Girokonto wird teurer – was tun?

Girokonto wird teurer – was tun?

Ohne Girokonto geht heutzutage so gut wie nichts mehr. Das war ein Grund dafür, warum der Gesetzgeber im Juni 2016 sogar festgelegt hat, dass jeder Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf ein Konto mit Basisfunktionen hat. Doch auf der anderen Seite verlangen viele Geldinstitute immer höhere Gebühren fürs Girokonto.

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Viele Jahre lang boten Banken und Sparkassen kostenlose Girokonten an oder stellten nur geringe Kontoführungsgebühren in Rechnung. Doch seit einiger Zeit entdecken die Geldinstitute die Entgelte fürs Girokonto offensichtlich wieder oder neu.

So wurden in den vergangenen Wochen und Monaten unzählige Bankkunden darüber informiert, dass ihr bislang kostenfreies Girokonto künftig Geld kostet oder die bereits bestehenden Entgelte erhöht werden. Einige Geldinstitute haben zudem Gebühren für bestimmte Leistungen eingeführt, die bisher kostenlos oder schon in den Kontoführungsgebühren enthalten waren.

Als Begründung für die neuen oder deutlich höheren Entgelte rund ums Girokonto nennen die Banken und Sparkassen die seit Jahren sehr niedrigen Zinsen. Dieses anhaltende Zinstief wäre der Grund dafür, dass die Geldinstitute in anderen Geschäftsbereichen kaum noch Gewinne erwirtschaften könnten.

Ob der Kontoinhaber diese Argumentation nachvollziehen kann, sei dahingestellt. Doch selbst wenn er sich ärgert, kann er nicht einfach beschließen, künftig auf ein Girokonto zu verzichten. Denn ohne Girokonto ist die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben praktisch unmöglich. Aber der Kontoinhaber muss es nicht stillschweigend akzeptieren, wenn seine Bank an der Kostenschraube dreht.

 

Wie die Bank informieren muss

Führt eine Bank oder Sparkasse Gebühren für ein bisher kostenloses Girokonto ein oder erhöht sie die bereits bestehenden Entgelte, muss sie den Kontoinhaber darüber informieren. Die Mitteilung muss mindestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der neuen Gebühren in Textform erfolgen. So sieht es der Gesetzgeber vor.

Textform bedeutet aber nicht, dass die Bank dem Kontoinhaber einen klassischen Brief schicken muss. Vielmehr ist die Textform schon dann erfüllt, wenn die Bank durch einen Hinweis auf dem Kontoauszug über die neuen Entgelte informiert. Führt der Kontoinhaber ein Online-Konto und hat er mit seiner Bank einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Bank ihn auch per E-Mail oder durch eine Nachricht im digitalen Bank-Postfach auf die Änderungen aufmerksam machen.

In ihrer Mitteilung muss die Bank zum einen darüber informieren, dass die Entgelte erhöht werden. Dazu kann sie aber auch auf die entsprechende Klausel in den AGB verweisen. Zum anderen muss die Bank den Kontoinhaber über die sogenannte Genehmigungswirkung aufklären. Genehmigungswirkung bedeutet, dass es als Zustimmung ausgelegt wird, wenn der Kontoinhaber der Preisänderung bis zu einem bestimmten Stichtag nicht widerspricht.

Die Genehmigungswirkung hat zur Folge, dass die neuen Entgelte wirksam werden und der Kontoinhaber sie künftig bezahlen muss. Außerdem muss die Bank dem Kontoinhaber mitteilen, dass er das Recht hat, das Girokonto kostenfrei und fristlos zu kündigen, wenn er mit der Kostenänderung nicht einverstanden ist.

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Eine entsprechende Formulierung im Bankschreiben lautet dann beispielsweise so: „Ihre Zustimmung zu den AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie bis zum … nicht Ihren Widerspruch erklären. Sie können den bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrag auch fristlos und kostenfrei bis zum … kündigen.“

 

Das Girokonto wird teurer – was tun?

Hat die Bank dem Kontoinhaber mitgeteilt, dass sein Girokonto künftig teurer wird, gibt es drei Möglichkeiten, wie er reagieren kann:

  1. Der Kontoinhaber kann die angekündigten Preisänderungen zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. In diesem Fall muss er nichts weiter unternehmen. Nach Ablauf der Frist gilt seine Zustimmung als erteilt und die neuen Gebühren werden wirksam.
  2. Der Kontoinhaber kann das Girokonto kündigen, wenn er mit den höheren Gebühren nicht einverstanden ist. Bei Preisänderungen hat der Kontoinhaber das Recht, kostenlos und fristlos zu kündigen.
  3. Der Kontoinhaber kann den Preisänderungen widersprechen und von der Bank fordern, dass sein Girokonto zu den gleichen Konditionen weitergeführt wird wie bisher. Der Widerspruch bewirkt, dass der Kontoinhaber die neuen, höheren Gebühren nicht bezahlen muss. Aber: Widerspricht der Kontoinhaber den Anpassungen, muss er damit rechnen, dass die Bank ihm das Girokonto kündigt.

Was bei besonderen Werbeversprechen gilt

Ein Sonderfall ist gegeben, wenn die Bank mit Versprechen wie „Lebenslang kostenloses Girokonto“ geworben und der Kontoinhaber sein Konto seinerzeit aufgrund eines solchen Werbeversprechens eröffnet hatte.

In diesem Fall kann sich der Kontoinhaber auf das Werbeversprechen berufen und die angekündigten Preisanpassungen ablehnen. Noch günstiger ist es, wenn das Werbeversprechen auch in den Vertragsbedingungen auftaucht.

Allerdings wird der Kontoinhaber die Bank in vielen Fällen an ihr eigenes Versprechen erinnern müssen. Eine Rolle wird außerdem die Formulierung des Werbeversprechens spielen. Hatte die Bank mit einer Aussage wie „lebenslang kostenlos“ geworben, ist die Sache eindeutig. Schwieriger wird es, wenn das Werbeversprechen nicht ganz so klar formuliert war. Dann wird der Kontoinhaber seine Beschwerde umfangreicher begründen müssen. Doch der Aufwand kann sich lohnen, denn es kann gut sein, dass die Bank einlenkt, wenn der Kontoinhaber sie an ihre eigenen Aus- und Zusagen erinnert.

 

Warum sich ein Wechsel nicht immer lohnt

Entscheidet sich der Kontoinhaber dazu, sein bisheriges Girokonto zu kündigen und zu einer anderen Bank zu wechseln, müssen ihm sowohl seine bisherige Bank als auch die neue Bank beim Umzug des Girokontos helfen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Allerdings ist ein Wechsel nicht immer die beste Entscheidung. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Banken nachziehen und ihre Preisstrukturen ebenfalls anpassen, ist groß. Schließlich stecken alle Banken und Sparkassen in einer ähnlichen Situation und müssen alle mit dem gleichen Kostendruck zurechtkommen. Eine Garantie dafür, dass sich der Kontoinhaber durch einen Wechsel langfristig ein kostenloses oder kostengünstiges Girokonto sichert, gibt es deshalb nicht.

Trotzdem sollte der Kontoinhaber im Blick behalten, welche Konditionen andere Banken anbieten. Vor allem bei Direktbanken, die online arbeiten und auf ein Filialnetz verzichten, stehen die Chancen auf ein kostenfreies oder zumindest kostengünstiges Girokonto gut. Daneben kann es sich lohnen, bei der eigenen Bank nach anderen Kontomodellen zu fragen.

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Fast jede Bank bietet mehrere Kontomodelle an, die mit unterschiedlichen Leistungen, aber eben auch Preisunterschieden einhergehen. Bevor der Kontoinhaber sich dann für ein neues Konto entscheidet, sollte er seinen tatsächlichen Bedarf überprüfen.

So spart der Kontoinhaber beispielsweise unterm Strich nichts, wenn sein neues Konto zwar kostenlos ist, es in seinem näheren Umkreis aber keine Geldautomaten gibt, an denen er kostenfrei Geld abheben kann. Entscheidend ist also zunächst, was der Kontoinhaber braucht und wie er sein Konto nutzt. Erst im zweiten Schritt kann er dann ermitteln, wie teuer sein Konto wirklich ist und ob er bei einem anderen Kontomodell oder einem anderen Geldinstitut Kosten einsparen kann.

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