Die 5 wichtigsten Punkte beim Kreditvertrag, 1. Teil

Die 5 wichtigsten Punkte beim Kreditvertrag, 1. Teil

Oft soll oder muss eine größere Anschaffung durch einen Kredit finanziert werden. Doch bevor der Kreditnehmer den Vertrag unterschreibt, sollte er ihn genau unter die Lupe nehmen.

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Ob Auto, neue Möbel, Waschmaschine und Kühlschrank, Eigenheim oder Umschuldung: Für einen Kredit kann es viele verschiedene Gründe geben. Und die Banken machen Ihre Angebote mit niedrigen Zinsen, attraktiven Konditionen und diversen Extras schmackhaft.

Allerdings bleibt es mitunter bei den vollmundigen Werbeversprechen und so mancher Kreditvertrag entpuppt sich im Nachhinein als böse und vor allem teure Überraschung.

Wichtig ist deshalb, dass sich der Kreditnehmer nicht auf das erstbeste Angebot verlässt, sondern sich immer mehrere Angebote einholt und diese miteinander vergleicht. Hat er sich für ein Kreditangebot entschieden, sollte er sich die Zeit nehmen, um den Kreditvertrag in aller Ruhe zu prüfen.

Grundsätzlich gilt nämlich: Der Kreditnehmer sollte den Kreditvertrag erst dann unterschreiben, wenn er alle Vertragsdetails verstanden hat.

Ist ihm etwas unklar, sollte er beim Anbieter nachfragen und sich den entsprechenden Punkt erklären lassen. Schließlich geht der Kreditnehmer durch den Kredit eine Verpflichtung ein. Und dieser Verpflichtung muss er nachkommen. Vorschnelle und unüberlegte Entscheidungen können den Kreditnehmer deshalb buchstäblich teuer zu stehen kommen.

Natürlich wird sich der Kreditnehmer auf die Schnelle kein umfangreiches Wissen rund ums Kreditgeschäft aneignen können. Das ist aber auch gar nicht nötig. Der Kreditnehmer ist auf der sicheren Seite, wenn er auf die entscheidenden Eckpunkte achtet und die klassischen Stolpersteine kennt. Die fünf wichtigsten Punkte beim Kreditvertrag, die der Kreditnehmer vor seiner Unterschrift berücksichtigen sollte, haben wir in einer zweiteiligen Übersicht zusammengestellt.

Hier ist Teil 1.:

 

  1. Punkt: Passt der Kredit überhaupt ins Budget?

Zuallererst sollte der Kreditnehmer realistisch durchrechnen, ob er die Kreditraten überhaupt bezahlen kann. Immerhin wird er in den kommenden Monaten oder gar Jahren jeden Monat einen Teil des Haushaltseinkommens für den Kredit verwenden müssen. Wenn er jetzt schon nur gerade so über die Runden kommt, wird es schwer, den Kredit ordnungsgemäß zurückzuzahlen. Denn was ist, wenn der Kreditnehmer seinen Job verliert? Oder krank wird? Oder die Miete, der Strom und andere Fixkosten steigen? Oder ihn ein sonstiger Schicksalsschlag ereilt? Kann er die Kreditraten dann trotzdem noch bezahlen?

Außerdem sollte der Kreditnehmer nachschauen, ob der Kredit möglicherweise eine höhere Schlussrate vorsieht. Generell ist der Kreditnehmer besser beraten, wenn er eine längere Laufzeit und dafür niedrigere Kreditraten wählt. Dadurch wird der Kredit zwar teuer, weil der Kreditnehmer mehr Zinsen bezahlt. Aber die monatliche Belastung ist geringer. Und wenn Geld übrig ist, kann der Kreditnehmer immer noch Sondertilgungen leisten.

Und noch etwas: Für Banken sind Kredite ein einträgliches Geschäft. Ohne Grund lehnen sie einen Kreditantrag nicht ab. Immerhin entgeht ihnen dadurch ein Gewinn. Wenn die Bank dem Kreditgeber keinen Kredit gewähren möchte, sollte er die Absage deshalb als Warnung verstehen und seine Finanzsituation überdenken.

 

  1. Punkt: Stimmen die Angaben im Kreditvertrag?

Durch den Kreditvertrag verpflichtet sich die Bank, die Kreditsumme zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kreditnehmer dazu, den Kredit wie vereinbart zurückzuzahlen.

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Die Inhalte für einen rechtsgültigen Kreditvertrag leiten sich aus dem deutschen Schuldrecht ab. Die dazugehörigen Regelungen stehen ab § 488 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Kreditnehmer sollte sein Augenmerk vor allem auf folgende Angaben richten:

  • Vertragspartner: Im Kreditvertrag müssen die Namen und die Anschriften vom Kreditgeber und vom Kreditgeber stehen. Nimmt der Kreditnehmer den Kredit zusammen mit einer anderen Person auf, müssen auch ihre Daten im Kreditvertrag aufgeführt sein. Aber Vorsicht: Alle Personen, die den Kreditvertrag unterschreiben, haften in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Rückzahlung.

 

  • Kreditart und Kreditsumme: Im Kreditvertrag muss die Art des Kredits benannt sein. Denn für die verschiedenen Kreditarten gelten unterschiedliche Regelungen, was die Auszahlung, die Rückzahlung und die Verwendung betrifft. Die Höhe der Summe, über die der Kredit abgeschlossen wird, muss natürlich ebenfalls im Vertrag stehen.

 

  • Laufzeit und Tilgung: Im Kreditvertrag wird vereinbart, wie lange der Kredit läuft. Außerdem wird festgelegt, wie viele Kreditraten der Kreditnehmer bezahlt und wie hoch die Kreditraten jeweils sind.

 

  • Zinsen: Im Kreditvertrag wird festgelegt, wie hoch die Zinsen für den Kredit sind. Alle Kostenfaktoren, die sich auf den Kredit auswirken, werden dabei im sogenannten effektiven Jahreszins zusammengefasst.

 

  • Kreditsicherheiten: Je nach Kreditart und Kreditsumme fordern Banken verschiedene Sicherheiten. Bei einem herkömmlichen Ratenkredit beispielsweise wird meist eine Gehaltsabtretung als Sicherheit vereinbart. Im Unterschied dazu wird ein Immobilienkredit üblicherweise durch eine Grundschuld abgesichert. Eine Kapitallebensversicherung, die der Kreditnehmer an die Bank abtritt, oder ein Bürge sind weitere Beispiele für mögliche Kreditsicherheiten. Im Kreditvertrag wird vermerkt, ob und welche Sicherheiten vereinbart wurden. Außerdem regelt der Kreditvertrag, wann die Bank von den Sicherheiten Gebrauch machen kann und dass der Kreditnehmer die Sicherheiten nach der Tilgung des Kredits zurückbekommt.

 

  • Kündigungsbedingungen: Im Kreditvertrag steht, wann und wie der Kredit gekündigt werden kann. Für den Kreditnehmer ist dabei einerseits wichtig, ob er den Kreditvertrag vorzeitig beenden kann. Andererseits sollte er prüfen, wann die Bank kündigen kann und generell was passiert, wenn er seine Kreditraten einmal nicht bezahlen kann.

 

  • Bonität: Die Bank kann und wird die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers überprüfen. Dazu ist sie sogar verpflichtet. Durch eine entsprechende Vertragsklausel willigt der Kreditnehmer in die Bonitätsprüfung ein. Ist die Bonität nicht ganz so gut, wird die Bank einen Risikoaufschlag erheben, um sich abzusichern. Reicht die Bonität nicht aus, wird die Bank den Kreditantrag ablehnen. An dieser Stelle sei gesagt: Der Kreditnehmer sollte nicht auf falsche Versprechen hereinfallen. Stellt ein Anbieter einen Kredit in Aussicht, obwohl der Kreditnehmer verschuldet ist oder kein Einkommen hat, ist er im Regelfall nicht seriös.

 

  • Weitere Vereinbarungen: Neben den grundlegenden Vereinbarungen kann ein Kreditvertrag noch jede Menge andere Absprachen beinhalten. Diese können sich beispielsweise auf Zusatzprodukte und andere Extras beziehen.

Auch wenn es schwerfällt und sich der Vertrag über mehrere Seiten erstreckt, sollte der Kreditnehmer alle Angaben im Kreditvertrag sorgfältig prüfen. Denn durch die Unterschrift unter dem Kreditvertrag bestätigt der Kreditnehmer, dass alle Daten richtig sind und er mit sämtlichen Vereinbarungen einverstanden ist. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank meist ebenfalls Bestandteil des Kreditvertrags sind, sollte der Kreditnehmer auch hier einen Blick darauf werfen.

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Zudem gilt:

Ein Kreditvertrag muss verständlich sein und klare Regelungen enthalten. Dafür wurden Vertragsmuster eingeführt, die in ganz Europa gültig sind. Durch die Vertragsmuster soll gewährleistet sein, dass der Kreditnehmer sowohl die Kreditbedingungen als auch die Kreditkosten nachvollziehen kann. Daher sollte der Kreditnehmer skeptisch werden, wenn ihm der Kreditgeber einen umständlichen und schwer durchschaubaren Kreditvertrag präsentiert.

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Matthias Kumpertz, - Finanzberater und Marlene Heuer,- Finanzberaterin, sowie Christian Gülcan, Unternehmer, Kryptoinvestor, VC Investor, Gründer, Kreditnehmer, Betreiber und Redakteur der Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzen, Kapital, Finanzierungen und Banken. Anleitungen, Investments und Finanzpläne für Verbraucher und Investoren. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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