6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 2. Teil

6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 2. Teil

Es kann passieren, dass ein Rechnungsbetrag doppelt abgebucht oder eine Bargeldabhebung abgerechnet wird, die gar nicht zustande kam. Ebenso ist denkbar, dass ein Anbieter noch vor der Auslieferung der Ware insolvent wird oder sich ein vermeintliches Markenprodukt als billige Fälschung entpuppt. War bei solchen Vorgängen die Kreditkarte im Spiel, kann sich der Karteninhaber das Geld für fehlerhafte oder unberechtigte Belastungen zurückholen.

6 Fragen zum Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen, 2. Teil

Das Verfahren, das dann greift, heißt Chargeback. In einem mehrteiligen Beitrag klären wir sechs Fragen dazu. Dabei ging es im 1. Teil darum, was das Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen genau ist und wie der Karteninhaber fehlerhafte Buchungen reklamieren kann.

Außerdem haben wir beantwortet, welche Kreditkartenzahlungen sofort rückgängig gemacht werden können.

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