Strategien für die private Altersvorsorge

Die wichtigsten Strategien für die private Altersvorsorge 

Dass die Altersrente für die kommenden Generationen vermutlich kaum mehr als eine Sicherung der Existenzgrundlage darstellen wird, ist mittlerweile sicherlich kaum noch anzuzweifeln.

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Die Altersrente wird also ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten, für die Finanzierung eines Lebensabends, der dem jetzigen Lebensstandard entspricht und Raum für die Erfüllung langgehegter Wünsche lässt, aller Wahrscheinlichkeit nach allerdings nicht.

Umso wichtiger ist es daher, sich rechtzeitig mit der privaten Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Nun gibt es sicherlich kein Pauschalrezept, denn wie bei allen Finanzprodukten hängt die beste Strategie von individuellen Faktoren wie dem Alter, dem Einkommen, dem Familienstand, den Vorstellungen und Zielen oder auch der persönlichen Risikobereitschaft ab. Allerdings gibt es einige Grundregeln und wesentliche Tipps, die allgemein gelten.

Hier also die wichtigsten Strategien für die private Altersvorsorge in der Übersicht:

•        Früh anfangen und durchhalten.

Der mit Abstand wichtigste Tipp für die private Altersvorsorge besteht darin, so früh wie möglich mit dem Sparen zu beginnen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, welches Produkt bespart wird oder wie hoch der monatliche Beitrag ist.

Es geht also nicht darum, dass schon junge Arbeitnehmer, die in aller Regel ohnehin kaum etwas zur Seite legen können, großartig verzichten und sich das Geld regelrecht vom Mund absparen. Es reicht schon völlig aus, wenn in jungen Jahren regelmäßig kleine Beträge angelegt werden.

Wird ein Sparprodukt im Alter von 20 Jahren abgeschlossen, bleiben stolze 47 Jahre, um ein finanzielles Polster auszusparen. Schließt der Anleger einen Vertrag über die gleiche Summe jedoch erst mit 50 Jahren ab, bleiben ihm nur 17 Jahre, um die Summe anzusparen und dementsprechend höher fallen seine Monatsbeiträge aus.

Ebenso wichtig wie das frühe Beginnen ist jedoch auch das Durchhalten. Je länger ein Vertrag läuft, desto deutlicher wird der Zinseszinseffekt.

Und auch hier erweisen sich geringe Beiträge wieder als hilfreich, denn kleine Monatsbeiträge können meist auch dann eingezahlt werden, wenn sich die finanzielle Lage kurzzeitig verschlechtert. Sind die Beiträge recht hoch angesetzt, ist dies nicht immer möglich.

•        Vermögenswirksame Leistungen nutzen.

Viele Arbeitgeber haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, nutzen diese aber nicht. Nun klingt die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen auch nicht unbedingt lukrativ, denn der Arbeitgeber bezahlt maximal 40 Euro monatlich.

Legt der Arbeitnehmer seine Vermögenswirksamen Leistungen jedoch über 25 Jahre bei einer Rendite von sechs Prozent an, wächst sein Vermögen auf gute 26.600 Euro an.

•        Riesterrente.

Die Riesterrente gehört mittlerweile zu den beliebtesten Altersvorsorgeprodukten und das hat auch einen guten Grund. Der Staat beteiligt sich nämlich entweder durch Zulagen oder durch einen Steuerabzug am Vermögensaufbau. Zulagen gibt es in Höhe von 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro oder 300 Euro für Kinder, je nach Geburtsjahr.

Voraussetzung für die vollen Zulagen ist, dass der Anleger vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro, in den Vertrag investiert. Vom Steuerabzug profitieren vor allem Angestellte und Besserverdiener, wobei das Finanzamt jeweils prüft, was sich für den Anleger besser lohnt.

Zu den weiteren Vorteilen der Riesterrente gehören die Pfändungssicherheit sowie die garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge samt Zulagen. Damit können auch eher weniger risikofreudige Anleger auf risikoreichere Anlageformen wie Aktien- oder Fondssparpläne setzen.

Aber auch Selbstständige und Freiberufler können von der Riesterrente profitieren, da sie damit ganz legal die Abgeltungssteuer umgehen können. Dazu zahlen sie nicht nur die geforderten vier Prozent des Jahreseinkommens, sondern so viel wie möglich in den Riester-Vertrag ein. Für den Ertrag des Kapitals, das über den geforderten Mindesteinlagen liegt, wird keine Abgeltungssteuer fällig.

Stattdessen wird die Hälfte der Gewinne nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Voraussetzung ist aber, dass der Vertrag über mindestens zwölf Jahre abgeschlossen wird und nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. 

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