Was sind Bereitstellungszinsen?

Was sind Bereitstellungszinsen?

Klar: Wenn der Kreditnehmer einen Kredit aufnimmt, muss er dafür einen bestimmten Zinssatz bezahlen. Dem Kreditgeber zahlt er also nicht nur die ausgeliehene Summe zurück. Stattdessen wird der Kreditbetrag plus Zinsen fällig. Die Zinsen decken gewissermaßen die Kosten ab, die der Kreditgeber dafür in Rechnung stellt, dass er dem Kreditnehmer das Geld leiht.

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Bereitstellungszinsen

Doch allein mit den Kreditzinsen ist es nicht immer getan. Vor allem bei Baufinanzierungen können noch verschiedene andere Kostenfaktoren dazukommen. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie wird in Rechnung gestellt, wenn der Kreditnehmer sein Darlehen vorzeitig tilgt.

Durch die Entschädigung sollen die Zinsgewinne, die dem Kreditgeber durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen, ausgeglichen werden. Ein anderer Kostenfaktor können die Bereitstellungszinsen sein.

Was es damit auf sich hat,
schauen wir uns in diesem Beitrag an:

 

Was sind Bereitstellungszinsen?

Angenommen, der Kreditnehmer hat die Baufinanzierung bei seiner Bank bereits abgeschlossen. Doch die Kaufverhandlungen ziehen sich unerwartet in die Länge oder der Baubeginn verschiebt sich. Die Folge davon ist, dass der Kreditnehmer sein Darlehen nicht wie eigentlich geplant abrufen kann. Für seine Baufinanzierung muss er in diesem Fall trotzdem Zinsen bezahlen. Diese Zinsen sind die sogenannten Bereitstellungszinsen. Die Bank stellt sie für Baudarlehen in Rechnung, die zwar (noch) nicht genutzt, aber bereit gehalten werden.

Allerdings werden Bereitstellungszinsen nicht nur dann fällig, wenn der Baukredit bislang unangetastet ist. Stattdessen werden sie auch dann berechnet, wenn die Auszahlung des Baudarlehens schon begonnen hat. Der Grund hierfür ist, dass ein Baukredit im Zuge des Bauvorhabens in Teilen abgerufen wird. Dazu ein Beispiel: Die Bodenplatte ist fertig und der Rohbau steht.

Die Rechnung der Baufirma für den ersten Bauabschnitt muss somit bezahlt werden. Dafür benötigt der Bauherr aber nicht die komplette Darlehenssumme, sondern nur einen Teil davon. Folglich zahlt er ab jetzt zwei verschiedene Zinssätze. Nämlich zum einen den Darlehenszins für die Summe, die er abgerufen hat. Und zum anderen die Bereitstellungszinsen für den Teil des Baudarlehens, den der Kreditnehmer jetzt noch nicht nutzt.

 

Warum erhebt eine Bank Bereitstellungszinsen?

Im ersten Moment erscheint es merkwürdig, dass der Kreditnehmer Zinsen für Geld bezahlen soll, das er noch gar nicht ausgeliehen hat. Aus Sicht der Bank sind die Bereitstellungszinsen aber eine Art Entschädigung. Denn die Bank hält das Geld für den Kreditnehmer bereit und muss die Summe absichern, ohne dass sie damit Gewinne erwirtschaften kann. Weil der Kreditnehmer das Geld noch nicht nutzt, muss er dafür noch keine Kreditzinsen bezahlen, die die Kosten der Bank ausgleichen würden.

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Tatsächlich können die Bereitstellungszinsen eine Baufinanzierung vor allem dann teuer machen, wenn das Bauvorhaben längere Zeit in Anspruch nimmt. Je länger die Bank die vereinbarte Darlehenssumme vollständig oder anteilig für den Kreditnehmer verwahrt, desto länger muss er nämlich die Bereitstellungszinsen bezahlen.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Kreditnehmer oft erst sein Eigenkapital verwenden muss, bevor er das Fremdkapital einsetzen kann. Dadurch verlängert sich die Zeit, in der die Bank das Baudarlehen bereithält, zusätzlich. Die Kosten umgehen, indem der Kreditnehmer die Kreditsumme einfach auf einen Schlag abruft und anderweitig anlegt, bis er das Geld braucht, ist nicht möglich. Denn eine Baufinanzierung ist immer zweckgebunden.

Bereitstellungszinsen berechnen

 

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Wie hoch die Zusatzkosten durch die Bereitstellungszinsen werden, lässt sich nur recht schwer ermitteln. Die Bereitstellungszinsen fließen nämlich nicht in den Effektivzins der Baufinanzierung ein. Stattdessen handelt es sich um einen eigenständigen Zinssatz.

Dieser wiederum ist meist höher als der Darlehenszins. Eine übliche Größenordnung liegt bei etwa 3 Prozent pro Jahr, während der Effektivzins für Baudarlehen nach Angaben der Bundesbank derzeit im Durchschnitt unter zwei Prozent beträgt. Bei einem Zinssatz von drei Prozent fallen bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro pro Jahr allein 6.000 Euro als Bereitstellungszinsen an.

Fällig werden die Bereitstellungszinsen nur für die Darlehenssumme, die der Kreditnehmer noch nicht in Anspruch genommen hat. Gerade bei einem Bauvorhaben sind zeitliche Verzögerungen aber keine Seltenheit. Deshalb ist es im Vorfeld schwer zu kalkulieren, wann der Kreditnehmer seinen Baukredit in welchen Teilen abgerufen haben wird.

 

Worauf sollte der Kreditnehmer achten?

Die meisten Banken gewähren eine Frist, während der die Bereitstellung zinsfrei bleibt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass schon bei kleinen Verzögerungen gleich Zusatzkosten entstehen. Wie lang die zinsfreie Frist ausfällt, ist von Bank zu Bank verschieden.

Meist ist es ein Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten, aber auch kürzere oder längere Fristen sind möglich. Teilweise lassen die Banken mit sich verhandeln und stimmen einer verlängerten Frist zu. Im Gegenzug wird dann aber meist der Darlehenszins etwas erhöht. Jedenfalls beginnt die Frist, in der die Bank die Kreditsumme für die Baufinanzierung bereithält, in dem Moment, in dem der Kreditnehmer den Darlehensvertrag unterschreibt. Gleichzeitig zählt diese Zeit zur Laufzeit der Baufinanzierung dazu.

Günstig ist außerdem, wenn der Kreditnehmer das Fremdkapital auch schon dann abrufen kann, wenn sein Eigenkapital noch nicht aufgebraucht ist. Denn zum einen verkürzt sich dadurch die Zeit, in der der Kreditnehmer die höheren Bereitstellungszinsen bezahlen muss. Und zum anderen bleibt ihm sein Eigenkapital als Puffer.

Wichtig ist, dass der Kreditnehmer den Darlehensvertrag sehr genau durchliest, bevor er diesen unterschreibt.

Denn Fehler, auch wenn es nur Druckfehler sind, können gerade bei einer Baufinanzierung schnell sehr teuer werden. Und im Nachhinein wird der Kreditnehmer kaum glaubhaft machen können, dass er mit der Bank beispielsweise eine zinsfreie Bereitstellung von zwölf Monaten vereinbart hatte, wenn im Vertrag etwas anderes steht.

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Matthias Kumpertz, - Finanzberater und Marlene Heuer,- Finanzberaterin, sowie Christian Gülcan, Unternehmer, Kryptoinvestor, VC Investor, Gründer, Kreditnehmer, Betreiber und Redakteur der Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzen, Kapital, Finanzierungen und Banken. Anleitungen, Investments und Finanzpläne für Verbraucher und Investoren. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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