Kredite vom Pfandleihhaus

Infos und Tipps zu Krediten vom Pfandleihhaus 

Auch wenn es sich bei Pfandleihhäusern nicht um Kreditinstitute im eigentlichen Sinne handelt, so können sie doch eine interessante Alternative sein, wenn kurzfristig Geld benötigt wird. Im Durchschnitt vergaben die Pfandleihhäuser in Deutschland in den letzten Jahren Kredite in einer Höhe von rund 530 Millionen Euro jährlich, Tendenz steigend.  

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Dies liegt sicherlich zum einen daran, dass Banken nur ungern Kleinkredite mit kurzen Laufzeiten vergeben, denn der Aufwand und die Verwaltungskosten sind zu hoch und der Gewinn zu gering.

Zum anderen erklärt sich der große Erfolg der Pfandleihhäuser aber auch in den Vorteilen, die ein Pfandleihhaus als Kreditgeber bietet.    So erfolgt die Abwicklung schnell, einfach und unbürokratisch und durch die gesetzlich festgelegten Zinsen und Gebührensätze entstehen in aller Regel weniger Nebenkosten als bei einem Bankkredit.

Hier nun alle wichtigen Infos zu „Krediten“ vom Pfandleihhaus auf einen Blick: 

Der Ablauf der Kreditvergabe im Pfandleihhaus

Wer einen Kredit vom Pfandleihhaus in Anspruch nehmen möchte, sucht ein Pfandleihhaus auf und gibt dort einen Gegenstand als Pfand ab. Welche Gegenstände beliehen werden können, liegt im Ermessen des jeweiligen Pfandleihhauses. Zu den üblichen Gegenständen gehören aber beispielsweise Schmuck und Uhren, Gemälde, hochwertiges Porzellan, Antiquitäten, technische Geräte oder Autos.

Beliehen werden dabei ausschließlich wertbeständige Gegenstände, also keine spekulativen Werte wie beispielsweise Aktien. Ein sogenannter Taxator schätzt dann den Wert des Pfandgegenstandes. Die Schätzung orientiert sich dabei immer an dem Wert, den der Gegenstand aktuell hat und den er bei einer Versteigerung voraussichtlich erzielen würde.

Der Anschaffungspreis spielt keine Rolle. Der Pfandkredit entspricht dann üblicherweise 40 bis 60 Prozent des Marktwertes und wird unmittelbar in Form von Bargeld ausbezahlt. In aller Regel wird als Kreditlaufzeit eine Laufzeit von drei Monaten vereinbart. Bezahlt der Kunde die laufenden Zinsen und die Gebühren, kann er die Kreditlaufzeit aber beliebig verlängern.

Solange der Kredit läuft, bleibt der beliehene Gegenstand Eigentum des Kunden und ist gegen einen Verlust oder eine Beschädigung versichert. Zahlt der Kunde die Kreditsumme wieder zurück, erhält er auch seinen Pfandgegenstand wieder. Kann der Kunde den Gegenstand nicht wieder auslösen, kommt es zu einer Versteigerung. Ist der Verkaufserlös dann höher als die Kreditsumme, wird die Differenz aber an den Kunden ausgezahlt.   

Die Voraussetzungen und die formalen Anforderungen

Im Unterschied zu einem Bankkredit ist die Abwicklung eines Kredites vom Pfandleihhaus schnell, einfach und unkompliziert. Der Kunde muss weder Gehaltsnachweise vorlegen noch spielt die Schufa-Auskunft eine Rolle. Auch der Kontostand wird nicht berücksichtigt und es sind keine Sicherheiten, Bürgschaften oder ähnliche Absicherungen notwendig.

Zudem macht der Kunde auch keine Schulden, denn als Gegenleistung hinterlegt er ja einen Pfand und dessen Wert sichert den Kredit. Neben einem beleihbaren Gegenstand benötigt der Kunde für einen Kredit vom Pfandleihhaus lediglich eine Kopie seines Personalausweises und muss glaubhaft machen können, dass ihm der verpfändete Gegenstand gehört.  

 

Die Kosten

Die Kosten in Form von Zinsen und Gebühren für einen Kredit vom Pfandleihhaus sind seit 1961 gesetzlich geregelt und haben sich seitdem auch nicht geändert. Der Zinssatz beläuft sich auf 1 Prozent des Kreditsumme pro Monat.

Hinzu kommen die Gebühren für die Versicherung, die Aufbewahrung des Pfandgegenstandes und die Abwicklung des Kredites. Die Höhe dieser Kosten hängt von der Kreditsumme ab. Bei einer Kreditsumme von 50 Euro muss der Kunde mit einer Gebühr von 2 Euro monatlich rechnen, bei einer Kreditsumme von 250 Euro sind es 5,50 Euro pro Monat.

Da die Gebühren und die Bedingungen für einen Kredit vom Pfandleihhaus gesetzlich geregelt sind, muss der Kunde auch nicht mir irgendwelchen bösen Überraschungen rechnen. Seinen Gewinn erzielt das Pfandleihhaus ausschließlich über die Zinsen, die für den Pfandkredit anfallen.   

Ein Tipp zum Schluss

Ein Pfandleihhaus kann auch eine gute Alternative zu einem echten Auktionshaus oder dem Flohmarkt sein, sowohl für den Verkäufer als für den Käufer. Ein Taxator, der in einem Pfandleihhaus arbeitet, hat in aller Regel viel Routine und kann den aktuellen Marktwert eines Gegenstandes professionell und sicher einschätzen.

Wer also einen Gegenstand verkaufen möchte, aber nicht weiß, welchen Erlös er dafür erzielen kann, kann dies vom Pfandleihhaus übernehmen lassen. Löst er seinen Pfandgegenstand nämlich nach Ablauf der Kreditlaufzeit nicht aus, wird er versteigert.

Üblicherweise findet eine Versteigerung frühestens vier Monate nach der Verpfändung statt. Erzielt der Gegenstand einen höheren Preis als die Darlehenssumme, erhält der Kunde diesen Überschuss nach Abzug der Gebühren. Aber auch für Käufer können Versteigerungen in Pfandleihhäusern überaus interessant sein, denn hier finden sich teils echte Raritäten und zudem natürlich viele Schnäppchen.

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