Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Infos und Tipps, 1. Teil
Wer einen Kredit laufen hat oder hatte, musste möglicherweise eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Denn in vielen Kreditverträgen finden sich Klauseln, die vorsehen, dass die Bank diese Entgelte berechnet. Schon vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber entschieden, dass solche Vertragsklauseln unwirksam sind.
Nach Ansicht der obersten Richter sind Bearbeitungsgebühren bei Krediten nicht zulässig. In den Urteilen des BGH geht es zwar um zwei bestimmten Banken.
Doch die Rechtsprechung gilt auch für andere Banken und Darlehen. Später klärte der BGH dann auch, wann die Ansprüche auf eine Rückstattung der Bearbeitungsentgelte verjähren.
Für Kreditnehmer können die BGH-Entscheidungen bares Geld wert sein. Denn sie können sich bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen. Vorausgesetzt, die Erstattungsansprüche sind noch nicht verjährt.
In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, was genau der BGH entschieden hat und wie Kreditnehmer ihre Bank zur Rückzahlung auffordern können.
Und neben Infos und Tipps haben wir auch einen Musterbrief vorbereitet:
Inhalt
Warum hat der BGH Kreditbearbeitungsgebühren bemängelt?
Wenn eine Bank einen Kreditantrag bearbeitet, erbringt sie damit keine besondere Dienstleistung für den Kunden. Vielmehr gehört die Kreditvergabe zum alltäglichen Bankgeschäft.
Außerdem zählen Kredite zu den Finanzprodukten, mit denen Banken ihr Geld verdienen. Kreditanträge zu bearbeiten, um anschließend Kredite zu gewähren, liegt deshalb auch im Interesse der Bank.
Ebenso ist es keine gesonderte Dienstleistung, dass die Bank die Kreditwürdigkeit prüft. Denn zum einen ist die Bank sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Bonität des Antragsstellers zu überprüfen. Und zum anderen erfolgt die Prüfung in ihrem eigenen Interesse. Immerhin soll das Ausfallrisiko möglichst minimiert werden.
Eine Kreditvergabe geht zwar mit einem gewissen Aufwand einher. Allerdings verlangt die Bank für den Kredit Zinsen. Diese Zinsen decken die Kosten bereits ab. Es gibt keine Grundlage, um zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen.
Lässt sich eine Bank Leistungen bezahlen, die keine besonderen Dienstleistungen für den Kunden sind, ist das eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Aus diesem Grund hat der BGH im Mai 2014 zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).
Bei welchen Darlehen ist es möglich, Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuholen?
Die BGH-Urteile gelten für Verbraucherkredite. Dazu zählen die typischen Kredite, die Verbraucher nutzen, um zum Beispiel Möbel, ein Auto und andere größere Anschaffungen zu finanzieren.
Ein Verbraucherkredit kennzeichnet sich in erster Linie dadurch, dass der Kreditvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen zustande kommt. Der Verbraucher ist eine Privatperson, die die Kreditsumme für private Zwecke nutzt. Beim Unternehmen handelt es sich im Fall eines Kredits um eine Bank.
Die Rechtsprechung des BGH schließt damit zunächst einmal alle gängigen Konsumentenkredite ein, die Banken üblicherweise vergeben. Allerdings ist es auch bei einigen anderen Darlehen möglich, die Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuholen.
Baufinanzierung
Aus Sicht des Gesetzgebers gehören Immobilienfinanzierungen ebenfalls zu den Verbraucherkrediten. Nur dass ein Baukredit eben nicht zur Anschaffung klassischer Konsumgüter dient, sondern eingesetzt wird, um den Bau oder Kauf einer Immobilie zu finanzieren.
Der BGH beschäftigte sich in den Verfahren zwar mit Konsumentenkrediten. Die Ausführungen der Richter, warum Bearbeitungsgebühren bei Krediten nicht zulässig sind, treffen auf Baufinanzierungen aber genauso zu.
Außerdem schlossen die Richter Immobiliendarlehen in ihren Urteilen nicht ausdrücklich aus. Aus diesem Grund können sich Kreditnehmer auch bei Baufinanzierungen bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen.
Bausparvertrag
Bei den Gebühren im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag kommt es darauf an, wann und wofür die Bausparkasse die Entgelte verlangt.
Schließt ein Bausparer einen Bausparvertrag ab, berechnet die Bausparkasse eine sogenannte Abschlussgebühr. Dass der Bausparvertrag zustande kommt, ist zwar keine besondere Dienstleistung für den Bausparer.
Trotzdem hat der BGH bestätigt, dass die Abschlussgebühr zulässig ist (Az. XI ZR 3/10, Urteil vom 07.12.10). Es ist deshalb nicht möglich, die Abschlussgebühr zurückzufordern.
Anders sieht es aus, wenn die Bausparkasse eine Bearbeitungsgebühr für ein Bauspar-Darlehen in Rechnung stellt. Auch eine Bausparkasse darf nämlich für ein Darlehen keine zusätzlichen Bearbeitungsentgelte verlangen (Az. XI ZR 522/15, BGH-Urteil vom 08.11.16).
Gleiches gilt übrigens für Kontoführungsgebühren während der Darlehensphase. Diese Entgelte kann sich der Bausparer daher erstatten lassen.
Förderkredit
Bei einem Förderkredit von der staatlichen KfW-Bank gibt es den sogenannten Auszahlungsabschlag. Dieser Abschlag ist laut BGH zulässig. Jedenfalls gilt das für Kreditverträge, die vor dem 11. Juni 2010 zustande kamen.
Bei späteren Verträgen hängt es eigentlich davon ab, ob es sich bei dem Förderkredit um einen Verbraucherkredit handelt. Eigentlich deshalb, weil in der Praxis wenig Aussichten bestehen, die Gebühr erfolgreich zurückzuholen.
Andere Förderbanken vertreten meist die Ansicht, dass die Rechtsprechung des BGH für sie erst gar nicht gilt. Als Begründung führen sie an, dass bei ihnen die Kreditvergabe nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfolgt.
Tatsächlich kommt eine Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren aber generell immer dann in Betracht, wenn eine Bank Geld für Leistungen verlangt, die keine besonderen Dienstleistungen für den Kreditnehmer sind.
Eine Förderbank ist davon nicht ausgenommen. Außerdem ist eine Förderbank bei der Kreditvergabe nicht zwingend an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften gebunden, sondern hat durchaus die Möglichkeit, davon abzuweichen.
Nur weil es sich um einen Förderkredit handelt, ist eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen deshalb nicht per se ausgeschlossen.
Firmenkredit
Ist der Kreditnehmer ein Unternehmer und nimmt er den Kredit im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit auf, handelt es sich nicht um einen Verbraucherkredit. Stattdessen ist das dann ein gewerblicher Kredit.
Im Juli 2017 hat der BGH erklärt, dass zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten nicht zulässig sind.
Denn nach Ansicht der obersten Richter steht einem Unternehmer an diesem Punkt genauso viel Schutz zu wie einem Verbraucher (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Auch bei einem gewerblichen Kredit ist es somit möglich, bezahlte Bearbeitungsentgelte zurückzuverlangen.
Im 2. Teil schauen wir uns die Regelungen zur Verjährung an und erklären, wie der Kreditnehmer vorgehen sollte, um sich die Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuholen.
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Thema: Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Infos und Tipps, 1. Teil
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