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Tuesday, 21 May 2013
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Finanzierung Wohneinrichtung

Die Finanzierung der Wohneinrichtung 

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Bei der Finanzierung einer Wohneinrichtung, hängt die Sachlage stark von dem jeweiligen Regierungsbezirk ab, in dem der Fall passiert ist. Als Kostenträger tritt in den meisten Fällen der Sozialhilfeträger auf. Wichtig ist es, dass die Umstände, warum ein Kind oder auch ein Erwachsener in einer Wohneinrichtung leben muss, geklärt sind.

 

 

Die Kosten einer solchen Sondereinrichtung sind allerdings häufig sehr hoch und aus dem Grund müssen bestimmte Fakten zutreffend sein, damit der Staat diese Kosten auch trägt. Gerade bei einer Überbelastung im Falle eines behinderten Kindes haben die Eltern allerdings in den meisten Fällen die Möglichkeit, dass der Staat zumindest einen Großteil der Kosten der Wohneinrichtung trägt.

 

 

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Wohneinrichtung bei einer Behinderung

 

 

Das übliche Verfahren ist in dem Fall, dass die Eltern oder betreuenden Personen eine Wohneinrichtung finden, die den Patienten aufnehmen würde. Daraufhin müssen sie einen formlosen Antrag an den Kostenträger stellen. Um diesen genau zu ermitteln, kann man am besten mit der Wohneinrichtung und den Ämtern kommunizieren.

 

 

Diesem Antrag sollte man ein Gutachten beilegen, aus dem die besondere Behinderung des Menschen hervorgeht. Sollte eine solche nicht klar erkennbar sein, überprüft in der Regel der Amtsarzt noch einmal die Sachlage und entscheidet anschließend über die Notwendigkeit einer Unterbringung. In schwierigen Fällen kann außerdem noch der Rat des Sozialpädagogischen Dienstes eingeholt werden.

 

 

 

Die Zuzahlungsgrenze der Finanzierung

 

Anschließend werden die Einkommensverhältnisse, nie aber die Vermögensverhältnisse der betreuenden Personen überprüft. Je nach ihnen werden die betreuenden Personen zur Deckung eines Teilbetrages herangezogen. Es gibt in den verschiedenen Bezirken in der Regel auch eine maximale Zuzahlungsgrenze.

 

 

In Fällen, wo die betreuenden Personen sich nicht in der Lage sehen, das geforderte Geld aufzubringen, gibt es sogenannte Härtefallregelungen, welche die Finanzierung der Wohneinrichtung trotzdem ermöglichen.  

 

 

 

 

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