7 Fragen zum Baukindergeld

7 Fragen zum Baukindergeld

Mit dem sogenannten Baukindergeld möchte die Bundesregierung Familien mit Kindern beim Immobilienerwerb unterstützen. Ob das neue Eigenheim ein Haus oder eine Eigentumswohnung wird und ob die Familie die Immobilie kauft oder neu baut, spielt dabei keine Rolle.

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Baukindergeld

Was zählt ist aber, wie hoch das Jahreseinkommen der Eltern ist und wie viele Kinder zur Familie gehören. Nur: Wer bekommt das Baukindergeld überhaupt? Wie hoch ist es? Und wie wird es ausbezahlt?

Wir beantworten die sieben wichtigsten Fragen zum Baukindergeld!:

 

  1. Wer kann Baukindergeld bekommen?

Entscheiden sich junge Familien für einen Immobilienkauf, fördert der Gesetzgeber diese Entscheidung mit finanziellen Mitteln. Allerdings ist das Baukindergeld an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nämlich:

  • Anspruch auf Baukindergeld haben Familien, die mindestens ein minderjähriges Kind haben. Eine Grenze nach oben hin, also wie viele Kinder maximal berücksichtigt werden können, sieht das Gesetz bisher nicht vor.
  • Das oder die Kinder, für die Baukindergeld gewährt wird, müssen zusammen mit ihren Eltern in das neue Eigenheim einziehen.
  • Das steuerpflichtige Jahreseinkommen der Eltern darf sich auf höchstens 75.000 Euro belaufen. Für jedes Kind kommen weitere 15.000 Euro dazu.

Mit dem Baukindergeld wird ausschließlich der Kauf oder Bau der ersten Immobilie gefördert. Haben die Eltern schon ein Eigenheim, gibt es kein Baukindergeld mehr.

Wohnt die Familie also beispielsweise in einer Eigentumswohnung und möchte sie nun ein Haus bauen, wäre das Haus die zweite Immobilie. Dann ist die Förderung nicht mehr möglich. Gleiches gilt, wenn die Eltern eine Immobilie geerbt haben und als Eigen- oder Mieteigentümer im Grundbuch stehen.

  1. Wie hoch ist das Baukindergeld?

Bleibt das Jahreseinkommen des Haushalts unter der Höchstgrenze, gibt es pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld. Liegt das Einkommen hingegen über der Höchstgrenze, werden keine Fördermittel gewährt. Es gibt also auch keinen anteiligen Zuschuss, wenn das Jahreseinkommen die Grenze zum Beispiel nur ganz knapp übersteigt.

Mit Blick auf das Baukindergeld liegt die Grenze für das Jahreseinkommen der Eltern bei 75.000 Euro. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro. Mindestens ein Kind, das jünger ist als 18 Jahre, müssen die Eltern haben.

Daraus ergeben sich folgende Zahlen:

 

Kinder unter 18 Jahreseinkommen maximal Baukindergeld
1 90.000 Euro 12.000 Euro
2 105.000 Euro 24.000 Euro
3 120.000 Euro 36.000 Euro
4 135.000 Euro 48.000 Euro
5 und mehr + 15.000 Euro pro Kind + 12.000 Euro pro Kind

 

Im Zusammenhang mit dem Baukindergeld spricht der Gesetzgeber bisher von Familien, also von verheirateten Eheleuten mit leiblichen oder adoptierten Kindern. Da derzeit nur der Gesetzesentwurf steht, das Gesetz selbst aber noch nicht ganz fertig ist, ist nicht klar, ob Patchwork-Familien und Eltern ohne Trauschein die Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen werden können.

 

  1. Wie wird das Baukindergeld ausbezahlt?

Wurde der Antrag auf Baukindergeld bewilligt, wird der Familie über einen Zeitraum von zehn Jahren ein jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind ausbezahlt. Hat eine Familie beispielsweise zwei Kinder, bekommt sie also 2.400 Euro pro Jahr.

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Über den gesamten Zeitraum von zehn Jahren gesehen, kommen auf diese Weise 12.000 Euro pro Kind und insgesamt 24.000 Euro für beide Kinder zusammen. Planen die Eltern das Baukindergeld in ihre Baufinanzierung ein, müssen sie folglich berücksichtigen, dass ihnen das Baukindergeld nicht als sofortige Einmalzahlung zur Verfügung stehen wird.

Übrigens:

Das Baukindergeld kann in jedem Bundesland beantragt und gewährt werden. Wie so oft gibt es in Bayern aber eine eigene Regelung. Hier kann eine Familie nicht nur das normale Baukindergeld erhalten. Stattdessen können eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro und 3.000 Euro bayerisches Baukindergeld pro Kind dazukommen. Dabei wird auch das bayerische Baukindergeld verteilt auf zehn Jahre ausbezahlt.

 

  1. Wie und wo müssen Eltern das Baukindergeld beantragen?

Erfüllt die Familie die Voraussetzungen für Baukindergeld, kann sie den Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, stellen. Das ist seit dem 18. September 2018 möglich. Für den Antrag gibt es ein Online-Formular.

Daneben stellt die KfW ein Merkblatt rund ums Baukindergeld zur Verfügung. Übrigens kann das Baukindergeld auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Es kann sich also lohnen, sich danach zu erkundigen.

 

Die Fristen für den Antrag

Rund um den Antrag auf Baukindergeld gibt es einige Fristen, die eingehalten werden müssen. Das sind folgende:

  • Der Kauf der Immobilie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen. In diesem Zeitraum muss der Kaufvertrag unterschrieben sein. Baut die Familie neu, muss sie stattdessen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung bekommen haben.
  • Den Antrag auf das Baukindergeld muss die Familie innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug ins neue Eigenheim gestellt haben. Maßgeblich dabei ist das Datum auf der Meldebestätigung.
  • Der letzte Stichtag für den Antrag ist der 31.12.2023. Danach kann kein Baukindergeld mehr beantragt werden.
  1. Wie wird das Einkommen berechnet?

Die Grundlage für die Prüfung, ob das steuerpflichtige Jahreseinkommen der Eltern unter der Höchstgrenze bleibt oder nicht, bilden die durchschnittlichen Einkünfte im zweiten und dritten Jahr vor der Antragsstellung. Beantragt die Familie beispielsweise im Jahr 2018 Baukindergeld, muss sie also alle Einnahmen der Eltern aus den Jahren 2015 und 2016 zusammenzählen und durch 2 teilen.

Der Betrag, der bei dieser Rechnung herauskommt, muss dann unter der Höchstgrenze liegen. Neben dem Arbeitsentgelt zählen aber auch andere Einkünfte wie etwa Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit zum Einkommen.

Nicht ganz klar ist, welche Folgen es hat, wenn das Jahreseinkommen steigt, nachdem die Familie den Antrag gestellt hat. Bisher sieht es so aus, dass die Familie das Baukindergeld trotzdem über die gesamten zehn Jahre bekommt. Gewissheit wird es aber erst geben, wenn das Gesetz fertig ist.

 

  1. Welche Kinder werden berücksichtigt?

Beim Baukindergeld werden die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind und zusammen mit den Eltern ins neue Eigenheim einziehen.

Werden die Kinder in den darauffolgenden Jahren volljährig oder ziehen sie aus dem elterlichen Nest aus, hat das zunächst keine Auswirkungen auf die Förderung. Das Baukindergeld wird also weiterhin ausbezahlt, bis die zehn Jahre voll sind. Allerdings soll das wahrscheinlich an den Bezug von Kindergeld gekoppelt sein. Solange die Eltern Kindergeld beziehen, wird auch Baukindergeld bezahlt.

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Andersherum hat ein weiteres Kind wohl ebenfalls keine Auswirkungen. Bekommen die Eltern noch einmal Nachwuchs, nachdem sie den Antrag gestellt haben, werden somit aller Voraussicht nach für diesen Sprössling keine weiteren Fördermittel gewährt.

 

  1. Was ist, wenn sich die Lebensumstände verändern?

Grundsätzlich gibt es das Baukindergeld nur solange, wie die Familie in ihrem Eigenheim wohnt. Zieht die Familie vor Ablauf der zehn Jahre aus und vermietet oder verkauft sie die Immobilie wieder, wird die Zahlung gestoppt.

Was passiert, wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, wird der Gesetzestext zeigen müssen. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Elternteil zusammen mit den Kindern weiterhin in der Immobilie wohnen muss, damit das Baukindergeld weiterläuft.

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