Tipps – wenn der Riester-Vertrag nicht die gewünschte Rendite bringt

Die wichtigsten Infos und Tipps, wenn der Riester-Vertrag nicht die gewünschte Rendite bringt 

Bisher wurden in Deutschland über 15 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten erlebte die Riester-Rente einen regelrechten Boom und auch wenn der große Ansturm mittlerweile vorbei scheint, können sich die Anbieter über die Anzahl der neuen Vertragsabschlüsse nicht beklagen.

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Dass sich die Riester-Rente trotz gelegentlicher Kritik zu einem Verkaufsschlager entwickelt hat, liegt sicherlich auch ein Stück weit an den ausgeklügelten und effektiven Vertriebsstrategien der Anbieter, in erster Linie aber an den Vorteilen, die Riester-Verträge bieten. 

So belohnt der Gesetzgeber das Riestern mit Steuervorteilen und direkten Zahlungen, die in den Vertrag einfließen, zudem ist das angesparte Guthaben während der Vertragslaufzeit Hartz IV- und pfändungssicher. Außerdem ist garantiert, dass die eingezahlten Beiträge samt staatlichen Zuschüssen und Garantieverzinsung wieder ausbezahlt werden, Verluste drohen somit nicht.

Aber ähnlich wie Lebensversicherungen werden auch Riester-Verträge nicht immer über die gesamte, eigentlich vereinbarte Laufzeit bespart.

Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Während es beispielsweise bei den einen die finanzielle Lage nicht zulässt, weiterhin Geld zur Seite zu legen, möchten andere zu einem Anlageprodukt wechseln, das bessere Renditechancen verspricht.

Grundsätzlich sinnvoll ist natürlich, vor Vertragsabschluss zu überlegen, ob die Riester-Rente für einen selbst das richtige Produkt ist. Ist der Vertrag bereits abgeschlossen, ist es aber immer noch möglich, zu reagieren. Dabei gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten, nämlich die Kündigung, ein Aussetzen oder den Wechsel zu einem anderen Anbieter.

Hier die wichtigsten Infos und Tipps, wenn der Riester-Vertrag nicht die gewünschte Rendite bringt, in der Übersicht: 

1. Möglichkeit: Den Riester-Vertrag kündigen.

Ein finanzieller Engpass, Arbeitslosigkeit, eine neue Lebenssituation oder ein attraktiveres Angebot von einem anderen Anbieter, es gibt viele mögliche Gründe, weshalb eine vorzeitige Kündigung notwendig oder sinnvoll sein kann. Gleichzeitig sollte aber immer gut überlegt und auf keinen Fall vorschnell gekündigt werden.

Ein Grund hierfür ist nämlich, dass bei Riester-Verträgen, ähnlich wie bei Lebensversicherungen, vor allem in den ersten Jahren hohe Vertriebs- und Abschlusskosten anfallen, hinzu kommen die Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren sowie je nach Produkt eventuell Ausgabeaufschläge. Diese Kostenfaktoren schmälern die Summe, die ausbezahlt wird, deutlich. Der zweite Grund ist, dass der Gesetzgeber zwar jederzeit eine Kündigung erlaubt, die vorzeitige Auszahlung aber als sogenannte schädliche Verwendung einstuft. Für den Riester-Sparer bedeutet das, dass er alle staatlichen Zulagen, die bis zur Kündigung in den Vertrag geflossen sind, zurückzahlen muss. Im schlimmsten Fall können außerdem auch noch Steuernachzahlungen anfallen.

Bei einer sehr überschaubaren Rendite kann sich das vorzeitige Ende aber trotzdem lohnen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals. Wird der Riester-Vertrag also beispielsweise im Februar gekündigt, wird das Guthaben Ende Juni ausbezahlt oder an den neuen Vertragspartner überwiesen. 

2. Möglichkeit: Den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen.

Eine Alternative zur vorzeitigen Kündigung besteht darin, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall verbleibt das Guthaben im Vertrag und der Vertrag läuft bis zum vereinbarten Ende weiter. Der Riester-Sparer zahlt aber keine weiteren Beiträge mehr ein und auch der Gesetzgeber stoppt die jährlichen Zuschüsse.

Je nach Produkt und Vertrag kann es zwar sein, dass auch nach Beitragsfreistellung noch Gebühren anfallen, die das Guthaben schmälern. Trotzdem erhält der Riester-Sparer aber am Ende der Laufzeit auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge inklusive aller staatlichen Zuschüsse zurück.

Steht nur vorübergehend etwas weniger Geld zur Verfügung, kann der Riester-Sparer seine Beitragshöhe auch reduzieren oder die Einzahlungen nur für eine bestimmte Zeit aussetzen. Hat sich die Finanzlage dann wieder entspannt, kann er die Zahlungen fortsetzen oder seine Beitragshöhe wieder anheben.   

3. Möglichkeit: Den Anbieter wechseln.

Bringt der bestehende Riester-Vertrag nicht die gewünschte Rendite und schneidet ein Angebot von der Konkurrenz bei einem Vergleich deutlich besser ab, kann ein Wechsel durchaus sinnvoll sein. Zu beachten gilt aber, dass Riester-Anbieter ihre Kunden nur ungern gehen lassen und deshalb unter anderem Wechselgebühren in Rechnung stellen.

Die Kosten für einen Wechsel stehen in den Vertragsbedingungen und bewegen sich meist zwischen 50 und 125 Euro, einige Anbieter verlangen aber auch deutlich mehr. In diesem Fall ist es ratsam, noch ein wenig zu warten, denn nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung plant der Gesetzgeber eine Beschränkung der Wechselgebühren auf maximal 150 Euro. Neben den Kosten für den eigentlichen Wechsel fallen aber noch weitere Gebühren an.

So zieht der bisherige Anbieter die bislang bezahlten Abschluss- und Vertriebskosten vom Guthaben ab, der neue Anbieter wiederum erhebt ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten, Ausgabeaufschläge oder Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren. Bei einer attraktiveren Rendite kann sich der Wechsel langfristig gesehen aber trotzdem auszahlen.

Ratsam ist allerdings, seinen bisherigen Anbieter erst dann über den geplanten Wechsel zu informieren, wenn der neue Riester-Vertrag bereits abgeschlossen ist. In diesem Fall besteht nämlich nicht die Gefahr, dass der aktuelle Anbieter das Guthaben samt staatlicher Zulagen versehentlich auszahlt, statt es in den neuen Vertrag zu überweisen. Wichtig für den Riester-Sparer ist außerdem, die Daten im Zulagenantrag zu ändern, denn nur so ist sichergestellt, dass die staatliche Förderung auch in den neuen Vertrag einfließt.

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