Geldschein kaputt – was tun?

Geldschein kaputt – was tun?

Einmal zu rabiat in den Geldbeutel gegriffen, die Geldbörse versehentlich zusammen mit der Hose in die Waschmaschine gesteckt oder den Kaffee über das Geld, das auf dem Tisch lag, gekippt: Ein Geldschein kann schnell einmal beschädigt werden.

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Spätestens dann stellt sich die Frage, was der Betroffene nun tun kann. Schließlich wird er das Geld kaum abschreiben wollen, nur weil die Banknote nicht mehr intakt ist. Andererseits wird er vermutlich auch niemandem ein unansehnliches, näher nicht definierbares Papierstück hinhalten wollen.

Ein beschädigter Geldschein ist zwar ärgerlich, aber keine Tragödie. Denn der Betroffene hat mehrere Möglichkeiten, um den beschädigten Geldschein einzutauschen.

 

Hier also die Antwort auf die Frage: Geldschein kaputt – was tun?:

 

  1. Möglichkeit: Den kaputten Geldschein wieder zusammenkleben.

Ist der Geldschein nur ein Stück eingerissen, leistet ein Klebestreifen gute Dienste. Gleiches gilt, wenn der Geldschein halbwegs sauber in zwei oder mehr Teile auseinandergerissen ist.

Auch in diesem Fall können die Einzelteile mit Klebestreifen wieder zu einem Geldschein zusammengesetzt werden. Ein Geldeinzahlautomat wird einen geklebten Geldschein wahrscheinlich nicht erkennen und deshalb auch nicht annehmen. An der Supermarktkasse hingegen kann der Betroffene Glück haben.

Händler sind zwar nicht dazu verpflichtet, beschädigte Geldscheine anzunehmen. Aus Kulanz werden kaputte Geldnoten aber mitunter akzeptiert.

 

  1. Möglichkeit: Den kaputten Geldschein bei der Bank umtauschen.

Möchte der Betroffene sein Glück nicht in einem Geschäft versuchen oder ist der Geldschein so stark beschädigt, dass es mit ein paar Klebestreifen nicht getan ist, kann er sich an seine Hausbank wenden.

Ähnlich wie der Handel muss auch die Hausbank einen kaputten Geldschein nicht zurücknehmen. Häufig zeigt sie sich aber kulant und tauscht die beschädigte Geldnote aus. Falls nicht, erklärt sie sich vielleicht wenigstens bereit, den kaputten Geldschein an die Bundesbank weiterzuleiten.

 

  1. Möglichkeit: Den kaputten Geldschein bei der Bundesbank einreichen.

Der offizielle Ansprechpartner bei beschädigten Geldscheinen ist die Bundesbank. Sie nimmt die kaputten Banknoten entgegen und ersetzt sie. Voraussetzung ist aber, dass der Geldschein nicht ganz offensichtlich mit Absicht beschädigt wurde.

Zudem sollte wenigstens die Hälfte des Geldscheins noch vorhanden sein. Ist weniger als die Hälfte übrig, muss der Betroffene erklären, was mit der Banknote geschehen ist. Außerdem muss er bestätigen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Durch diese Erklärung verhindert die Bundesbank, dass der Betroffene erst eine Hälfte des Geldscheins einreicht, sich den Schein ersetzen lässt, später dann die andere Hälfte abgibt und einen zweiten Schein kassiert.

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Möchte sich der Betroffene einen kaputten Geldschein ersetzen lassen, muss er einen Antrag ausfüllen. Diesen Antrag gibt er zusammen mit der beschädigten Geldnote oder dem, was davon noch übrig ist, bei einer Filiale der Bundesbank ab. Hat er keine Bundesbankfiliale in seiner Nähe, kann er den Antrag samt Geldschein auch per Post an die Bundesbank in Mainz senden. Die Anschrift steht auf dem Antrag. Sein Antrag landet dann bei der Hauptverwaltung und die Banknote wird im Nationalen Analysezentrum untersucht.

Nach ungefähr vier Wochen hat der Betroffene die Gutschrift des Geldbetrags auf seinem Konto. In komplizierten Fällen, beispielsweise wenn vom Geldschein nur noch Asche übrig ist, kann die Begutachtung aber auch deutlich länger dauern. Lehnt die Bundesbank einen Austausch des kaputten Geldscheins ab, wird der Betroffene schriftlich darüber informiert. Gebühren fallen für den Austausch des kaputten Geldscheins nicht an.

 

Und was ist mit Münzen?

Anders als bei Geldscheinen gestaltet sich der Austausch von Münzen deutlich schwieriger. Denn Münzen gehen nicht ohne Weiteres kaputt. Deshalb ersetzt die Bundesbank Münzen nur dann, wenn die Münzen Schaden genommen haben, weil sie schon sehr lange im Umlauf oder einem unerwarteten Ereignis zum Opfer gefallen sind.

Ein solches unerwartetes Ereignis liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Geldbeutel öffnet, die Münzen über die Straße kullern und ein Auto darüber fährt. In diesem Fall würde die Bundesbank die Münzen ersetzen. Hat der Betroffene hingegen ein Loch in eine Münze gebohrt, um sie als Schmuckanhänger zu nutzen, oder hat er irgendwelche chemischen Experimente damit veranstaltet, zieht die Bundesbank die Münze zwar aus dem Verkehr. Den Gegenwert ersetzt sie dem Betroffenen aber nicht.

Hat der Betroffene Münzen, die verrostet, angelaufen oder abgegriffen sind oder unabsichtlich beschädigt wurden, funktioniert der Austausch genauso wie bei Geldscheinen.

Der Betroffene muss also auch hier den Erstattungsantrag ausfüllen und zusammen mit den Münzen bei der Bundesbank abgeben. Die Bundesbank prüft den Antrag daraufhin und erstattet den Münzwert oder lehnt den Antrag ab. Bearbeitungsgebühren werden beim Austausch von Münzen ebenfalls nicht erhoben.

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