Tipps zur betrieblichen Altersvorsorge

Die wichtigsten Infos und Tipps zur betrieblichen Altersvorsorge 

Wie eine aktuelle Studie, die im Auftrag der Fondsgesellschaft Fidelity International im Frühjahr 2011 durchgeführt wurde, ergab, nutzen nur etwa vier Prozent der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge. Obwohl die betriebliche Altersvorsorge keineswegs neu ist, erklärt sich die geringe Nutzung vermutlich in erster Linie mit Unwissenheit.

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Die Studie hat nämlich ebenfalls gezeigt, dass weit über die Hälfte aller Befragten wenig mit dem sogenannten Dreisäulenmodell anfangen konnten und selbst diejenigen, die sich auszukennen glaubten, Schwierigkeiten mit der richtigen Zuordnung der Säulen hatten.

Dabei ist das Dreisäulenmodell im Grunde genommen recht einfach. Die gesetzliche Altersrente bildet die erste Säule, die dritte Säule besteht aus dem, was freiwillig für den Lebensabend angespart wird, beispielsweise in Form von Lebensversicherungen,  privaten Rentenversicherungen oder Fonds.

Die betriebliche Altersvorsorge bildet die zweite Säule und hierbei spart der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts steuerbegünstigt für die spätere Vorsorge an. In vielen Fällen bezuschusst der Arbeitgeber diese Altersvorsorge zusätzlich oder übernimmt sogar die kompletten Beiträge.

Wie dies nun genau funktioniert, fasst die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos und Tipps zur betrieblichen Altersvorsorge zusammen:

Für wen kommt die betriebliche Altersvorsorge in Frage?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Entgeltumwandlung.

Diese basiert darauf, dass der Arbeitnehmer einen Teil seinen Lohnes oder Gehalts in Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge umwandelt und sich so im Laufe des Arbeitslebens eine ordentliche Zusatzrente anspart.

Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge kann der Arbeitnehmer alleine aufbringen, genauso kann sich der Arbeitgeber aber finanziell auch beteiligen, entweder durch zusätzliche Zuschüsse oder durch die vollständige Übernahme der Beiträge. Verpflichtet zu einer finanziellen Beteiligung ist der Arbeitgeber allerdings nicht.  

Die steuerlichen Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge

Wer eine Gehaltserhöhung erhält, wird in vielen Fällen feststellen, dass sich diese kaum noch bemerkbar macht, denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt kaum mehr Nettoeinkommen übrig als vor der Gehaltserhöhung. Wer nun aber auf die betriebliche Altersvorsorge setzt, kann dem entgegenwirken und dabei gleichzeitig etwas für seine Altersvorsorge tun.

Entscheidet sich der Arbeitnehmer beispielsweise für eine Direktversicherung, reduziert sich sein Bruttoeinkommen automatisch um den jeweiligen Beitrag für die Versicherungspolice. Auf das Nettoeinkommen wirkt sich dies nur in geringem Maße aus, denn wenn das Bruttoeinkommen geringer ist, werden automatisch auch weniger Steuern und Sozialabgaben fällig. Dieser Steuerspareffekt wird natürlich umso deutlicher, je höher das Einkommen ausfällt, aber auch bei einem geringeren Einkommen lohnt sich die Entgeltumwandlung in vielen Fällen.

Verdient beispielsweise ein lediger Arbeitnehmer, der gesetzlich krankenversichert und kirchensteuerpflichtig ist, monatlich 2000 Euro brutto, beträgt sein Nettoeinkommen bei Steuerklasse I nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben rund 1325 Euro. Würde dieser Arbeitnehmer nun jeden Monat 100 Euro seines Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge investieren, würde sich sein Nettoeinkommen nur um etwa 50 Euro auf rund 1275 Euro reduzieren. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge müssen allerdings nicht unbedingt aus dem monatlichen Bruttoeinkommen, sondern können auch aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld entnommen werden.

Derzeit können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden, aktuell damit höchstens 2640 Euro pro Jahr. Bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, erhöht sich die Grenze um weitere 1800 Euro auf insgesamt 4440 Euro. Gleichzeitig gilt für diese Verträge aber auch die nachgelagerte Besteuerung, was bedeutet, dass die späteren Auszahlungen steuerpflichtig sind.

Dies wiederum muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn im Alter ist das Gesamteinkommen in aller Regel niedriger als während des Arbeitslebens und damit ist auch der persönliche Steuersatz geringer.  

Die Varianten der betrieblichen Altersvorsorge

Insgesamt stellt das deutsche Betriebsrentengesetz fünf mögliche Varianten der betrieblichen Altersvorsorge zur Auswahl:

1.      

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber bei einem Versicherungsanbieter seiner Wahl eine Lebens- oder private Rentenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Die Versicherungsbeiträge werden automatisch aus dem Bruttoeinkommen abgeführt, teilweise mit Zuschüssen durch den Arbeitgeber. Der Vertrag muss dabei mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen, da ansonsten die steuerliche Förderung nicht greift.

2.      

Pensionskassen arbeiten nach einem ähnlichen Prinzip wie Direktversicherungen. Auch hier wird üblicherweise eine lebenslange Zusatzrente ausbezahlt, in vielen Fällen sind aber zusätzlich noch Versicherungsleistungen bei einem Unfall oder im Todesfall vorgesehen.

3.      

Pensionsfonds sind in Deutschland seit 2002 möglich. Im Unterschied zu Direktversicherungen und Pensionskassen, die in erster Linie in Immobilien und Festzinsanlagen investieren, legen Pensionsfonds die eingezahlten Beiträge hauptsächlich in Aktien an. Dadurch sind die Renditechancen größer, gleichzeitig steigen aber auch die Risiken. Für den Arbeitnehmer besteht allerdings kaum ein Risiko, denn bei Pensionsfonds haftet der Arbeitgeber mindestens in Höhe der einbezahlten Beiträge.

4.      

Im Zuge einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer eine fest vereinbarte Leistung auszuzahlen. Bei dieser Leistung kann es sich um eine lebenslange Zusatzrente oder um einen Einmalbetrag handeln. Sichergestellt wird das Vorsorgeversprechen durch Rückstellungen in der Bilanz. Direktzusagen sind jedoch in aller Regel nur für Führungskräfte vorgesehen.

5.      

Die Variante Unterstützungskasse ähnelt vom Prinzip her der Direktzusage. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge von einem Dritten, meist einer Versicherung, übernommen wird. Die Haftung gegenüber dem Arbeitnehmer bleibt aber weiterhin beim Arbeitgeber. Seit 2002 muss jeder Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. In welcher Form die betriebliche Altersvorsorge durchgeführt wird, obliegt dabei aber ausschließlich der Entscheidung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer hat keine Wahlfreiheit.  

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Wird die betriebliche Altersvorsorge als Direktversicherung, als Pensionskasse oder als Pensionsfonds durchgeführt, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel. Entweder der neue Arbeitgeber führt den Vertrag seines neuen Mitarbeiters einfach fort oder der Mitarbeiter nimmt sein bis dahin eingezahltes Geld mit und schließt bei seinem neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag ab.

Etwas schwieriger wird es bei Direktzusagen und Unterstützungskassen, denn hier ist eine Mitnahme zum neuen Arbeitgeber in aller Regel ausgeschlossen.

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