7 gängige Maschen von unseriösen Kreditvermittlern
“Wir helfen auch in schwierigen Fällen schnell, diskret und unbürokratisch” – So oder so ähnlich werben unseriöse Kreditvermittler um Kunden. Und wer in einem finanziellen Engpass steckt und auf der Suche nach einer Geldquelle ist, greift oft nach jedem Strohhalm.
Zumal er die Finanzspritze dringend braucht, von seiner Hausbank aber keinen Kredit bekommt und auch im Bekanntenkreis niemanden um Hilfe bitten kann oder will. Schenkt der Verbraucher den vollmundigen Versprechen Glauben, ist ein Kredit zum Greifen nah. Ein Anruf oder ein paar Mausklicks genügen – und das Geld ist schon bald auf dem Konto.
Die Realität sieht leider anders aus. Schwarze Schafe machen sich die Notlage von Betroffenen zunutze. Kredite vermitteln sie aber nur äußerst selten. Andererseits ist es bei genauerem Hinsehen gar nicht so schwer, windige Angebote zu enttarnen.
Wir haben sieben gängige Maschen von unseriösen Kreditvermittlern zusammengestellt:
Inhalt
- 1 Masche Nr. 1: Schnelle Hilfe auch in schwierigsten Fällen
- 1.1 Masche Nr. 2: Vertrauenserweckende Namen und seriöse Webseiten
- 1.2 Masche Nr. 3: Unterlagen per Nachnahme
- 1.3 Masche Nr. 4: Vorauszahlungen für Auslagen
- 1.4 Masche Nr. 5: Prepaid-Kreditkarten
- 1.5 Masche Nr. 6: Hausbesuche des Kreditvermittlers
- 1.6 Masche Nr. 7: Finanzsanierung statt Kredit
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Masche Nr. 1: Schnelle Hilfe auch in schwierigsten Fällen
Wirbt ein Kreditvermittler mit schneller und unbürokratischer Soforthilfe, sollten beim Verbraucher die Alarmglocken schrillen. Denn ein Kreditvermittler vergibt selbst keine Kredite.
Er stellt lediglich eine Kreditanfrage zusammen und leitet diese an Geldinstitute weiter. Darüber, ob ein Kredit bewilligt wird oder ob nicht, entscheiden wiederum einzig und allein die Banken. Der Kreditvermittler hat darauf keinen Einfluss. Allerdings arbeitet ein Kreditvermittler nicht für ein Dankeschön. Sollte es zu einem Kredit kommen, wird er durch die Tätigkeit des Kreditvermittlers teurer.
Große Skepsis ist außerdem dann angesagt, wenn Sicherheiten angeblich keine Rolle spielen, ein Schufa-Eintrag bedeutungslos ist und es auch kein Hindernis ist, wenn der Verbraucher nur sehr geringe oder gar keine Einkünfte hat. Hinter solchen Versprechen steckt meist nur heiße Luft.
Denn die Praxis zeigt, dass Kredite nie ohne eine ausreichende Bonität vergeben werden. Natürlich gibt es seriöse Kredite, bei denen etwa die Schufa nicht geprüft wird. Doch sie setzen ein entsprechendes Einkommen voraus. Kein Geldgeber verleiht sein Geld auf gut Glück. Wenn mit Krediten selbst in aussichtslosen Fällen geworben wird, steckt hinter dieser Masche meist die Absicht, die Notlage der Betroffenen für eigene Zwecke auszunutzen.
Masche Nr. 2: Vertrauenserweckende Namen und seriöse Webseiten
Schwarze Schafe möchten natürlich das Vertrauen potenzieller Kunden gewinnen. Deshalb wählen sie gerne seriöse Namen und gestalten ihre Internetseiten sehr professionell. Häufig weisen sie auch darauf hin, dass sie bestimmten Verbänden angehören.
Ebenfalls beliebt ist, mit einer Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung zu werben. Diese Zulassung, die das Gesetz übrigens als Erlaubnis bezeichnet, ist aber letztlich nur eine reine Formsache. Und sie besagt lediglich, dass der Kreditvermittler seine Tätigkeit angemeldet hat. Aussagen über die Seriosität des Vermittlers und die Qualität seiner Angebote lassen sich daraus nicht ableiten.
Der Verbraucher sollte sich also nicht vom Namen, einer chicen Internetseite oder einem professionellen Auftritt mit hübschem Briefpapier und netten Werbegeschenken blenden lassen. Stattdessen sollte er sich auf die Angebote und die Vertragskonditionen konzentrieren.
Masche Nr. 3: Unterlagen per Nachnahme
Fast schon ein Klassiker ist, dass die Vertragsunterlagen per Nachnahme verschickt werden. Dem Verbraucher wird erklärt, dass dies als eine Art Schutz für alle Beteiligten gedacht sei. Oft wird dem Verbraucher gleichzeitig mitgeteilt, dass er kein Risiko eingehe, weil die Nachnahmegebühren auf die Kreditkosten angerechnet werden.
Tatsächlich ist es aber in aller Regel so, dass sich in dem Briefumschlag keine Vertragsunterlagen, sondern lediglich irgendwelche Antragsformulare und Werbeprospekte befinden. Oder in dem Umschlag stecken Unterlagen für eine angeblich schon im Vorfeld genehmigte Finanzsanierung, die der Verbraucher nie beantragt hat. Jedenfalls ist die Nachnahmegebühr in aller Regel weg – und der Verbraucher seinem Kredit keinen Schritt näher.
Masche Nr. 4: Vorauszahlungen für Auslagen
Weit verbreitet ist auch die Masche, dass der Verbraucher schon Ausgaben hat, bevor überhaupt ein Kreditvertrag geschlossen wurde. Grundsätzlich ist es so, dass ein Kreditvermittler für seine Tätigkeit zwar Anspruch auf eine Vergütung hat. Allerdings erst dann, wenn der Kredit infolge der Vermittlungstätigkeit bewilligt und ausgezahlt wurde.
Die Höhe der Vermittlungsgebühr wiederum muss vorher schriftlich vereinbart worden sein und zusätzlich dazu auch im Kreditvertrag noch einmal ausgewiesen werden. So schreibt es das Gesetz vor.
Unseriöse Kreditvermittler umgehen die gesetzlichen Bestimmungen, indem sie schon vorab angebliche Auslagen in Rechnung stellen. Wurden die Auslagen im Vorfeld in einem schriftlichen Vertrag festgehalten, sind sie nachweislich im Rahmen der Kreditvermittlung entstanden und waren sie wirklich erforderlich, dürfen sie in engen Grenzen erhoben werden.
Unseriöse Kreditvermittler rechnen allerdings gerne Auslagen ab, die so unzulässig sind. Das gilt beispielsweise für Pauschalen, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Oder für Auslagen, die keine sind. Dazu zählen etwa die Arbeitszeit oder die Reisekosten eines Außendienstmitarbeiters – oder auch Gebühren für eine Eilbearbeitung.
Der Verbraucher sollte generell von Angeboten Abstand nehmen, bei denen er irgendwelche Vorauszahlungen leisten soll. Denn die Chancen auf eine Kreditbewilligung erhöhen sich dadurch nicht. Und meist ist das Geld weg, ohne dass jemals ein Kredit zustande kommt.
Masche Nr. 5: Prepaid-Kreditkarten
Eine etwas neuere Masche von unseriösen Kreditvermittlern sieht vor, dass der angebliche Antrag auf eine Kreditvermittlung mit einem Antrag auf eine Prepaid-Kreditkarte verknüpft wird. Eine Prepaid-Kreditkarte funktioniert auf Guthabenbasis. Der Verbraucher muss dabei erst Geld auf sein Kreditkartenkonto einzahlen, um dann dieses Guthaben für Kreditkartenzahlungen nutzen zu können.
Häufig sind die Vertragsbedingungen dabei so ausgestaltet, dass der Antrag auf eine Kreditvermittlung die Bestellung der Kreditkarte voraussetzt. Lehnt der Verbraucher die Bestellung der Kreditkarte ab, kann also auch die Kreditvermittlung nicht bearbeitet werden.
Der Verbraucher sollte von solchen Angeboten die Finger lassen. Denn in aller Regel wird kein Kreditvertrag zustande kommen. Stattdessen erhält er lediglich eine Kreditkarte, die per Nachnahme an ihn verschickt wird und für die eine teils überteuerte Jahresgebühr fällig wird. Er hat also nur zusätzliche Ausgaben für ein Produkt, das er eigentlich weder wollte noch braucht.
Masche Nr. 6: Hausbesuche des Kreditvermittlers
Unseriöse Kreditvermittler führen gerne Hausbesuch durch. Und bei dem Gesprächstermin bieten sie dem Verbraucher verschiedene andere Produkte an. Die Palette dabei reicht von Versicherungen über Fonds und Sparpläne bis hin zu Bausparverträgen und anderen Geldanlagen.
Und während sie ihre Produkte schmackhaft machen, weisen sie den Verbraucher regelmäßig darauf hin, dass die Bank Sicherheiten braucht. Das beworbene Produkt wäre eine solche Sicherheit.
Lässt sich der Verbraucher auf das Angebot ein, hat er in den meisten Fällen nur einen Vertrag am Hals, der seine Ausgaben noch zusätzlich erhöht. Ob er einen Kredit bekommt, steht aber weiterhin in den Sternen. Das Finanzprodukt erhöht jedenfalls weder die Chancen auf eine Kreditwilligung noch eignet es sich als Sicherheit.
Das wäre nämlich bestenfalls dann der Fall, wenn sich nach einer gewissen Laufzeit ein nennenswertes Guthaben angesammelt hat. Hinzu kommt, dass die regelmäßigen Beiträge für das Finanzprodukt die Fähigkeit des Verbrauchers, die monatlichen Kreditraten pünktlich und ordnungsgemäß zu bezahlen, nur zusätzlich einschränken – und nicht absichern.
Masche Nr. 7: Finanzsanierung statt Kredit
Obwohl der Verbraucher eigentlich einen Kredit wollte, bietet ihm so mancher Kreditvermittler stattdessen eine Finanzsanierung an. Dadurch soll die wirtschaftliche Situation wieder in Ordnung gebracht und verbessert werden. Im Zuge der angebotenen Finanzsanierung sollen zunächst die bestehenden Schulden und Verbindlichkeiten in einem Kredit zusammengefasst werden.
Die vorhandenen Verträge werden dabei abgelöst, so dass der Verbraucher künftig nur noch eine Kreditrate bezahlen muss. Oft wird zudem angeboten, den benötigten Betrag etwas aufzustocken, damit nicht gleich wieder neue Löcher entstehen.
Der Haken an der Sache ist nur, dass unseriöse Finanzsanierungsangebote gerne mit horrenden Zusatzkosten einhergehen. So erhält der Verbraucher regelmäßig Post, durch die er über den Bearbeitungsstand seines Anliegens informiert wird. Diesen Schreiben liegen dann gerne auch Bestätigungen über Vorabgenehmigungen oder angebliche Zusagen von Banken bei.
Bevor es weitergehen kann, muss der Verbraucher aber diverse Bearbeitungsentgelte überweisen. Und in der Praxis bleibt es oft bei diesen Gebühren, denn die Finanzsanierung kommt ebenso wenig zustande wie ein anderer Kredit.
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Thema: 7 gängige Maschen von unseriösen Kreditvermittlern
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