7 Fragen zum Negativzins, Teil 1

7 Fragen zum Negativzins, Teil 1

Lange Zeit schien es so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz zu sein: Bringt der Kunde seine Ersparnisse zur Bank und legt sie dort an, bekommt er Zinsen. Die Guthabenzinsen veränderten sich zwar. So waren sie mal höher und in anderen Phasen niedriger. Aber zumindest Mini-Zinsen waren für den Sparer eigentlich immer drin. Seit einiger Zeit ist das anders. Einige Banken haben die Zinsen gestrichen.

7 Fragen zum Negativzins, Teil 1

Der Sparer kann zwar sein Erspartes bei der Bank deponieren, bekommt dafür aber 0 Prozent Zinsen. Andere Banken gehen sogar noch einen Schritt weiter und erheben Minuszinsen.

Doch warum ist das so? Bei welchen Finanzprodukten sind Strafzinsen erlaubt? Und wie kann der Sparer Minuszinsen vermeiden?

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten
wir sieben Fragen zum Negativzins!:

  1. Was bedeutet Negativzins überhaupt?

Der Negativzins, der auch Minuszins oder Strafzins genannt wird, ist das Gegenstück zum Positivzins.

Hat ein Kunde zum Beispiel ein Sparkonto, hat er dafür einen bestimmten Zinssatz mit der Bank vereinbart. Zahlt er nun Geld auf dieses Sparkonto ein, findet der verabredete Zins Anwendung.

Bei einer positiven Verzinsung von beispielsweise einem Prozent, hätte der Kunde nach einem Jahr 1.010 Euro auf seinem Sparkonto, wenn er 1.000 Euro eingezahlt hat. Erhebt die Bank aber einen negativen Zins, sind nach einem Jahr nur noch 990 Euro übrig.

Der Hintergrund zum Negativzins ist, dass die Banken schon seit 2014 selbst Minuszinsen bezahlen müssen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank einlagern. Ab einer bestimmten Einlagenhöhe sind das -0,5 Prozent Zinsen jährlich.

Deshalb haben sich einige Banken dazu entschlossen, diese Strafzinsen an ihre Bankkunden weiterzugeben. Die Absicht dahinter ist, Bankkunden davon abzuhalten, große Geldbeträge anzulegen.

  1. Welche Bankkunden sind vom Negativzins betroffen?

Im Jahr 2014 hatte die Skatbank in Thüringen als erste Bank in Deutschland einen Negativzins eingeführt. Er belief sich auf -0,25 Prozent pro Jahr, betraf aber nur Anleger, die auf ihren Tagesgeld- oder Girokonten Guthaben von mehr als drei Millionen Euro hatten. Für die meisten Bankkunden hat die Neuerung deshalb keine Auswirkungen.

Doch inzwischen sind viele Banken nachgezogen. Gleichzeitig legen sie die Grenze, ab wann Minuszinsen fällig werden, deutlich niedriger fest. Bei den meisten Geldinstituten werden ab einem Guthaben von 50.000 oder 100.000 Euro Strafzinsen fällig. Die Höhe des Minuszinses beträgt meist -0,5 Prozent.

Seit 2019 gibt es aber auch Banken, die bereits ab dem ersten Euro Strafzinsen in Rechnung stellen. Andere Geldhäuser wiederum setzen den Strafzins mit -0,6 Prozent an.

So gut wie alle Banken betonen allerdings, dass die Strafzinsen nur Kunden betreffen, die neu zu der Bank kommen. Im Preisverzeichnis ist dazu häufig ein Datum benannt. Und nur für Konten, die nach diesem Datum eröffnet werden, greift die Regelung. Für Bankkunden, die bereits länger ein Konto bei der jeweiligen Bank haben, ändert sich nichts.

Offizielle Zahlen dazu, wie viele Sparer in Deutschland aktuell Minuszinsen auf ihre Ersparnisse bezahlen, gibt es nicht. Experten gehen aber davon aus, dass es nicht allzu viele sind.

  1. Bei welchen Konten ist ein Negativzins zulässig?

Ob Banken Minuszinsen auf Tagesgeld erheben dürfen, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Bei Tagesgeld handelt es sich um eine Form der Geldanlage mit einem veränderlichen Zinssatz. Und es liegt im Ermessen der Banken, ob und wie sie den Zinssatz ändern.

Schon im Januar 2018 stellten die Richter am Landgericht Tübingen in einem Urteil aber klar, dass Kunden mit bestehenden Verträgen nicht damit rechnen müssen, dass sich die vereinbarten Zinsen plötzlich in Negativzinsen verwandeln. Die Richter führten aus, dass ein Kunde, der Geld auf einem Tagesgeldkonto anlegt, eine kleine oder im schlimmsten Fall gar keine Verzinsung erwartet.

Von einem Minuszins geht er aber nicht aus. Gleichwohl erklärte das Landgericht, dass das nur für Altverträge gilt. Bei Verträgen, die neu zustande kommen, steht es der Bank durchaus frei, Negativzinsen zu vereinbaren (Az. 4 O 187/17).  Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt es zu diesem Sachverhalt bisher nicht.

Beim Girokonto war es schon seit jeher eine seltene Ausnahme, wenn das Guthaben verzinst wurde. Deshalb kommt es hier auch praktisch nicht vor, dass aus positiven Zinsen negative werden. Allerdings haben die meisten Banken in jüngerer Vergangenheit deutlich an der Preisschraube gedreht.

Auch wenn hohe Gebühren für die Kontoführung oder einzelne Vorgänge wie Überweisungen keine Minuszinsen im eigentlichen Sinne sind, ist das Ergebnis unterm Strich das gleiche. Hat der Bankkunde auf seinem Girokonto zum Beispiel ein Guthaben von 2.000 Euro und bezahlt jährliche Gebühren von 100 Euro, schrumpft sein Guthaben rein rechnerisch um satte fünf Prozent.

Ein weiteres Konto, für das ein Negativzins fällig werden kann, ist das Verrechnungskonto zu einem Depot. Einige Online-Broker stellen die Minuszinsen dabei pauschal ab einem bestimmten Geldwert in Rechnung. Dieser liegt üblicherweise weit im sechsstelligen Bereich.

Andere Broker machen den Minuszins von einer Quote abhängig, die sich aus dem Verhältnis zwischen dem Depotwert und dem Guthaben auf dem Verrechnungskonto ergibt.

Diese Negativzinsen kann der Anleger aber gut vermeiden, indem er Erlöse aus Fonds- oder Aktienverkäufen nur kurz auf dem Verrechnungskonto belässt und entweder neu investiert oder entnimmt.

Denn Minuszinsen werden, wenn überhaupt, nur auf das Verrechnungskonto, aber nicht auf den Bestand im Wertpapier-Depot erhoben.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: 7 Fragen zum Negativzins, Teil 1

6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 3. Teil

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6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 3. Teil

Dabei ging es zunächst darum, was das Chargeback-Verfahren konkret ist und wie der Karteninhaber fehlerhafte Buchungen reklamieren sollte. Außerdem haben wir erklärt, welche Kreditkartenzahlungen sofort storniert werden können und für welche Kreditkartenzahlungen das Chargeback-Verfahren ansonsten vorgesehen ist.

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6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 2. Teil

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6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 2. Teil

Das Verfahren, das dann greift, heißt Chargeback. In einem mehrteiligen Beitrag klären wir sechs Fragen dazu. Dabei ging es im 1. Teil darum, was das Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen genau ist und wie der Karteninhaber fehlerhafte Buchungen reklamieren kann.

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6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 1. Teil

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6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 1. Teil

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Wie funktioniert ein Baukredit? Teil 1

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Leitfaden: Wie viel Haus kann ich mir leisten?

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Für die Antwort auf diese Frage haben wir einen Leitfaden erstellt!:

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Was ist der Beleihungswert?

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