Die Änderungen beim Online-Banking ab September 2019

Die Änderungen beim Online-Banking ab September 2019

Heutzutage erfolgen Angriffe auf Banken und deren Kunden meist digital. Statt Bankfilialen zu überfallen, versuchen Bankräuber, über das Online-Banking zuzuschlagen. Die EU hat zwar in Sachen Sicherheit schon viel bewegt und dafür gesorgt, dass Verbraucher mit Schäden nicht alleingelassen werden.

Die Änderungen beim Online-Banking ab September 2019

Trotzdem werden die Schäden bei Banken und Sparkassen nicht weniger. Und letztlich machen sie sich in höheren Bankgebühren und Kontokosten bemerkbar. Jedenfalls will die EU das Online-Banking noch sicherer machen.

Deshalb treten zum 14. September 2019 neue Vorschriften in Kraft. Allerdings stiften die Ankündigungen einiger Banken und Sparkassen Verwirrung und verunsichern viele Bankkunden.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen,
erklären wir, was sich genau ändert:

Die wesentlichen Änderungen beim Online-Banking ab September 2019

Am 14. September 2019 tritt die sogenannte Zahlungsdiensterichtlinie II (PSD2) in Kraft. Durch die neuen Regeln sollen es Betrüger in Zukunft noch schwerer haben. Und dabei stützt die EU die Sicherheitsregeln auf zwei Schutzmechanismen:

  1. Jeder Vorgang erfordert eine einzigartige TAN.

Betrüger haben sich immer mal wieder in die Abläufe beim Online-Banking eingeklinkt und Vorgänge abgeändert, beispielsweise indem sie eine Überweisung abgefangen und auf ihre eigenen Konten umgeleitet haben.

Um diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben, fordern die meisten Banken ihre Kunden schon seit mehreren Jahren dazu auf, den Auftrag mit einem bestimmten Code freizugeben.

Dieser Code nennt sich TAN für Transaktionsnummer und muss eigens für den jeweiligen Vorgang erstellt werden. Dabei kann sich der Bankkunde so eine TAN entweder per SMS zuschicken lassen oder sie mit einem Zusatzgerät, einem sogenannten TAN-Generator, selbst erzeugen. Mittlerweile bieten die Banken und Sparkassen aber auch immer häufiger Apps dafür an.

Vereinzelt gibt es zudem noch einfache TAN-Listen auf Papier. Da sie den Sicherheitsanforderungen der EU nicht mehr genügen, sind die Papierlisten ab Mitte September endgültig Vergangenheit.

Sie dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Bankkunden, die noch die alten TAN-Listen nutzen, müssen sich also in den kommenden Wochen für eine Alternative entscheiden.

  1. Es müssen immer zwei Merkmale erfüllt sein.

Beim Online-Banking müssen grundsätzlich zwei von drei Sicherheitsmerkmalen erfüllt sein.

Diese Merkmale sehen vor, dass der Bankkunde

  • etwas weiß, z. B. ein Passwort oder eine PIN.

  • etwas hat, z. B. einen TAN-Generator oder eine App.

  • etwas ist, z. B. indem er seine Identität durch einen Fingerabdruck belegt.

Im Online-Banking wird dieses Zwei-Faktor-Verfahren schon lange eingesetzt. So muss sich der Bankkunde seit jeher mit einer PIN einloggen und einen Auftrag durch eine TAN freigeben. Selbst wenn Betrüger an das Passwort gekommen waren, konnten sie das Konto also nicht ohne Weiteres leer räumen.

Kommt durch einen TAN-Generator oder das Smartphone ein zweites Gerät ins Spiel, wird die Sache noch sicherer. Auch wenn Betrüger einen Virus auf dem Computer installiert haben, gelangen sie zumindest nicht an die TAN.

Zahlt der Verbraucher einen Online-Einkauf per Kreditkarte, sieht die Sache anders aus. Hier reicht es meist aus, wenn er nur die Kreditkartennummer und die Prüfziffer angibt. Betrüger, die eine Kreditkarte gestohlen hatten, konnten deshalb problemlos bezahlen. Damit ist in Zukunft Schluss.

Die Sicherheitsvorkehrungen mit zwei Merkmalen, die im Online-Banking üblich sind, sind künftig auch bei Online-Zahlungen mit der Kreditkarte Pflicht.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Haftung:

Banken, Sparkassen und auch Online-Händler müssen dafür sorgen, dass die Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Andernfalls haften sie für entstandene Schäden.

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Wird zum Beispiel die Kreditkarte gestohlen und kann der Betrüger damit in einem Online-Shop bezahlen, ohne dass dabei zwei Merkmale abgefragt werden, muss der Händler den Schaden regulieren.

Eine TAN schon beim Einloggen ins Online-Banking

Einige Banken und Sparkassen weisen ihre Kunden darauf hin, dass ab September bereits der Zugang zum Online-Banking nur noch mit PIN und einer zusätzlichen TAN möglich sein wird.

Dabei warnten die Banken bislang immer davor, beim Einloggen eine TAN anzugeben. Schließlich war das eine beliebte Betrugsmasche.

Verständlicherweise sorgen solche widersprüchlichen Aussagen für Verunsicherung. Die neuen Regeln sehen aber tatsächlich vor, dass schon beim Anmelden zum Online-Banking neben der PIN auch eine TAN notwendig wird.

Und zwar ist das dann der Fall, wenn

  • der Kunde im Online-Banking nicht nur den Kontostand und die Zahlungsvorgänge der vergangenen 90 Tage abrufen, sondern auch andere Aufträge veranlassen kann.

  • die letzte Anmeldung mit TAN mehr als 90 Tage zurückliegt.

  • sich der Bankkunde zum ersten Mal ins Online-Banking einloggt.

Im ersten Moment mag der zusätzliche Aufwand beim Einloggen umständlich erscheinen. Letztlich erhöht sich dadurch aber die Sicherheit für den Bankkunden. Denn Betrüger können nicht mehr so einfach nachschauen, was sich auf dem Konto des Kunden tut.

Die Kosten für die neuen Sicherheitsverfahren

Viele Banken und Sparkassen legen ihren Kunden nahe, die bankeigenen Apps für die Erzeugung von TANs zu nutzen. Tatsächlich sind viele dieser Anwendungen bequem und leicht zu bedienen. Außerdem verursachen die Apps meist keine Zusatzkosten.

Allerdings heißt das eben auch, dass der Bankkunde ein Smartphone braucht und bereit sein muss, es für Bankgeschäfte zu nutzen. Außerdem muss er sich regelmäßig um Updates kümmern.

Hat er ein älteres Modell, für das keine Sicherheits-Updates mehr zur Verfügung stehen, laufen auch die Apps der Banken in aller Regel nicht mehr.

Die Alternative zur App ist ein TAN-Generator oder die TAN per SMS. Ein paar Banken geben einen Generator kostenfrei heraus, weit häufiger muss der Bankkunde einen TAN-Generator aber kaufen. Hat er Konten bei mehreren Banken, braucht er zudem mitunter für jede Bank einen eigenen Generator.

Denn oft funktioniert der TAN-Generator einer Bank bei einer anderen Bank nicht. So können sich die Kosten summieren. Zusatzkosten entstehen auch bei TANs per SMS. Meist ist es nämlich so, dass die Banken und Sparkassen für jede SMS eine kleine Gebühr berechnen.

Nun ließe sich natürlich darüber streiten, ob es richtig ist, dass die Banken und Sparkassen ihre Kunden an den Kosten für die Sicherheitsverfahren beteiligen. Die Umsetzung der EU-Regeln ist schließlich keine Dienstleistung für den Kunden, sondern dient ihrem eigenen Schutz.

Außerdem zahlen die Kunden ja schon Kontoentgelte. Aus rechtlicher Sicht ist das Vorgehen aber zulässig. Denn der Gesetzgeber erlaubt, dass Banken und Sparkassen Zusatzgebühren für Sicherheitsverfahren erheben.

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Vorsicht vor Betrügern!

Im Zuge der Umstellung erhalten Bankkunden Post von ihrer Bank, teils auf Papier, teils digital. Deshalb ist zu befürchten, dass Betrüger die Chance nutzen werden, um zum Beispiel über Phishing-Mails an Kontodaten zu gelangen.

Wichtig ist deshalb, dass sich der Bankkunde nicht verunsichern lässt. Auf der Homepage seiner Bank kann er nachlesen, wie die neuen Sicherheitsverfahren in Zukunft gestaltet sein werden.

Viele Banken und Sparkassen haben zudem FAQ zusammengestellt. Ist dem Bankkunden etwas unklar, kann und sollte er direkt nachfragen.

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Matthias Kumpertz, - Finanzberater und Marlene Heuer,- Finanzberaterin, sowie Christian Gülcan, Unternehmer, Kryptoinvestor, VC Investor, Gründer, Kreditnehmer, Betreiber und Redakteur der Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzen, Kapital, Finanzierungen und Banken. Anleitungen, Investments und Finanzpläne für Verbraucher und Investoren. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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