Restschuldversicherung bei Krediten – Infos und Tipps, 1. Teil

Restschuldversicherung bei Krediten – Infos und Tipps, 1. Teil

Nimmt ein Kreditnehmer einen Kredit auf, bietet ihm die Bank dazu meist auch eine Restschuldversicherung an. Sollte der Kreditnehmer erkranken oder arbeitslos werden und die Kreditraten deshalb mal nicht bezahlen können, würde die Versicherung einspringen.

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Doch tatsächlich gibt es etliche Ausschlussklauseln, die dafür sorgen, dass die Versicherung eben doch nicht bezahlt. Manchmal entsteht zudem der Eindruck, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung eine Voraussetzung ist, um den Kredit zu bekommen. Auch das ist aber nicht der Fall.

Auf den ersten Blick scheint es durchaus sinnvoll zu sein, die Kreditraten mit einer Versicherung abzusichern, die bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit greift. Schließlich ist niemand davor gefeit, zu erkranken oder den Job zu verlieren.

Dann ist es gut zu wissen, dass zumindest die Kreditraten gedeckt sind und das Darlehen ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. Doch die Realität sieht oft ein wenig anders aus. Denn in den Vertragsbedingungen finden sich etliche Ausschlussklauseln, die die Versicherung im Ernstfall von einer Leistung entbinden. Hinzu kommt, dass eine Restschuldversicherung meist recht teuer ist und die Gesamtkosten für den Kredit unnötig in die Höhe treibt.

Und bei einem normalen Ratenkredit sind sowohl die Kreditsumme als auch die Laufzeit überschaubar. Allein schon deshalb rechnet sich eine Restschuldversicherung meist nicht. Zwingend notwendig für eine Kreditzusage ist der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung ebenfalls nicht. Doch was heißt das alles für den Kreditnehmer?

In einem zweiteiligen Ratgeber nennen wir die wichtigsten Infos und Tipps rund um die Restschuldversicherung bei Krediten.

Hier ist der 1. Teil.:

 

Die Kosten einer Restschuldversicherung

Auch wenn eine Restschuldversicherung sinnvoll und nützlich erscheint, so ist sie in aller Regel schlichtweg zu teuer. Wie hoch die Kosten genau sind, lässt sich allerdings pauschal nicht sagen. Denn es gibt weder feste Prozentsätze noch bestimmte Formeln, mit denen der Kreditnehmer ausrechnen könnte, was ihn eine Kreditabsicherung kosten würde.

Laut Banken und Versicherungen wird stattdessen immer der Einzelfall zugrunde gelegt. Als grobe Orientierungshilfe kann der Kreditnehmer aber davon ausgehen, dass sich die Prämie für die Restschuldversicherung auf gut zehn bis 15 Prozent der Kreditsumme beläuft.

Und ein knappes Drittel der Prämie macht allein die Provision aus, die der Kreditgeber beim Abschluss einer Restschuldversicherung bekommt. Ein weiterer Vorteil für den Kreditgeber ist, dass das Ausfallrisiko des Kredits durch die Versicherung sinkt.

Aus Sicht des Kreditnehmers entsteht mitunter der Eindruck, dass er eine Restschuldversicherung abschließen muss, damit er den Kredit bekommt. Doch in den wenigsten Fällen ist die Zusatzabsicherung tatsächlich zwingend notwendig. Sofern eine Restschuldversicherung wirklich zu den Kreditvoraussetzungen gehört, müssen die Kosten für die Versicherungspolice in den effektiven Jahreszins des Kredits eingerechnet werden.

Im Normalfall ist es aber so, dass es sich bei der Restschuldversicherung lediglich um ein Zusatzprodukt handelt, das die Bank dem Kreditnehmer anbietet. Der Versicherungsschutz ist also keine Voraussetzung für die Kreditbewilligung. Die Folge davon ist, dass die Kosten für die Versicherung nicht in den Effektivzins einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 4 Nr. 2 Preisangabenverordnung.

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In der Praxis läuft es deshalb so: Schließt der Kreditnehmer zusammen mit seinem Kredit eine Restschuldversicherung ab, wird die Versicherungsprämie samt Vermittlungsprovision zur Nettokreditsumme addiert. Die Bank bezahlt der Versicherung die gesamte Versicherungsprämie für die komplette Kreditlaufzeit bei Vertragsbeginn als Einmalbetrag.

Da die Prämie aber der Nettokreditsumme hinzugerechnet wurde, bezahlt der Kreditnehmer die Versicherung über den Kredit. Während der Kreditlaufzeit bezahlt er deshalb auch für die Versicherung Zinsen. Dadurch wird der ganze Kredit entsprechend teurer.

Letztlich kann sich der tatsächliche Effektivzins mehr als verdoppeln, wenn die Versicherungskosten mit eingerechnet werden. Dem Kreditnehmer wird das so aber nicht bewusst sein, eben weil die Versicherungskosten nicht in die Gesamtkreditkosten eingerechnet sind.

 

Die Ausschlusskriterien bei einer Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung übernimmt die Zahlung der Kreditraten, wenn der Kreditnehmer die Zahlungen selbst nicht aufbringen kann. Versichert sind dabei üblicherweise drei Risiken, nämlich Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und der Todesfall.

Bei einem Blick auf die Versicherungsbedingungen zeigt sich aber, dass es oft zahlreiche Ausschlusskriterien gibt. So kommt es beispielsweise häufig vor, dass die Restschuldversicherung

  • im Fall von Arbeitslosigkeit erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit bezahlt,
  • die Zahlungen bei Arbeitslosigkeit auf einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten begrenzt,
  • bei Arbeitsunfähigkeit nur dann Leistungen erbringt, wenn keine Erkrankung vorliegt, die in den Vertragsbedingungen genannt ist.

Hier wiederum sind oft Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Wirbelsäule und der Gelenke, Krebserkrankungen und chronische Krankheiten ausgeschlossen. Gleiches gilt im Todesfall.  Eine Restschuldversicherung wird nicht immer als solche benannt. Je nach Anbieter werden stattdessen auch andere Bezeichnungen verwendet. Beispiele dafür sind

 

Die verschiedenen Namen der Restschuldversicherung

  • Wenn sich der Kreditnehmer für eine Restschuldversicherung interessiert, sollte er sich deshalb die Versicherungsbedingungen sehr genau anschauen.
  • Ausfallversicherung,
  • Kreditlebensversicherung,
  • Ratenschutzversicherung,
  • Ratenschutz oder
  • Kredit-Schutzbrief.

Doch unabhängig vom Namen gilt, dass eine Restschuldversicherung vor allem bei einem Ratenkredit mit einer nicht allzu hohen Summe und einer überschaubaren Laufzeit meistens überflüssig ist. Zudem kann es gut sein, dass der Kreditnehmer bereits ausreichend abgesichert ist.

Hat er beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung als Absicherung für seine Hinterbliebenen abgeschlossen, würde eine Restschuldversicherung zu einer Doppelversicherung führen.

Diese Kosten kann sich der Versicherungsnehmer also sparen. Bei einem Darlehen mit einer sehr langen Laufzeit und einer hohen Darlehenssumme, wie dies beispielsweise bei Immobilienfinanzierungen der Fall ist, ist die Sachlage ein wenig anders. Hier kann eine Restschuldversicherung unter Umständen sinnvoll sein. Denn das Risiko, dass sich die persönlichen Lebensumstände verändern, ist höher.

Und noch ein Tipp: Schaut sich der Kreditnehmer auf Vergleichsportalen nach günstigen Kreditangeboten um, sollte er auf die Einstellungen achten. Meistens ist als Standard nämlich eingestellt, dass eine Restschuldversicherung als zusätzliche Absicherung für den Kredit abgeschlossen werden soll. Möchte er das nicht, muss er das Häkchen bei „Absicherung durch Versicherung“ entfernen.

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