Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Infos und Tipps, 2. Teil
Viele Kreditverträge enthalten eine Klausel, nach der die Bank eine Bearbeitungsgebühr für den Kredit berechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber schon vor einiger Zeit entschieden, dass solche Kreditbearbeitungsgebühren nicht zulässig sind. Hat ein Kreditnehmer zusätzliche Gebühren bezahlt, kann er sich das Geld deshalb zurückholen.
Allerdings unter der Voraussetzung, dass seine Ansprüche auf eine Rückerstattung noch nicht verjährt sind. Auch zur Verjährung gibt es Urteile des BGH.
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps dazu zusammengestellt, wie der Kreditnehmer bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen kann. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, warum der BGH solche Entgelte bemängelt hat und für welche Kredite die Entscheidungen gelten.
Hier ist der 2. Teil!:
Was gilt für die Verjährung der Erstattungsansprüche?
Im Mai 2014 hatte der BGH entschieden, dass zusätzliche Bearbeitungsentgelte bei Krediten nicht zulässig sind. Im Oktober desselben Jahres beantwortete der BGH dann in zwei weiteren Urteilen, wann der Anspruch auf eine Erstattung der bezahlten Gebühren verjährt (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Grundsätzlich gibt es gemäß § 199 BGB zwei Fristen, die an dieser Stelle eine Rolle spielen. Das sind zum einen die regelmäßige Frist von drei Jahren und zum anderen die zehnjährige Verjährungsfrist.
Der Beginn dieser beiden Fristen unterliegt jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen. Deshalb kann es passieren, dass die zehnjährige Frist schneller abläuft als die Drei-Jahres-Frist. Und was die Verjährung von Ansprüchen angeht, greift grundsätzlich immer die Frist, die früher endet.
In seinen Urteilen hat der BGH aber klargestellt, dass die regelmäßige, dreijährige Frist erst Ende 2011 begonnen hat. Das kam vor allem Kreditnehmern mit älteren Kreditverträgen zugute. Sie konnten sich so nämlich die bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren auch von früheren Darlehen noch bis Ende 2014 zurückholen.
Seitdem unterliegt die Verjährung der Erstattungsansprüche der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Mit Ablauf des dritten Jahres nach der Zahlung der Kreditbearbeitungsgebühren verjährt damit der Anspruch auf eine Rückerstattung.
Hat der Kreditnehmer zum Beispiel 2017 einen Kredit aufgenommen und dafür ein Bearbeitungsentgelt bezahlt, kann er die Bank bis Ende 2020 dazu auffordern, ihm das Geld zurückzuzahlen. Danach ist sein Erstattungsanspruch verfallen.
Die Verjährung unterbrechen
Um zu vermeiden, dass der Anspruch auf eine Erstattung der bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren verjährt, kann der Kreditnehmer die Frist hemmen.
Möglich ist das, indem er
-
einen Ombudsmann einschaltet,
-
einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt oder
-
Klage erhebt.
Daneben ist die Frist gestoppt, wenn die Bank ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat. Gleiches gilt, wenn die Bank erklärt, dass sie mit dem Kreditnehmer über die Erstattung der Bearbeitungsentgelte verhandelt.
Aber Achtung:
Es genügt nicht, wenn der Kreditnehmer die Bank schriftlich dazu auffordert, die Gebühren zurückzuzahlen. Auch die Bestätigung der Bank, dass sie das Schreiben bekommen hat, hat auf die Verjährungsfrist keinen Einfluss.
Die Frist ist erst dann unterbrochen, wenn der Kreditnehmer eine der drei genannten Maßnahmen ergreift. Oder wenn die Bank erklärt, dass sie sich nicht auf die Verjährung berufen wird oder derzeit mit dem Kreditnehmer in Verhandlungen steht.
Wie sollte der Kreditnehmer vorgehen, um sich unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuholen?
Die Entscheidungen des BGH führen dazu, dass der Kreditnehmer mit den Bearbeitungsgebühren Zahlungen geleistet hat, für die die rechtliche Grundlage fehlt. Aus diesem Grund kann er die Bank gemäß § 812 BGB dazu auffordern, ihm das Geld zu erstatten.
Zusätzlich dazu kann er von der Bank Zinsen verlangen. Die Zinsen verstehen sich als Entschädigung für die Nutzung im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB. Dabei ist es üblich, die Zinshöhe mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszins anzusetzen.
Selbst ausrechnen, muss der Kreditnehmer den Betrag aber nicht. Er reicht, wenn er nur auf die Zinsen hinweist. Die Berechnung kann er der Bank überlassen.
Um die Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuholen, muss sich der Kreditnehmer schriftlich an die Bank wenden. In dem Brief sollte er auf die BGH-Urteile verweisen und die Bank zur Erstattung der Entgelte auffordern.
Als Frist für die Rückzahlung sind etwa drei Wochen angemessen. Denn die Bank braucht einen Moment, um den Kreditvertrag zu prüfen und den Betrag samt Zinsen auszurechnen.
Als Formulierungshilfe hier ein Musterbrief:
Kreditnehmer
Anschrift
Bank
Anschrift
Datum
Erstattung der Kreditbearbeitungsentgelte
Bezeichnung des Kredits, Nr. ____________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den oben genannten Kredit haben Sie eine Bearbeitungsgebühr von __________ Euro berechnet.
Der Bundesgerichtshof hat jedoch erklärt, dass solche Entgelte unzulässig sind. Die Bearbeitung eines Kreditvertrags und die Vorbereitung einer Kreditvergabe stellen keine besonderen Dienstleistungen für den Bankkunden dar. Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, hierfür gesonderte Entgelte zu verlangen (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Auch zur Frage der Verjährung von Erstattungsansprüchen hat sich der BGH eindeutig geäußert (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Mit Verweis auf die BGH-Urteile fordere ich Sie daher dazu auf, mir die einbehaltene Kreditbearbeitungsgebühr zu erstatten. Als Nutzungsentschädigung mache ich darüber hinaus Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins geltend.
Bitte veranlassen Sie die Rückzahlung der Entgelte nebst Zinsen bis zum __________ auf mein Girokonto IBAN ____________________. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Wie stehen die Chancen, dass die Bank das Geld erstattet?
Ob der Kredit noch läuft oder schon getilgt ist, spielt für die Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr keine Rolle. Maßgeblich ist zunächst einmal nur, dass der Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist. Ist die Verjährungsfrist schon abgelaufen, sieht der Kreditnehmer das Geld nicht wieder.
Ansonsten sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben. Denn die Urteile des BGH sind eindeutig und lassen keinen Spielraum für anderweitige Auslegungen.
Falls die Bank dennoch eine Rückzahlung verweigern sollte, kann sich der Kreditnehmer an den zuständigen Ombudsmann wenden. Er wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Für den Kreditnehmer bringt das Verfahren vor dem Ombudsmann den Vorteil mit sich, dass so die Verjährung gestoppt ist. Außerdem geht der Kreditnehmer kein Kostenrisiko ein. Denn für ihn ist das Verfahren kostenlos.
Allerdings ist die Entscheidung des Ombudsmanns letztlich nur ein Vorschlag, dem sich die Bank nicht anschließen muss. Bleibt sie bei ihrem Nein, kann der Kreditnehmer bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen.
Ein Gerichtsverfahren kann sich aber nicht nur in die Länge ziehen, sondern birgt immer auch ein Kostenrisiko. Bevor der Kreditnehmer gerichtliche Schritte einleitet, sollte er sich deshalb unbedingt juristischen Rat einholen. Ein Anwalt kann einschätzen, ob sich der Aufwand lohnt.
Mehr Ratgeber, Finanztipps und Anleitungen:
- Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Infos und Tipps, 1. Teil
- Was ist das 3D-Secure-Verfahren?
- Geld einzahlen bei Direktbanken – wie geht das?
- Infos und Tipps zum Widerruf eines Kredits, Teil 2
- Infos und Tipps zum Widerruf eines Kredits, Teil 1
- 4 Fragen zum Firmenkredit
- Baufinanzierung für Selbstständige – 3 Tipps
- Die Änderungen beim Online-Banking ab September 2019
Thema: Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Infos und Tipps, 2. Teil
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Darum sollte eine Bürgschaft gut überlegt sein, Teil 1 - 10. Januar 2025
- Die Vorteile und Risiken bei einem Mietkauf, Teil 2 - 21. November 2024
- Die Vorteile und Risiken bei einem Mietkauf, Teil 1 - 9. Oktober 2024