Restschuldversicherung bei Krediten – Infos und Tipps, 2. Teil

Restschuldversicherung bei Krediten – Infos und Tipps, 2. Teil

Zusammen mit dem Kreditangebot erhält der Kreditnehmer meist auch ein Angebot für eine Restschuldversicherung. Doch bei einem herkömmlichen Ratenkredit ist eine Restschuldversicherung oft nicht nur viel zu teuer, sondern vielfach schlichtweg überflüssig.

Zweifelsohne klingt es sinnvoll und vernünftig, einen Kredit mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern. Denn falls der Kreditnehmer arbeitslos werden oder arbeitsunfähig erkranken sollte, muss er sich zumindest um die Kreditraten keine Sorgen machen.

Die Restschuldversicherung springt dann nämlich ein und übernimmt die Zahlung der monatlichen Kreditraten. So lautet zumindest die Theorie. Tatsächlich finden sich in den Vertragsbedingungen aber diverse Ausschlussklauseln, die die Versicherung ausgerechnet dann von Leistungen entbinden, wenn der Kreditnehmer sie bräuchte.

Hinzu kommt, dass eine Restschuldversicherung üblicherweise sehr teuer ist. Vor dem Hintergrund, dass die Kreditsumme bei einem Ratenkredit nicht allzu hoch und die Laufzeit nicht allzu lang sind, rechnet sich eine Restschuldversicherung oft nicht. Und der Kreditnehmer ist nicht dazu verpflichtet, eine Restschuldversicherung abzuschließen.

Es ist ein Mythos, dass der Kreditnehmer seine Bonität allein durch den Abschluss einer solchen Versicherung so weit verbessern kann, dass ihm eine Kreditzusage sicher ist. Denn die Restschuldversicherung deckt nur drei Risiken ab, nämlich Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod.

Hat die Bank Zweifel, ob der Kreditnehmer den Kredit ordnungsgemäß zurückzahlen kann, wird sie auch eine Absicherung gegen die drei genannten Risiken nicht überzeugen.

Und was heißt das jetzt für den Kreditnehmer? In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir Infos und Tipps zur Restschuldversicherung bei Krediten zusammengestellt. Dabei ging es im 1. Teil um die verschiedenen Bezeichnungen, die Kosten und die Ausschlusskriterien. Hier geht es nun mit dem 2. Teil weiter.

 

Die Leistungen einer Restschuldversicherung

Tritt der Ernstfall ein und muss der Kreditnehmer die abgeschlossene Restschuldversicherung in Anspruch nehmen, sollte er sich umgehend an den Versicherer wenden.

Je nach Situation ist der Ablauf dann so:

 

Erkrankung

Ist der Kreditnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er ein ärztliches Attest einreichen. Viele Versicherungen haben hierfür ein spezielles Formular, das der Kreditnehmer vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen und der Versicherung zurückschicken muss. Als Leistung übernimmt die Versicherung die Zahlung der Kreditrate.

Allerdings erfolgt die erste Ratenübernahme meist erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und der Kreditnehmer Krankengeld bekommt, kann er also die Restschuldversicherung in Anspruch nehmen. Begründet sich die Arbeitsunfähigkeit in einer bekannten Vorerkrankung oder in einer Krankheit, die in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen ist, erbringt die Restschuldversicherung aber entweder gar keine Leistung oder die Leistung erfolgt erst nach einer bestimmten Wartezeit.

Übernimmt die Restschuldversicherung die Kreditraten, erfolgt die Zahlung solange, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht. Meist muss der Kreditnehmer dazu für jede Monatsrate ein entsprechendes Attest vorlegen. Sobald der Kreditnehmer wieder gesund ist, muss er auch seine Raten wieder selbst bezahlen. Sollte er zu einem späteren Zeitpunkt wieder erkranken, kann er die Restschuldversicherung aber erneut in Anspruch nehmen.

 

Arbeitslosigkeit

Wird der Kreditnehmer arbeitslos, muss er sich bei seiner Arbeitsagentur arbeitslos melden und sich gleichzeitig aktiv um einen neuen Job bemühen. Die Bestätigung über die Arbeitslosenmeldung reicht er bei der Versicherung ein. Die Restschuldversicherung übernimmt daraufhin die Zahlung der monatlichen Kreditraten.

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Allerdings erbringt die Restschuldversicherung in aller Regel nur dann eine Leistung, wenn der Kreditnehmer die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet hat. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn er von seinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt wurde. Wurde der Kreditnehmer fristlos gekündigt oder hat er selbst gekündigt, ist eine Leistung der Restschuldversicherung meist ausgeschlossen.

Auch bei einer verhaltens- oder einer personenbedingten Kündigung und bei einem Aufhebungsvertrag kann es Probleme geben. Zudem gilt bei Arbeitslosigkeit eine Wartezeit von drei Monaten. Wird der Kreditnehmer in den drei ersten Monaten der Laufzeit arbeitslos, kann er die Restschuldversicherung also nicht nutzen.

Und die Leistungsdauer ist auf zwölf Monate begrenzt. Die Restschuldversicherung übernimmt im Fall von Arbeitslosigkeit also maximal zwölf Kreditraten am Stück. Sollte der Kreditnehmer zu einem späteren Zeitpunkt erneut seinen Job verlieren, kann er die Restschuldversicherung aber wieder in Anspruch nehmen.

 

Tod

Kommt es zum Todesfall, bezahlt die Restschuldversicherung die zu diesem Zeitpunkt noch offene Restschuld. Dabei tilgt sie den Ratenkredit durch eine Einmalzahlung.

 

Ihre Leistungen erbringt die Restschuldversicherung nicht gegenüber dem Kreditnehmer. Stattdessen überweist sie die Beträge direkt auf das Kreditkonto bei der Bank. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Restschuldversicherung an den ursprünglichen Kreditvertrag gekoppelt ist. Das gilt sowohl für die Laufzeit als auch für die Kreditsumme.

Stockt der Kreditnehmer die Kreditsumme zwischendurch auf, vereinbart er mit der Bank eine niedrigere Ratenhöhe oder einigt er sich mit der Bank darauf, ein paar Zahlungen auszusetzen, wirkt sich die veränderte Kredithöhe oder die längere Kreditlaufzeit in aller Regel nicht auf die Restschuldversicherung aus.

Folglich kann es passieren, dass der Kreditnehmer die Restschuldversicherung in der Endphase der Kreditlaufzeit nicht mehr in Anspruch nehmen kann, obwohl der Kredit noch nicht zurückgezahlt ist.

 

Die Kündigung einer Restschuldversicherung

Wie erwähnt, lohnt sich eine Restschuldversicherung bei einem herkömmlichen Ratenkredit oft nicht. Wenn der Kreditnehmer die Zusatzabsicherung möchte, sollte er die Vertragsbedingungen sehr genau studieren. Zudem sollte er einen Versicherungsvergleich durchführen.

Denn eine Restschuldversicherung bei einem unabhängigen Versicherer ist oft kostengünstiger als die Restschuldversicherung bei dem Anbieter, mit dem die Bank zusammenarbeitet. Doch was ist, wenn der Kreditnehmer die Restschuldversicherung zusammen mit dem Kreditvertrag schon abgeschossen hat?

In diesem Fall kann der Kreditnehmer die Versicherung wieder kündigen. Da der Versicherungsbeitrag bei der Kreditaufnahme als Einmalbetrag bezahlt wird, sind die Abschlussgebühren und die Beiträge für die bisherige Laufzeit zwar weg. Aber der Kreditnehmer kann sich zumindest die Beiträge für die Restlaufzeit zurückholen. Bei einer Kündigung müssen jedoch zwei Situationen voneinander unterschieden werden.

 

Außerordentliche Kündigung

Hat sich der Kreditnehmer für eine Umschuldung entschieden oder den Ratenkredit vorzeitig zurückgezahlt, liegt es auf der Hand, die dazugehörige Restschuldversicherung zu kündigen. Besteht das Darlehen nicht mehr, ist auch der Versicherungszweck nicht mehr gegeben.

Die Restschuldversicherung fällt allerdings nicht automatisch weg, sondern muss gesondert gekündigt werden. Dafür kann der Kreditnehmer aber von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Er kann die Restschuldversicherung also mit sofortiger Wirkung beenden.

 

Ordentliche Kündigung

Möchte der Kreditnehmer die Restschuldversicherung noch während der Kreditlaufzeit kündigen, muss er in den Vertragsunterlagen nachschauen, ob eine ordentliche Kündigung möglich ist und welche Kündigungsfrist dabei eingehalten werden muss. Meist sehen die Verträge eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende vor.

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Der Kreditnehmer hat im Fall einer ordentlichen Kündigung den Anspruch darauf, dass ihm die Versicherung den Versicherungsbeitrag anteilig zurückerstattet. Anteilig bedeutet in diesem Fall für die noch vorhandene Restlaufzeit, da dieser Prämienanteil ja für die Risikoabsicherung noch nicht verbraucht wurde.

Es kann allerdings sein, dass die Versicherung einen sogenannten Stornoeinbehalt abzieht. Zudem kann die Bank eine andere Sicherheit als Ersatz für die Restschuldversicherung fordern.

Aber Vorsicht: Bei einigen Versicherungsverträgen ist der Kreditnehmer gar nicht der Versicherungsnehmer. Stattdessen ist die Bank der Vertragspartner der Versicherung und der Kreditnehmer ist nur als versicherte Person eingetragen. In diesem Fall kann der Kreditnehmer die Restschuldversicherung nicht ordentlich kündigen.

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Matthias Kumpertz, - Finanzberater und Marlene Heuer,- Finanzberaterin, sowie Christian Gülcan, Unternehmer, Kryptoinvestor, VC Investor, Gründer, Kreditnehmer, Betreiber und Redakteur der Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzen, Kapital, Finanzierungen und Banken. Anleitungen, Investments und Finanzpläne für Verbraucher und Investoren. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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