Fragen und Antworten zu Wohn-Riester

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Wohn-Riester 

Die Riesterrente dürfte den meisten als staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt ein Begriff sein. Eine Variante der herkömmlichen Riesterrente ist Wohn-Riester, mitunter auch Eigenheimrente genannt.

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Während es bei der normalen Riesterrente darum geht, eine Zusatzrente anzusparen, steht beim Wohn-Riestern zwar auch die Altervorsorge im Mittelpunkt, allerdings in Form einer selbstgenutzten Immobilie.

Banken und Bausparkassen werben gerne mit der Möglichkeit, sich den Wunsch vom Eigenheim riestergefördert zu erfüllen. Allerdings geht oft ein wenig unter, dass Wohn-Riester ein sehr komplexes Produkt ist, das nicht nur Vorteile bietet und sich keineswegs für jeden wirklich lohnt.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zu Wohn-Riester in der Übersicht:
 

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Möchte der Riester-Sparer später einmal ein Eigenheim kaufen oder bauen, kann er die Riester-Förderung im Rahmen eines Bausparvertrags nutzen. Soll der Erwerb der Immobilie sofort erfolgen, kann die Riester-Förderung in ein Bank- oder Bausparkassendarlehen fließen.

Bei einem Annuitätendarlehen wird jeden Monat solange eine Rate bezahlt, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzt, bis das Darlehen komplett abbezahlt ist. Bei einem Bauspardarlehen wird ein Bausparvertrag bespart. Die Schulden bleiben zunächst also in voller Höhe erhalten und werden dann nach der Zuteilung des Bausparvertrags mit dem darin angesparten Guthaben durch eine Einmalzahlung getilgt. Um nun die volle staatliche Riester-Förderung zu erhalten, muss der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, maximal aber 2.100 Euro, in seinen Darlehensvertrag investieren.

Verwendet er weniger Geld für die Tilgung, werden auch die Zulagen nur anteilig gewährt. Allerdings besteht der Pflichtanteil aus den Tilgungsleistungen des Riester-Sparers und den Zulagen, die ihm zustehen. Der Riester-Sparer muss die Zulagen also nur soweit aufstocken, bis sein Pflichtanteil erreicht ist.       

Wofür kann Wohn-Riester verwendet werden?

Für Wohn-Riester gibt es zwei wesentliche Verwendungszwecke. So kann Wohn-Riester zum einen eingesetzt werden, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Zum anderen ist es möglich, Wohn-Riester zur Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum zu verwenden.

Dabei sollen durch Wohn-Riester solche Immobilien gefördert werden, die dem Sparer ein mietfreies Wohnen im Alter ermöglichen. Ferienwohnungen beispielsweise sind deshalb nicht förderfähig.Seit 2013 ist es außerdem möglich, das riestergeförderte Kapital zu entnehmen, um einen alters- oder behindertengerechten Umbau der eigenen Immobilie zu finanzieren.

Allerdings muss der Umbau mindestens 6.000 Euro kosten und diese Kosten müssen innerhalb von drei Jahren entstehen, nachdem das Wohneigentum gekauft oder gebaut wurde. Erfolgt der Umbau später, müssen mindestens 30.000 Euro in die barrierefreie Umgestaltung investiert werden.

In beiden Fällen ist außerdem ein Sachverständigengutachten erforderlich, das bestätigt, dass eine Hälfte des Kapitals für den eigentlichen Umbau und die andere Hälfte für das Reduzieren von vorhandenen Barrieren benötigt wird.  

Wer erhält die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung bei Wohn-Riester erhalten alle diejenigen, die auch bei einem herkömmlichen Riestervertrag von den Zulagen profitieren.

Vereinfacht erklärt gehören hierzu alle, die Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, also beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte und versicherungspflichtige Selbstständige, aber auch Studenten oder Bezieher von Sozialleistungen.

Daneben können Personen die Förderung nutzen, die zwar nicht selbst förderberechtigt sind, aber deren Ehepartner Anspruch auf die Riester-Förderung hat. 

Welche Vorteile hat Wohn-Riester?

Der große Vorteil von Wohn-Riester besteht darin, dass die Zulagen direkt in den Darlehensvertrag fließen und die Schulden dadurch schneller getilgt werden können. Als Zulage erhält der Riester-Sparer 154 Euro als Grundzulage pro Jahr. Hat er Kinder, kommen für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 Euro dazu. Für jedes Kind, das nach 2008 zur Welt kam, gibt es 300 Euro jährlich.

Ist der Riester-Sparer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre, erhält er außerdem noch einen Einmalbonus von 200 Euro. Neben den Zulagen kann der Riester-Sparer möglicherweise noch von Steuervorteilen profitieren, weil er die Beiträge in sein Riester-Darlehen steuerlich geltend machen kann. Eine Steuerstattung setzt allerdings üblicherweise ein entsprechend hohes Einkommen voraus. 

Was sind die Nachteile von Wohn-Riester?

Ein Minuspunkt bei Wohn-Riester ist, dass die Förderung später versteuert werden muss. Während der Darlehensphase baut der Riester-Sparer ein sogenanntes Wohnförderkonto auf. Erreicht der Riester-Sparer, je nach Vertrag, sein 60. bis 68. Lebensjahr, wird dieses Wohnförderkonto aufgelöst.

Für den Betrag, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto befindet, werden Steuern fällig. Vor dem Abschluss eines Vertrags ist daher ratsam, auszurechnen, in welchem Verhältnis die angesparten Beträge und die Steuerschulden zueinander stehen werden. Ein weiterer Minuspunkt besteht darin, dass es sich bei Wohn-Riester um ein sehr kompliziertes Produkt handelt, das an viele Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft ist.

Verliert der Riester-Sparer seine Förderberechtigung, kann es schlimmstenfalls passieren, dass er die gesamte Förderung im hohen Rentenalter noch zurückzahlen muss, obwohl das eigentliche Darlehen schon lange abbezahlt ist. 

Wie funktioniert der Aufbau und die Auflösung vom Wohnförderkonto?

Schließt der Riester-Sparer ein riestergefördertes Darlehen ab, wird ein Wohnförderkonto angelegt. Auf diesem Konto werden die Tilgungsbeiträge und die staatlichen Zulagen verbucht. An jedem Jahresende werden die Gelder, die auf dem Konto verbucht sind, verzinst. Bis 2012 erfolgte die Verzinsung mit zwei Prozentpunkten, ab 2013 wurde der Sollzinssatz auf ein Prozent gesenkt.

Durch die Verzinsung erhöht sich der Stand des Wohnförderkontos und damit wächst auch die spätere Steuerschuld. Frühestens mit Erreichen des 60., spätestens mit Erreichen des 68. Lebensjahres wird das Wohnförderkonto dann aufgelöst.

Für den Endbetrag, der nun auf dem Konto verbucht ist, werden Steuern fällig. Diese können entweder im Rahmen einer Einmal-Besteuerung oder verteilt auf maximal 17 Jahre in jährlichen Zahlungen beglichen werden.  

Was ist bei einem Verkauf oder einer Vermietung der Immobilie?

Grundsätzlich gilt, dass der Riester-Sparer keinen Anspruch auf die staatliche Förderung mehr hat, wenn er seine Immobilie verkauft oder vermietet. Die Förderung ist nämlich prinzipiell nur für Wohneigentum gedacht, das der Riester-Sparer selbst nutzt und das als Altersvorsorge dienen soll. Bei einem Verkauf oder einer Vermietung spricht der Gesetzgeber zudem von einer sogenannten Fehlverwendung. Für den Riester-Sparer bedeutet das, dass das Wohnförderkonto direkt ausgeglichen werden muss und damit sofort Steuern fällig werden.

Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen. So kann die Immobilie beispielsweise vermietet werden, wenn der Riester-Sparer sie nur vorübergehend nicht nutzt, spätestens im Alter von 67 Jahren aber wieder einziehen wird.

Ein Verkauf, der sich nicht schädlich auswirkt, ist denkbar, wenn der Riester-Sparer innerhalb von vier Jahren eine andere Immobilie erwirbt oder einen herkömmlichen Riestervertrag bespart. Sonderregelungen sind auch für den Fall einer Scheidung und eines Todesfalls vorgesehen. In allen Fällen, bei denen es um den Verkauf oder die Vermietung einer geförderten Immobilie geht, ist aber eine ausführliche Beratung unabdingbar.

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