Finanzierungsbedarfsrechnung

Die Finanzierungsbedarfsrechnung 

Die Wenigsten verfügen über finanzielle Mittel in dem Umfang, der notwendig ist, um eine größere Anschaffung ohne Hinzunahme von Fremdkapital realisieren zu können. 

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Der benötige Geldbetrag, der dem Käufer in Form einer Finanzierung, eines Kredites oder eines Darlehens von einem Kreditinstitut oder einem Investor zur Verfügung gestellt wird, wird als Finanzierungsbedarf ausgedrückt. Dieser ist das Ergebnis der sog. Finanzierungsbedarfsrechnung. Ist beispielsweise der Kauf einer Immobilie geplant, ergibt sich der Finanzierungsbedarf aus der Berechnung der Gesamtsumme nach Abzug von Eigenkapital. Die Gesamtsumme setzt sich dabei aus dem Kaufpreis der Immobilie und den möglichen Renovierungs- oder Sanierungskosten, oder bei Neubauten aus dem Kaufpreis für das Grundstück sowie den Baukosten, der Grunderwerbssteuer sowie den Kosten für Notar und Grundbucheintrag zusammen.

Hier ein Video mit Tipps, um bei dem Erwerb von Immobilien zu sparen: 

Daneben fließen meist Bereitstellungszinsen, Zinsen die fällig werden, wenn der Kredit nicht als Gesamtsumme, sondern in Teilen ausgezahlt wird, in die Berechnung mit ein. Von dieser Grundsumme wird das vorhandene Eigenkapital abgezogen. Als Eigenkapital wird die Summe der Geldmittel, bezahlten oder bereits vorhandenen Materialien sowie der Muskelhypothek, also Eigenleistungen des Bauherren, bezeichnet. Der aus dieser Rechnung resultierende Betrag beziffert den Finanzierungsbedarf, anhand dessen die Finanzierung, bestehend aus Laufzeit, Zinsen und monatliche Rate, berechnet wird.

Die Nachfinanzierung

Analog hierzu errechnet sich der Finanzierungsbedarf bei einem Autokauf. Der Kaufpreis des Fahrzeugs wird mit den eigenen Mitteln, meist in Form einer Anzahlung, sowie dem Erlös aus dem Verkauf des vorhandenen Fahrzeug verrechnet. 

Der Posten Zwischenfinanzierung im Rahmen der Finanzierungsbedarfsrechung bezeichnet Eigenkapital, das vorhanden, worauf jedoch nicht unmittelbar zurückgegriffen werden kann, also beispielsweise Kapital, das erst mit Zuteilung von Bausparverträgen oder nach Eingang des Verkauferlöses vorhandener Geldanlagen verfügbar ist. Basis der Finanzierungsbedarfsrechnung ist eine sog. Ex-ante-Rechnung, eine Rechnung aus „früherer Sicht“.

Das bedeutet, das bei der Kalkulation die Ausgangssituation mit zu diesem Zeitpunkt bekannten Faktoren zu Grunde gelegt wird. Ergibt sich im Verlauf des Investitionsvorhabens ein höherer Kapitalbedarf als ursprünglich berechnet, wird eine meist kostenintensivere Nachfinanzierung erforderlich.

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