredit. Und kaum jemand unterschreibt leichtfertig einen Darlehensvertrag. Schließlich muss das Geld in den kommenden Monaten oder sogar Jahren zurückgezahlt werden.

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Infos und Tipps zum Widerruf eines Kredits, Teil 2

Deshalb wird der Kreditnehmer gut rechnen und in aller Regel mehrere Angebote miteinander vergleichen, um sich so die besten Konditionen zu sichern. Hinzu kommt, dass eine Kreditaufnahme immer auch mit jeder Menge Papierkram einhergeht.

Von heute auf morgen lässt sich ein Kreditvertrag deshalb ohnehin nicht abschließen.

Trotzdem kann sich im Nachhinein eine Änderung ergeben. Vielleicht taucht ein noch viel besseres Kreditangebot auf oder der Kreditnehmer kommt unerwartet zu Geld.

Denkbar ist auch, dass der Kreditnehmer seine Pläne einfach über den Haufen wirft. Spätestens dann steht aber die Frage im Raum, ob es möglich ist, den Kreditvertrag zu widerrufen.

Tatsächlich gibt es bei den meisten Krediten ein Widerrufsrecht. Allerdings muss der Kreditnehmer ein paar Punkte beachten, wenn er vom Kreditvertrag zurücktreten will. In einem zweiteiligen Beitrag haben wir dazu die wichtigsten Infos und Tipps zusammengetragen.

Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, welche gesetzlichen Regelungen es zum Widerruf eines Kredits gibt, bei welchen Krediten das Widerrufsrecht greift, welche Widerrufsfrist der Kreditnehmer einhalten muss und was für die Widerrufsbelehrung gilt.

Hier ist nun Teil 2!:

Welche Folgen hat es, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?

Die Bank muss den Kreditnehmer schriftlich über sein Widerrufsrecht belehren. Und dabei muss die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß und vollständig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht startet.

Wurde der Kreditnehmer beim Abschluss des Kreditvertrags gar nicht oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt, kann er deshalb unter Umständen auch Jahre später noch vom Vertrag zurücktreten. Denn die Widerrufsfrist hat ja nie begonnen.

Ob eine Belehrung den gesetzlichen Vorgaben genügt oder nicht, ist aber mitunter schwierig zu beurteilen. Selbst Experten und Gerichte kommen hier teils zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

In den vielen Verfahren, die zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung schon geführt wurden, haben sich zwei besonders häufige Fehler gezeigt:

  1. Unklarer Beginn der Frist: In einigen Belehrungen kann der Kreditnehmer nicht eindeutig erkennen, ab wann die Widerrufsfrist läuft. Unklare oder missverständliche Angaben zum Beginn der Frist haben zur Folge, dass die gesamte Widerrufsbelehrung unwirksam ist.

  2. Unklare Rechtfolgen: Aus den Formulierungen geht mitunter nicht hervor, welche rechtlichen Folgen ein Widerruf hat. Teilweise sind die Angaben zu den Rechtsfolgen auch falsch. In diesen Fällen ist die Belehrung fehlerhaft.

Wirklich offensichtliche Fehler sind aber die Ausnahme. Weit häufiger sind es kleine, unscheinbare Wörter, die über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung entscheiden. Und ohne Fachwissen wird ein Laie solche Details kaum aufspüren.

Bevor der Kreditnehmer einen alten Kreditvertrag widerruft, sollte er seine Unterlagen deshalb von einem Experten überprüfen lassen. Ein Anwalt oder auch die Verbraucherzentralen können einschätzen, wie die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf stehen.

Wie kann der Kreditnehmer vom Kreditvertrag zurücktreten?

Möchte der Kreditnehmer den kürzlich geschlossenen Kreditvertrag widerrufen, muss er das seiner Bank schriftlich mitteilen. Dabei sind die Formvorgaben erfüllt, wenn der Kreditnehmer den Widerruf in Textform erklärt.

Er muss also nicht unbedingt ein Schreiben aufsetzen, das er handschriftlich unterschreibt. Auch per E-Mail, als Fax oder über das Online-Kontaktformular der Bank ist ein wirksamer Widerruf möglich.

Trotzdem würden wir empfehlen, die Widerrufserklärung per Einschreiben an die Bank zu schicken oder gegen eine Empfangsbestätigung persönlich abzugeben. Sollte es Probleme geben, kann der Kreditnehmer so nämlich belegen, dass die Bank die Widerrufserklärung fristgerecht bekommen hat.

Was den Inhalt angeht, gibt es keine verbindlichen Regeln. Die Widerrufserklärung muss also weder bestimmte Formulierungen enthalten noch auf einem besonderen Formular erfolgen.

Es genügt, wenn der Kreditnehmer klar und unmissverständlich erklärt, dass er den Kreditvertrag widerruft. Begründen muss er den Widerruf nicht.

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Die Erklärung kann zum Beispiel so aussehen:

Kreditnehmer
Anschrift

Bank
Anschrift

Datum

Widerruf des Kreditvertrags vom …

Kreditnummer …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch und trete hiermit fristgerecht vom oben genannten Kreditvertrag zurück.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Wirksamkeit meines Widerrufs in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was passiert nach einem wirksamen Widerruf des Kredits?

Ob und wie es nach einem wirksamen Widerruf des Kredits weitergeht, richtet sich danach, was bislang geschehen ist. Hat die Bank die Kreditsumme noch nicht ausgezahlt, passiert gar nichts mehr.

Die Bank wird die Überweisung dann nämlich nicht veranlassen und der Kreditvertrag hat sich erledigt. Für den Kreditnehmer ist es dadurch so, als hätte es den Vertrag nie gegeben.

Anders sieht es aus, wenn die Kreditsumme schon ausgezahlt ist. In diesem Fall muss der Kreditnehmer den Betrag innerhalb von 30 Tagen zurück überweisen. Die 30-tägige Frist ist in § 357a Abs. 1 BGB festgelegt.

Zusätzlich zur Kreditsumme muss der Kreditnehmer außerdem Zinsen bezahlen. Die Zinsen werden für jeden Tag fällig, der zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung der Kreditsumme vergangen ist. Berechnet werden die Zinsen mit dem Sollzins, der für den Kredit vereinbart war.

Ein Beispiel: Angenommen, der Kreditnehmer hat einen Kredit über 25.000 Euro aufgenommen. Der effektive Jahreszins war mit 3,8 Prozent veranschlagt.

Das entspricht täglichen Zinsen von 2,64 Euro. Erstattet der Kreditnehmer das Geld nach 8 Tagen, schuldet er der Bank 21,12 Euro Zinsen. Er muss der Bank somit 25.021,12 Euro überweisen.

Allerdings gibt es Banken, die bei einem Widerruf auf Zinsen verzichten. Der Kreditnehmer sollte deshalb in seinen Unterlagen unter dem Punkt “Widerrufsfolgen” nachschauen.

Dort ist angegeben, ob und in welcher Höhe Zinsen fällig werden. Hat der Kreditnehmer die Rückzahlung veranlasst, ist der Rücktritt abgeschlossen und der Kreditvertrag endgültig vom Tisch.

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