Wann lohnt sich ein Bausparvertrag? Teil 2
Der Aufbau einer sicheren Zukunft, flexibel und abgestimmt auf die eigenen Wünsche: Was Bausparkassen in ihrer Werbung versprechen, klingt gut. Tatsächlich sind viele neue Verträge anfangs als Geldanlage aber nicht rentabel und wenn der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen gegeben ist, kann die Bausparkasse kündigen. Damit stellt sich die Frage, ob und wann sich ein Bausparvertrag lohnt. Dieser Frage gehen wir in einem zweiteiligen Beitrag nach.
Dabei haben wir uns in Teil 1 den Abschluss des Bausparvertrags, die Sparphase und die Darlehensphase angeschaut. Hier ist Teil 2!:
Inhalt
Die Kündigung durch die Bausparkasse
Vor dem Hintergrund der aktuell wieder steigenden Zinsen werben viele Bausparkassen mit dem Argument, dass sich der Bausparer durch den Abschluss eines Bausparvertrags jetzt noch günstige Zinsen für ein späteres Darlehen sichern kann.
Allerdings haben die Bausparkassen in den vergangenen Jahren etliche Altverträge gekündigt, für die hohe Guthabenzinsen vereinbart waren. Es ist also nicht auszuschließen, dass die Bausparkasse einen Kündigungsgrund für einen Vertrag mit niedrigen Darlehenszinsen suchen wird, wenn die Zinsen steigen.
Es gibt aber zwei Fälle, in denen die Bausparkasse berechtigt ist, eine Kündigung auszusprechen:
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Rückständige Regelsparbeiträge
Zahlt der Bausparer in seinen Vertrag weniger ein als den Regelsparbeitrag, der laut Tarif vereinbart war, kann die Bausparkasse später eine Nachzahlung der rückständigen Raten verlangen. In diesem Zuge kann sie fordern, dass der Bausparer den gesamten Betrag innerhalb von drei Monaten als Einmalzahlung leistet.
Kommt der Bausparer der Aufforderung nicht nach oder reagiert er nicht auf das entsprechende Schreiben der Bausparkasse, kann diese den Vertrag kündigen. Die dazugehörige Regelung findet sich in den Bausparbedingungen.
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Spätestens zehn Jahre nach Zuteilung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bestätigt, dass die Bausparkasse grundsätzlich berechtigt ist, einen Bausparvertrag zehn Jahre nach Zuteilung zu kündigen. In der Praxis dürfte diese Zeitspanne aber eher selten erreicht werden.
Denn durch die Regelsparbeiträge kommt bei den meisten Verträgen bereits nach etwa 17 Jahren ein Guthaben zusammen, das der vereinbarten Bausparsumme entspricht. Weil dadurch der Zweck des Vertrags erfüllt ist, darf die Bausparkasse kündigen.
Gut zu wissen
Sobald der Vertrag die Zuteilungsreife erreicht hat, kann der Bausparer ein Bauspardarlehen beantragen. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Bausparguthaben. Hat der Bausparer zu diesem Zeitpunkt noch keinen Finanzierungsbedarf, kann die Bausparkasse trotzdem verlangen, dass der Bausparer weiterhin die Regelsparbeiträge bezahlt.
Je länger dieser Zustand bestehen bleibt, desto niedriger wird der Darlehensanspruch des Bausparers.
Niemand kann seriös vorhersagen, wie sich Zinsen entwickeln werden. Wer nicht noch genau weiß, wann und ob er überhaupt ein Bauspardarlehen brauchen wird, kann sich wegen der Kündigungsrisiken die hohen Abschlusskosten bei einem Bausparvertrag sparen. Um das Eigenkapital für eine spätere Baufinanzierung anzusparen, gibt es andere Anlageprodukte.
Vorsicht bei einer Bausparsofortfinanzierung
Um eine Immobilie zu finanzieren, bieten Banken und Bausparkassen mitunter sogenannte Bausparsofortfinanzierungen an. Dahinter verbirgt sich eine Kombination aus endfälligem Darlehen und Bausparvertrag. Dazu schließt der Kreditnehmer einen Darlehensvertrag zum aktuellen Marktzinssatz ab.
Dieses sogenannte Vorausdarlehen tilgt er aber nicht fortlaufend. Stattdessen zahlt er regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Wird dieser dann später zugeteilt, soll das Bausparguthaben den Kredit anteilig tilgen.
Die Restschuld, die dann noch übrig ist, zahlt der Bausparer im Rahmen eines Bauspardarlehens zurück. Meist ist dafür eine Laufzeit von unter zehn Jahren vorgesehen.
Eine Bausparsofortfinanzierung klingt durchaus interessant. Allerdings ist dieses Finanzierungsmodell nicht nur kompliziert, sondern durch die höheren Abschlusskosten und Provisionen auch recht teuer. Hinzu kommt, dass es einige Stolpersteine geben kann.
So ist denkbar, dass sich die Zuteilung der Bausparsumme verzögert, dass die Bausparsumme nicht mit der Darlehenssumme übereinstimmt oder dass sich die Höhe der monatlichen Rate verändert. All das kann den Kreditnehmer vor ernsthafte Herausforderungen stellen. Eine Bausparsofortfinanzierung sollte deshalb sehr gut überlegt und durchgerechnet sein.
Besser keine Tarifwechsel bei Altverträgen
Vor allem alte Bausparverträge bieten oft Guthabenzinsen, die aus heutiger Sicht sehr attraktiv sind. Zusätzlich sehen einige Verträge auch noch Bonuszinsen vor. Hat der Bausparer einen gut verzinsten Altvertrag, kann er dort seine Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben wie Renovierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen parken.
Hat das Guthaben die Bausparsumme erreicht, kann die Bausparkasse den Vertrag zwar kündigen. Bis dahin kann der Bausparer den Vertrag aber ruhig weiterlaufen lassen.
Tatsächlich haben die Bausparkassen in der Vergangenheit viele gut verzinste Altverträge gekündigt. Eine andere Strategie war, Tarifwechsel nahezulegen, um sich so günstige Darlehenszinsen zu sichern. Bei einem solchen Angebot sollte der Bausparer aber sehr genau hinschauen.
Denn bei einem Wechsel entfällt neben dem Anspruch auf den Bonuszins auch ein großer Teil der bis dahin angesammelten Sparzinsen. Die Bausparkasse verzinst die eingezahlten Beiträge nämlich rückwirkend mit dem neuen, niedrigeren Zinssatz. Dies nennt sich Tarifumwandlungsbetrag.
Der verlorene Bonuszins und der Tarifumwandlungsbetrag sind unterm Strich nichts anderes als Zusatzkosten für das Bauspardarlehen. In den angebotenen Effektivzins für das künftige Bauspardarlehen sind sie aber nicht eingerechnet. Würden sie berücksichtigt, wäre der tatsächliche Zinssatz deutlich höher.
Verliert der Bausparer Ansprüche auf Guthabenzinsen, sollte er sich auf einen Tarifwechsel deshalb besser nicht einlassen.
Fazit: Wann lohnt sich ein Bausparvertrag?
Der Bausparvertrag ist ein klassisches Finanzprodukt, das Vor- und Nachteile bietet. Interessant ist er vor allem in zwei Fällen:
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Erfüllt der Bausparer die Voraussetzungen für eine Wohnungsbauprämie oder für Arbeitnehmersparzulagen, kann sich ein Bausparvertrag als Geldanlage lohnen. Ansonsten sind andere Anlageformen oft rentabler.
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Möchte der Bausparer regelmäßig etwas Geld zur Seite legen, um mit dem Kapital in sechs bis acht Jahren seine Immobilie zu sanieren oder zu modernisieren, bietet sich ein Bausparvertrag an, wenn die benötigte Kreditsumme unter 50.000 Euro bleibt.
Hat der Bausparer bereits einen Altvertrag, sollte er prüfen, wie hoch das Guthaben verzinst wird. Denn was die Rendite betrifft, können neue Bausparverträge meist nicht mit Altverträgen mithalten.
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Thema: Wann lohnt sich ein Bausparvertrag? Teil 2
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