Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Infos und Tipps, 2. Teil
Viele Kreditverträge enthalten eine Klausel, nach der die Bank eine Bearbeitungsgebühr für den Kredit berechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber schon vor einiger Zeit entschieden, dass solche Kreditbearbeitungsgebühren nicht zulässig sind. Hat ein Kreditnehmer zusätzliche Gebühren bezahlt, kann er sich das Geld deshalb zurückholen.
Allerdings unter der Voraussetzung, dass seine Ansprüche auf eine Rückerstattung noch nicht verjährt sind. Auch zur Verjährung gibt es Urteile des BGH.
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps dazu zusammengestellt, wie der Kreditnehmer bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen kann. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, warum der BGH solche Entgelte bemängelt hat und für welche Kredite die Entscheidungen gelten.
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