Wie sinnvoll ist eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Wie sinnvoll ist eine Kinderinvaliditätsversicherung? 

Es kann so schnell gehen: Nur einen kurzen Augenblick lang unachtsam oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen und schon ist ein Unfall passiert.

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Im günstigsten Fall bleibt der Unfall als Schreckmoment in Erinnerung oder eventuelle Verletzungen sind nicht so gravierend und verheilen wieder. 

Aber genauso kann es passieren, dass dieser kurze Augenblick, in dem sich der Unfall ereignete, das Leben für immer verändert. Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeitszeit einen Unfall erleiden, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt und sichern sich häufig zusätzlich durch eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift zwar auch bei Kindern, die eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, allerdings ist nicht jeder Unfall, der sich auf dem Weg oder am versicherten Ort ereignet, automatisch auch ein Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem ist fraglich, ob die Leistungen aus der Sozialversicherung und die anderen möglichen staatlichen Sozialleistungen ausreichen, um dauerhaft den Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn ein Kind schon früh zum Invaliden geworden ist.

Um zumindest die finanziellen Folgen ein wenig abzufedern, schließen deshalb viele Eltern eine Unfallversicherung für ihr Kind ab. Erleidet das Kind einen Unfall, der zur Invalidität führt, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag, als lebenslange Zusatzrente oder als Kombination aus diesen beiden aus. Nun bieten viele Versicherungen aber auch eine sogenannte Kinderinvaliditätsversicherung an.

Was sich dahinter verbirgt, worauf es zu achten gilt und wie sinnvoll eine Kinderinvaliditätsversicherung überhaupt ist, erklärt die folgende Übersicht:

Was ist eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, sichert die Kinderinvaliditätsversicherung ein Kind für den Fall ab, dass Invalidität eintritt. Dabei ist der Versicherungsschutz jedoch deutlich umfangreicher als bei einer Unfallversicherung für Kinder.

Dies liegt daran, dass die Unfallversicherung nur dann eine Leistung erbringt, wenn die Invalidität als Folge eines Unfalls eingetreten ist. Im Unterschied dazu leistet die Invaliditätsversicherung auch dann, wenn die Ursache dafür, dass die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit oder die seelische Gesundheit des Kindes dauerhaft beeinträchtigt ist, in einer Erkrankung liegt.

Dies ist insofern von Bedeutung, als dass Statistiken belegen, dass die Wahrscheinlichkeit, infolge einer Krankheit invalide zu werden, fast hundertmal höher ist als infolge eines Unfalls.  

Wann erbringt die Kinderinvaliditätsversicherung eine Leistung?

Damit die Kinderinvaliditätsversicherung eine Leistung erbringt, müssen üblicherweise zwei Voraussetzungen erfüllt sein. So muss zum einen die Beeinträchtigung dauerhaft sein und aller Voraussicht nach über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten dazu führen, dass der Zustand des Kindes von dem Zustand abweicht, der für das jeweilige Lebensalter typisch ist.

Zum anderen muss ein Grad der Behinderung nach den Definitionen von Sozialgesetzbuch IX von 50 Prozent oder mehr vorliegen. Sind diese Bedingungen gegeben, bezahlt die Kinderinvaliditätsversicherung eine lebenslange Rente.

Einige Versicherer bieten aber auch eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus Einmalzahlung und Rente an. Häufig ist in der Kinderinvaliditätsversicherung außerdem eine Art Risikolebensversicherung enthalten, die greift, wenn der Versicherungsnehmer versterben sollte. In diesem Fall läuft die Kinderinvaliditätsversicherung beitragsfrei weiter, bis das Kind volljährig ist.   

In welchen Formen gibt es die Kinderinvaliditätsversicherung?

Meist kann eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen werden, sobald das Kind ein Jahr alt ist, einige Versicherungen bieten die Kinderinvaliditätsversicherung aber auch schon ab der siebten Lebenswoche des Kindes an. Daneben gibt es auch nach oben hin Altersgrenzen für einen möglichen Abschluss. Diese liegen je nach Versicherung beim 14. oder beim 16. Lebensjahr, danach kann die Versicherung nicht mehr abgeschlossen werden. Die Verträge enden meist, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bei einigen Versicherungen kann die Laufzeit jedoch auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vereinbart werden.    Die Kinderinvaliditätsversicherung gibt es sowohl als eigenständige Versicherung als auch als Zusatzversicherung, beispielsweise als Ergänzung zu einer Unfallversicherung für Kinder. Eher nicht empfehlenswert hingegen ist es, eine Kinderinvaliditätsversicherung in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen.

Bei solchen kombinierten Versicherungen ist nämlich kaum nachvollziehbar, welcher Anteil der Versicherungsprämie für den Risikoschutz verwendet wird und wie hoch der Anteil ist, der als Sparanteil in die Lebens- oder Rentenversicherung fließt.

Dadurch wiederum lässt sich die mögliche Rendite nur schwer ermitteln und mit anderen Geldanlageprodukten vergleichen. Hinzu kommt, dass Kombiversicherungen mitunter teurer sind als Einzelversicherungen, wobei eine Lebens- oder Rentenversicherung schon von Haus aus vergleichsweise hohe Kosten verursacht. 

Wie sinnvoll ist eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Insgesamt gehört die Kinderinvaliditätsversicherung sicherlich zu den sinnvollen Versicherungen. Wird ein Kind schon früh invalide und ist es derart beeinträchtigt, dass es keinen Beruf erlernen oder nur eingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, ist es meist sein Leben lang auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Hinzu kommen die mitunter hohen Kosten, die durch Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie regelmäßige Arztbesuche und Aufenthalte in Kliniken und Reha-Einrichtungen entstehen.

Eine Versicherung kann zumindest die finanzielle Ausgangslage stabilisieren. Anders als die Kinderunfallversicherung bietet die Kinderinvaliditätsversicherung dabei den wichtigen Pluspunkt, dass sie nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Erkrankungen greift.

Dabei muss es sich übrigens gar nicht immer um schwere Krankheiten handeln, denn beispielsweise auch schon ein Zeckenbiss oder eine scheinbar harmlose Kinderkrankheit können fatale Folgen haben. Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags ist allerdings sehr wichtig, das Kleingedruckte genau zu lesen.

In den Bedingungen finden sich nämlich immer wieder Stolperfallen, beispielsweise in der Form, dass eine Versicherungsleistung bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen ausgeschlossen ist, ein sehr hoher Invaliditätsgrad vorliegen muss oder die Versicherungsleistung an den Eintritt von Schulunfähigkeit gekoppelt ist.

Wichtig ist außerdem, die Gesundheitsfragen beim Abschluss der Versicherung ehrlich und vollständig zu beantworten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Versicherer die Leistung im Versicherungsfall kürzt oder sogar komplett verweigert.

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