Die 5 wichtigsten Punkte beim Kreditvertrag, 2. Teil

Die 5 wichtigsten Punkte beim Kreditvertrag, 2. Teil

Es spricht nichts dagegen, einen Kredit aufzunehmen. Doch bevor der Kreditnehmer unterschreibt, sollte er sich den Kreditvertrag genau anschauen.

Anzeige

Es kann viele verschiedene Gründe geben, die dazu führen, dass der Kreditnehmer einen Kredit aufnimmt. Und zunächst einmal gibt es dagegen auch nichts einzuwenden. Allerdings sollte der Kreditnehmer immer im Hinterkopf behalten, dass er durch den Kredit eine Verpflichtung eingeht. Schließlich kann er den Kredit nicht als gutgemeinte Finanzspritze verbuchen. Vielmehr leiht er sich Geld von der Bank, das er mit Zinsen auch wieder zurückzahlen muss.

Wichtig ist deshalb zum einen, dass sich der Kreditnehmer nicht von Werbeversprechen beeindrucken lässt, sondern sich die Zeit nimmt, um mehrere Kreditangebote einzuholen und miteinander zu vergleichen. Zum anderen sollte sich der Kreditnehmer den Kreditvertrag sorgfältig durchlesen.

Denn mit seiner Unterschrift stimmt er den Vereinbarungen zu und ist daran gebunden. Nur: Worauf kommt es bei einem Kreditvertrag eigentlich an? Und worauf sollte der Kreditnehmer besonders achten? In einer zweiteiligen Übersicht nennen wir die fünf wichtigsten Punkte beim Kreditvertrag. Dabei ging es im 1. Teil um die Frage, ob der Kredit überhaupt ins Budget passt, und um die wesentlichen Angaben im Kreditvertrag.

Hier ist der 2. Teil.

 

  1. Punkt: Enthält der Kreditvertrag Nebenabreden?

Die Zinsen werden transparent dargestellt, die Zinshöhe ist in Ordnung und die monatlichen Kreditraten sind gut zu bewältigen: Auf den ersten Blick klingt ein Kreditangebot oft nach einer fairen Lösung. Doch der Teufel steckt gerne im Detail. So enthält ein Kreditvertrag häufig Nebenabsprachen, die beispielsweise vorsehen, dass der Kreditnehmer Sondertilgungen leisten, die Höhe der Kreditraten anpassen oder die Ratenzahlung vorübergehend aussetzen kann. Grundsätzlich ist gegen solche Absprachen nichts einzuwenden.

Schließlich ist gut möglich, dass der Kreditnehmer etwas Geld übrig kann und dieses Geld für eine schnellere Tilgung des Kredits verwenden will. Oder dass es umgekehrt finanziell eng wird und sich der Kreditnehmer etwas Luft verschaffen möchte, indem er geringere Raten bezahlt oder zwei, drei Monate lang mit der Rückzahlung des Kredits pausiert.

Sieht sein Kreditvertrag solche Möglichkeiten vor, ist die Flexibilität zweifelsohne ein klarer Vorteil. Aber: Der Kreditnehmer sollte sehr genau nachschauen, ob und wenn ja, welche Kosten mit den Nebenabreden einhergehen. Denn Banken und Sparkassen lassen sich solche Extras mitunter gut bezahlen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Zusatzprodukte. Und in diesem Zusammenhang ist die Restschuldversicherung ein echter Klassiker. Die Restschuldversicherung ist eine Risikolebensversicherung, die einspringt, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit nicht ordnungsgemäß zurückzahlen kann. Typische Situationen, die durch eine Restschuldversicherung abgesichert werden, sind neben dem Tod des Kreditnehmers ein schwerer Unfall, eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und der Jobverlust.

Die Versprechen lesen sich gut und wenn wirklich etwas Schlimmes passieren sollte, muss sich der Kreditnehmer wenigstens um die Rückzahlung des Kredits keine Sorgen machen. Die Praxis zeigt aber immer wieder, dass die Restschuldversicherung gerade dann, wenn sie der Kreditnehmer bräuchte, eben nicht bezahlt, weil ausgerechnet dieser Fall ausgeschlossen oder eine kleine Bedingung nicht erfüllt ist.

Hinzu kommt, dass die Restschuldversicherungen, die Banken und Sparkassen zusammen mit dem Kredit anbieten, oft viel zu teuer sind. Und es gibt noch einen weiteren Nachteil: Die Restschuldversicherung wird als Prämie für die komplette Kreditlaufzeit berechnet und fließt in die Kreditkosten ein. Dadurch bezahlt der Kreditnehmer nicht nur die Versicherungsprämie, sondern zusätzlich dazu auch noch Zinsen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  FAQ zum Immobilienkauf auf einem Erbbaugrundstück, 1. Teil

Der Kreditnehmer sollte deshalb gut überlegen, ob er die Restschuldversicherung wirklich braucht. Bei einer überschaubaren Kreditsumme und einer nicht allzu langen Kreditlaufzeit ist eine Restschuldversicherung meist überflüssig. Möchte sich der Kreditnehmer absichern, sollte er besser einen Versicherungsvergleich durchführen und eine Risikolebensversicherung bei einem unabhängigen Anbieter abschließen.

Hier kostet eine Risikolebensversicherung oft nur ein paar Euro im Monat. Und: Auch wenn es Banken gerne etwas anders darstellen, ist der Kreditnehmer nicht dazu verpflichtet, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Generell gilt außerdem, dass sich der Kreditnehmer keine weiteren Finanzprodukte aufschwatzen lassen sollte. Er möchte keinen Kredit aufnehmen – und dabei sollte es auch bleiben.

 

  1. Punkt: Enthält der Kreditvertrag alle Eintragungen?

Der Kreditnehmer sollte den Kreditvertrag erst und nur dann unterschreiben, wenn die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind. Es ist keine gute Idee, dem Kreditgeber die Möglichkeit einzuräumen, fehlende Daten nachträglich zu ergänzen. Denn durch seine Unterschrift bestätigt der Kreditnehmer, dass alle Angaben im Vertrag stimmen und er mit allen Vereinbarungen einverstanden ist.

Der Kreditnehmer muss somit dafür ein- und geradestehen, was er unterschrieben hat. Aus diesem Grund darf der Kreditnehmer natürlich auch keine falschen Angaben machen, nichts beschönigen und keine Verpflichtungen verschweigen.

Und: Der Kreditnehmer muss den Kreditvertrag nicht gleich unterschreiben. Er sollte sich auf keinen Fall unter Druck setzen und zu einer Unterschrift drängen lassen. Kredite sind keine Finanzprodukte, die nur für kurze Zeit oder in begrenzter Stückzahl zur Verfügung stehen.

Ein seriöser Kreditgeber wird dem Kreditnehmer eine Kopie der Vertragsunterlagen zur Verfügung stellen, damit der Kreditnehmer den Vertrag in aller Ruhe durchlesen und überprüfen kann. Und diese Zeit sollte sich der Kreditnehmer auch unbedingt nehmen.

 

  1. Punkt: Wie sieht es mit der Widerrufsmöglichkeit aus?

Überlegt es sich der Kreditnehmer doch noch einmal anders, kann er den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dieses Widerrufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und der Kreditgeber ist dazu verpflichtet, den Kreditnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu belehren.

Entscheidet sich der Kreditnehmer für den Rücktritt, muss er seinen Widerruf nicht begründen. Es genügt, wenn er dem Kreditgeber in einem kurzen Schreiben mitteilt, dass er den Kreditvertrag widerruft. Das Schreiben kann der Kreditnehmer persönlich bei der Bank abgeben, auf dem Postweg verschicken oder als Fax oder E-Mail übermitteln.

Im Zweifel muss allerdings der Kreditnehmer den Nachweis erbringen, dass er den Kreditvertrag fristgerecht widerrufen hat. Deshalb sollte sich der Kreditnehmer sicherheitshalber für eine Versandart entscheiden, die er bei Bedarf belegen kann.

Wurde der Kredit schon ausgezahlt, muss der Kreditnehmer das Geld innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Widerrufs zurückzahlen. Für die Zeit, die zwischen dem Widerruf und der Rückzahlung vergeht, kann der Kreditgeber den Zins in Rechnung stellen, der vertraglich vereinbart war. Deshalb sollte der Kreditnehmer die Rückzahlung möglichst zeitnah veranlassen. Erstattet der Kreditnehmer die Kreditsumme nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Widerrufserklärung zurück, bleibt sein Widerruf trotzdem wirksam.

Der Kreditnehmer gerät aber automatisch in Verzug. Der Kreditgeber kann deshalb neben den Zinsen für den Zeitraum auch einen Verzugsschaden auf die komplette Kreditsumme verlangen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Infos und Tipps zum Widerruf eines Kredits, Teil 2

Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht gibt es aber zwei Ausnahmen:

  1. Eine Null-Prozent-Finanzierung wird wie ein Bargeschäft behandelt. Deshalb hat der Kreditnehmer bei dieser Kreditform kein Widerrufsrecht.
  2. Bei einem gekoppelten Vertrag besteht ein Widerrufsrecht. Ein gekoppelter Vertrag ist ein Kaufvertrag, der mit einem Kreditvertrag verknüpft ist. Ein typisches Beispiel für einen solchen Vertrag ist, wenn der Kreditnehmer ein Auto kauft und das Auto über einen Kredit vom Autohändler finanziert. Nutzt der Kreditnehmer nun sein Widerrufsrecht, tritt er damit nicht nur vom Kreditvertrag zurück. Stattdessen ist der komplette Vertrag aufgehoben und damit auch der Kauf nichtig.

Mehr Finanztipps, Ratgeber und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Die 5 wichtigsten Punkte beim Kreditvertrag, 2. Teil

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


finanzen99

Autoren Profil:
FB/Twitter
Letzte Artikel von Autoren Profil: (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Matthias Kumpertz, - Finanzberater und Marlene Heuer,- Finanzberaterin, sowie Christian Gülcan, Unternehmer, Kryptoinvestor, VC Investor, Gründer, Kreditnehmer, Betreiber und Redakteur der Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzen, Kapital, Finanzierungen und Banken. Anleitungen, Investments und Finanzpläne für Verbraucher und Investoren. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Kommentar verfassen