Riester-Vertrag optimal ausschöpfen

Die wichtigsten Punkte, um den Riester-Vertrag optimal auszuschöpfen 

Nach einem eher holprigen Start hat sich die Riester-Rente mittlerweile zu einem der beliebtesten Altervorsorgeprodukte in Deutschland entwickelt. Dies ist auch durchaus verständlich, denn die Riester-Rente bietet einige Pluspunkte.

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So gilt die Riester-Rente als recht sicheres Produkt mit verhältnismäßig ordentlichen Renditechancen. Zudem ist die Riester-Rente pfändungs- und Hartz-IV-sicher, was bedeutet, dass das angesparte Guthaben für das Alter auch dann erhalten bleibt, wenn der Sparer insolvent oder über einen längeren Zeitraum arbeitslos wird. 

Ein weiterer Pluspunkt, der für viele gleichzeitig auch der ausschlaggebende Grund für einen Riester-Vertrag ist, sind die staatlichen Zulagen, mit denen sich der Gesetzgeber am Aufbau des Guthabens beteiligt. Allerdings beobachten Experten immer wieder, dass viele Anleger die ihnen eigentlich zustehenden staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile gar nicht in vollem Umfang nutzen. Im Wesentlichen gibt es drei Faktoren, die im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung entscheidend sind, nämlich das Arbeitsverhältnis, die Einkommenshöhe und die familiäre Situation.

Worauf es konkret zu achten gilt und welches die wichtigsten Punkte sind, um den Riester-Vertrag optimal auszuschöpfen, erklärt die folgende Übersicht: 

Den Riester-Vertrag immer an die Einkommenshöhe anpassen

Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer vier Prozent ihres letzten Jahresbruttoeinkommens in ihren Vertrag investieren, höchstens jedoch 2.100 Euro jährlich. Die Grundzulage, die 154 Euro beträgt, wird bereits dann bezahlt, wenn der Mindestbetrag von 60 Euro pro Jahr in den Riester-Vertrag fließt.

Die eingezahlten Beiträge können bis zur Maximalhöhe von 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch sinkt vor allem für Riester-Sparer mit höherem Einkommen die Steuerlast spürbar. Um die vollen Vorteile nutzen zu können, ist jedoch wichtig, den Riester-Vertrag an die Einkommenshöhe anzupassen, die sich im Laufe der Zeit üblicherweise ändert.

Hierzu reicht es aus, den Vertragspartner über das geänderte Einkommen zu informieren, ein neuer Zulagenantrag muss nicht gestellt werden.  

Der Riester-Vertrag und die Geburt eines Kindes

Bekommt der Riester-Sparer Nachwuchs, beteiligt sich der Gesetzgeber mit einer Kinderzulage von 300 Euro am Riester-Vertrag. Um sich die Kinderzulage zu sichern, muss der Riester-Sparer lediglich den Anbieter seines Riester-Vertrages über die Geburt seines Kindes informieren.

Der Anbieter leitet den Antrag dann an die Zulagenstelle weiter und zum nächsten Stichtag werden die Grundzulage und die Kinderzulage automatisch gutgeschrieben. Allerdings profitieren junge Eltern nicht nur von der Kinderzulage.

Da der Gesetzgeber weiß, dass ein Baby zunächst recht hohe Kosten verursacht, können die Beiträge für die Riester-Rente solange reduziert werden, bis sich die finanzielle Situation wieder etwas entspannt hat. Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung gibt es hierfür einen Zulagenrechner, mit dem junge Eltern die angepasste Beitragshöhe ausrechnen können. 

Der Riester-Vertrag im Fall einer Hochzeit oder einer Trennung und Scheidung

Im Rahmen der Riester-Rente fördert der Gesetzgeber verheiratete Paare. Bislang war es so, dass der eine Ehepartner automatisch das Recht auf eigene Zulagen erhielt, wenn der andere Ehepartner berufstätig war und einen Riester-Vertrag besparte.

Der Ehepartner, der nicht arbeitete, profitierte somit von den 154 Euro Grundzulage pro Jahr, ohne selbst Beiträge in den Riester-Vertrag einzahlen zu müssen. Ab 2012 wird der Gesetzgeber zwar nach wie vor verheiratete Paare fördern, allerdings mit einer kleinen Änderung. So muss ab 2012 auch der Ehepartner, der nicht berufstätig ist, einen eigenen Riester-Vertrag mit mindestens 60 Euro pro Jahr besparen, um die immerhin mehr als doppelt so hohe Grundzulage zu erhalten.

Kommt es hingegen zu einer dauerhaften Trennung oder Scheidung, verliert der Ehepartner ohne Job auch das Recht auf eigene Zulagen über seinen berufstätigen Ehepartner. Hat das Ehepaar Kinder, erhält derjenige die Kinderzulagen, bei dem die Kinder leben. In aller Regel entscheidet die Riester-Zulagenstelle dabei anhand dessen, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird.

Bei demjenigen, der das Kindergeld für die Kinder erhält, fließen die Kinderzulagen weiterhin in den Riester-Vertrag, der Ex-Partner bekommt nur noch die Grundzulage. 

Der Riester-Vertrag bei einem Minijob oder bei Selbstständigkeit

Von der Riester-Förderung profitieren in erster Linie angestellte Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind und jeden Monat Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Allerdings ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Minijobber und Selbstständige keine Möglichkeiten haben, um von der Riester-Förderung zu profitieren.

Minijobber können zum einen die staatliche Förderung nutzen, wenn ihr berufstätiger Ehepartner einen Riester-Vertrag bespart. Zum anderen können Mimijobber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. In diesem Fall zahlen sie selbst geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein und sichern sich damit gleichzeitig den Anspruch auf die staatlichen Zulagen.

Selbstständige erhalten die Riester-Förderung, wenn für sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der Gesetzgeber aufgrund der Einkommenshöhe einen besonderen Schutzbedarf sieht. Zu den typischen rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen gehören beispielsweise selbstständige Handwerker, Lehrer, Erzieher, Hebammen und Künstler.     

Den Riester-Vertrag einmal pro Jahr überprüfen

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatten Mitte 2011 bereits knapp 15 Millionen Anleger einen Riester-Vertrag abgeschlossen, Tendenz steigend. Diese hohe Zahl zeugt aber nicht nur davon, dass der Vertrieb dieses Altersvorsorgeproduktes offensichtlich gut funktioniert, sondern erklärt sich sicherlich auch damit, dass es tatsächlich gute Gründe für den Abschluss einer Riester-Rente gibt.

Schließlich bietet die Riester-Rente ordentliche Renditechancen bei geringem Verlustrisiko und satte Zulangen in Form von Zuschüssen und Steuervorteilen durch den Gesetzgeber. Aber anders als oft beworben ist die Riester-Rente kein Anlageprodukt, das einmal abgeschlossen bis zum Ende der Laufzeit keinerlei Aufmerksamkeit mehr bedarf. Durch den sogenannten Dauerzulagenantrag ist zwar sichergestellt, dass der Vertragspartner die Riester-Förderung bei der Zulagenstelle beantragt und diese dem Riester-Vertrag dann automatisch gutgeschrieben wird.

Aber der Anleger sollte seinen Riester-Vertrag dennoch einmal pro Jahr auf den Prüfstand stellen. Haben sich nämlich zwischenzeitlich die Grundbedingungen geändert, hat der Sparer möglicherweise Anspruch auf eine höhere Förderung. Diese würde er verschenken, wenn er seinen Riester-Vertrag mit den Voraussetzungen weiterlaufen lässt, die bei Vertragsabschluss gegeben waren.

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