8 Tipps für eine „saubere“ Schufa

8 Tipps für eine „saubere“ Schufa

Ob ein Kredit bei der Bank, ein Mietvertrag, ein Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter oder ein Onlineeinkauf, der auf Rechnung bezahlt werden soll: Diese und viele weitere Rechtsgeschäfte setzen eine “saubere” Schufa voraus.

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Doch nicht nur ein negativer Eintrag kann weitreichende Folgen haben. Vielmehr reicht es schon aus, dass ein erhöhtes oder gar hohes Kreditrisiko ermittelt wird. Denn je höher das Kreditrisiko ist, desto schlechter ist die Kreditwürdigkeit. Und je schlechter die Kreditwürdigkeit ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen wird.

Nun hat das Ganze aus Sicht des Verbrauchers aber einen großen Haken:

Er wird nicht erfahren, wie sein Kreditrisiko berechnet wurde. Die Vorgehensweise bei der Berechnung des sogenannten Basis-Scores gehört nämlich zu den Geschäftsgeheimnissen der Schufa. Und ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs hat bestätigt, dass die Schufa dieses Geschäftsgeheimnis nicht preisgeben muss. Andererseits zeigt sich in der Praxis, dass sich bestimmte Verhaltensweisen positiv auf die Berechnung des Basis-Scores auswirken.

 

Hier sind also acht Tipps für eine “saubere” Schufa!:

 

Tipp 1: Keine unnötigen Kredite aufnehmen.

Vor allem in Zeiten, in denen die Kreditzinsen sehr niedrig sind, kommt so mancher Verbraucher in Versuchung, sich Anschaffungen zu gönnen und per Kredit zu finanzieren, die nicht unbedingt notwendig sind.

Abgesehen davon, dass auch kostengünstige Kredite zurückgezahlt werden müssen, ist es keine gute Idee, mehr oder höhere Kredite aufzunehmen als nötig. Denn jeder Kredit wird in die Schufa eingetragen. Und der Eintrag bleibt nach der vollständigen Tilgung des Kredits noch drei weitere Jahre lang gespeichert.

Einträge über komplett zurückgezahlte Kredite sind an sich zwar eher ein positives Merkmal, können zusammen mit Einträgen zu laufenden Krediten aber Skepsis hervorrufen. Sehr wichtig ist außerdem, die Raten laufender Kredite immer pünktlich zu bezahlen. Andernfalls kann sehr schnell ein negativer Eintrag in der Schufa stehen.

 

Tipp 2: Den Dispokredit nur kurzzeitig nutzen.

Führt der Verbraucher ein Girokonto, räumt die Bank in den meisten Fällen einen Dispokredit ein. Dadurch kann der Verbraucher sein Konto überziehen, wenn das Guthaben nicht ausreicht. Den Dispokredit kurzfristig zu nutzen, ist überhaupt kein Problem. Der Dispokredit ist schließlich dafür gedacht, einen vorübergehenden Engpass zu überbrücken.

Sobald der Verbraucher aber feststellt, dass er sein Konto in den nächsten Wochen nicht aus dem Minus holen kann oder den Kreditrahmen komplett ausgereizt hat und in den Überziehungskredit rutscht, sollte er aktiv werden. Der Überziehungskredit ist der Rahmen, in dem die Bank die Überziehung des Dispos duldet. Der Dispokredit selbst ist schon teuer, für den Überziehungskredit werden noch höhere Zinsen verlangt.

Um das Girokonto auszugleichen, sollte der Verbraucher allein schon aus Kostengründen über eine Umschuldung nachdenken. Ob die Bank die Informationen über den Dispokredit an die Schufa weitergibt, wird unterschiedlich gehandhabt.

Einige Banken melden den Dispo an die Schufa, andere nicht. Spätestens wenn die Bank den Dispokredit kündigt, steht aber ein entsprechender Eintrag in der Schufa.

 

Tipp 3: Vorsicht bei Kreditvergleichen!

Bevor der Verbraucher einen Kreditvertrag unterschreibt, sollte er verschiedene Angebote einholen und miteinander vergleichen. Schließlich ist es in seinem Interesse, den Kredit mit den attraktivsten Konditionen zu finden. Allerdings ist hier ein wenig Vorsicht geboten.

Damit die Kreditanbieter den individuellen Zinssatz berechnen können, holen sie sich vorab eine Schufa-Auskunft ein. Diese wiederum gibt es in zwei Varianten, nämlich zum einen als Kreditanfrage und zum anderen als Konditionsanfrage. Bei einer Konditionsanfrage werden die Daten zeitweise gespeichert, sind für Dritte aber nicht sichtbar.

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Aus diesem Grund haben Konditionsanfragen keinen Einfluss auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bei Kreditanfragen ist das anders. Hier bleiben die Daten ein Jahr lang gespeichert und werden bei weiteren Anfragen mitgeteilt. Im Ergebnis führt dies zu einer schlechteren Kreditwürdigkeit, weil die Anbieter vermuten, dass die vorherigen Kreditwünsche abgelehnt wurden.

Um seine Kreditwürdigkeit nicht herabzusetzen, sollte der Verbraucher deshalb unbedingt darauf achten, dass eine Schufa-Auskunft nur als Konditionsanfrage eingeholt wird.

 

Tipp 4: Am besten nur ein Girokonto führen.

Ein Girokonto ist heutzutage ein Muss und es kann sich auszahlen, die Konditionen verschiedener Direkt- und Filialbanken miteinander zu vergleichen. Denn während bei einer Bank teils hohe Kontoführungsgebühren und andere Kosten anfallen, gibt es das Girokonto bei einer anderen Bank mitunter komplett gratis.

Zudem werben die Banken mit verschiedenen Prämien um neue Kunden. So wird eine Kontoeröffnung beispielsweise mit einem Geschenk über 50 oder 100 Euro belohnt. Mit Blick auf die Schufa ist es aber keine gute Idee, ständig den Anbieter zu wechseln oder mehrere Girokonten parallel zu führen.

In der Praxis deutet nämlich vieles darauf hin, dass ein solches Verhalten den Basis-Score negativ beeinflusst. Ähnliches gilt auch bei Kreditkarten. Bei Tages- und Festgeldkonten wiederum hat es keinen Einfluss auf die Schufa, wenn der Verbraucher häufiger neue Konten eröffnet und andere schließt, um sich so den besten Zinssatz zu sichern.

 

Tipp 5: Rechnungen pünktlich bezahlen.

Im Alltagstrubel kann es durchaus passieren, dass eine Rechnung in Vergessenheit gerät. Genauso ist denkbar, dass es finanziell etwas eng ist und eine Rechnung bis zum nächsten Einkommenseingang warten muss. Wenn so etwas mal vorkommt, ist das nicht weiter tragisch.

Der Vertragspartner wird den Verbraucher in aller Regel zunächst durch eine Zahlungserinnerung auf die fällige Rechnung aufmerksam machen. Einige Zeit später liegt eine Mahnung im Briefkasten und spätestens jetzt sollte der Verbraucher die Rechnung auch umgehend bezahlen. Der Vertragspartner kann zwar noch eine weitere Mahnung schicken, bevor er die Vertragsbeziehung beendet und weitere Maßnahmen ergreift.

Aber er kann schon vier Wochen nach der ersten Mahnung einen Negativ-Eintrag bei der Schufa veranlassen. Damit es erst gar nicht soweit kommt, ist es deshalb am besten, seine Rechnungen möglichst immer pünktlich zu bezahlen. Bei regelmäßigen Zahlungen bietet sich zudem an, einem Lastschrifteinzug zuzustimmen.

 

Tipp 6: Regelmäßig eine Schufa-Auskunft einholen.

Einmal pro Jahr kann sich der Verbraucher kostenfrei eine Schufa-Auskunft einholen und von dieser Möglichkeit sollte er auch Gebrauch machen. Das entsprechende Formular dafür gibt es auf der Internetseite der Schufa. Wichtig ist aber, darauf zu achten, dass es sich wirklich um die kostenfreie Version gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes handelt.

Hat der Verbraucher seine Auskunft beantragt, liegt sie kurze Zeit später im Briefkasten und der Verbraucher kann prüfen, welche Einträge gespeichert sind und wie seine Kreditwürdigkeit bewertet wird.

Kostenfrei ist die Auskunft einmal pro Jahr. Braucht der Verbraucher die Auskunft häufiger, muss er sie bezahlen. Daneben bietet die Schufa kostenpflichtig eine Art Abonnement an, durch das der Verbraucher seine Schufa regelmäßig online abrufen kann.

 

Tipp 7: Falsche Einträge bei der Schufa berichtigen lassen.

Hat der Verbraucher seine Selbstauskunft erhalten, sollte er die Einträge genau prüfen. Tauchen irgendwo veraltete Angaben auf oder sind Einträge vorhanden, die falsch sind, sollte der Verbraucher sie berichtigen lassen.

Bei falschen oder unberechtigten Einträgen ist derjenige, der den Eintrag veranlasst hat, der richtige Ansprechpartner. Weigert er sich, den Eintrag zu korrigieren oder zu löschen, sollte sich der Verbraucher an die Schufa wenden und den Sachverhalt genau schildern. Am besten legt der Verbraucher Nachweise oder Belege bei.

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Die Schufa wird den Eintrag nach dem Widerspruch zunächst sperren und das jeweilige Unternehmen zu einer Stellungnahme auffordern. Danach entscheidet die Schufa, ob der Eintrag gelöscht wird oder ob nicht.

Kommt der Verbraucher auch auf diese Weise nicht weiter, kann er den Ombudsmann der Schufa einschalten. Seine Aufgabe besteht darin, zwischen dem Verbraucher und der Schufa zu vermitteln, um so eine Einigung herbeizuführen.

 

Tipp 8: Auch an die anderen Auskunfteien denken.

Die Schufa ist die größte und bekannteste Auskunftei in Deutschland. Aber die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei. Stattdessen gibt es noch Bürgel, Creditreform Boniversum, Deltavista und Infoscore Consumer Data als weitere große Auskunfteien. Sie alle speichern ebenfalls Daten und berechnen die Bonität.

Mit welchen Auskunfteien Banken und Unternehmen zusammenarbeiten, ist unterschiedlich. Wenn der Verbraucher einen Vertrag nicht abschließen kann, obwohl seine Schufa tadellos ist, kann also durchaus ein negativer Eintrag bei einer anderen Auskunftei die Ursache sein.

Deshalb sollte der Verbraucher nicht nur einmal pro Jahr eine Schufa-Auskunft einholen, sondern auch bei den anderen Auskunfteien eine Selbstauskunft anfordern. Sie müssen die Selbstauskunft ebenfalls einmal pro Jahr kostenfrei erteilen.

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