Fragen und Antworten zum Grauen Kapitalmarkt

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Grauen Kapitalmarkt“ 

In den Medien taucht immer wieder der Begriff “Grauer Kapitalmarkt” auf und in diesem Zusammenhang wird häufig von Anlageprodukten berichtet, die hohe Renditen und Steuervorteile versprechen, sich für die Anleger aber im Nachhinein nicht selten als teure Fehlinvestition erweisen. 

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Nun wird sich so mancher aber vielleicht fragen, was sich denn eigentlich genau hinter dem “Grauen Kapitalmarkt” verbirgt, welche Produkte angeboten werden und wo die Risiken liegen.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum “Grauen Kapitalmarkt” in der Übersicht: 

Was ist der “Grauen Kapitalmarkt” ?

Als “Grauer Kapitalmarkt” wird der Geldanlagemarkt bezeichnet, der nicht durch Rechtsvorschriften kontrolliert und Behörden überwacht ist. Im Unterschied dazu gelten auf dem regulierten Kapitalmarkt klare Regeln.

So unterliegen Geldanlageprodukte, die beispielsweise von Banken vertrieben werden, gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Kontrollen. Zudem müssen die Anbieter bestimmten wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden, um überhaupt Geschäfte auf dem Kapitalmarkt tätigen zu können.

Für den Anleger bedeutet das, dass er sich sehr genau überlegen sollte, ob er in Produkte des “Grauen Kapitalmarktes” investieren möchte, denn da weder für den Markt als solches noch für die Produkte und die Anbieter gesetzliche Regelungen und behördliche Kontrollen existieren, sind die Risiken sehr hoch. 

Welche Produkte werden auf dem “Grauen Kapitalmarkt” angeboten?

Im Verkaufsgespräch werden die Anlageprodukte recht häufig als Sparverträge bezeichnet oder als solche erklärt. In Wirklichkeit handelt es sich bei den Produkten aber in den meisten Fällen um Unternehmensbeteiligungen, häufig in Form von geschlossenen Fonds. Je nach Produkt beteiligt sich der Anleger dann als atypisch stiller Gesellschafter, als typisch stiller Gesellschafter oder auch als Kommanditist an dem Unternehmen.

Vielen Anlegern ist dabei nicht klar, dass sie durch ihr Investment zum Mitunternehmer werden und als solcher zwar Gewinne erzielen, aber genauso auch Kapital verlieren können. Die Anleger haben keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik, sind aber trotzdem in vollem Umfang am Unternehmensrisiko beteiligt. Hinzu kommt, dass oft keine klare Angaben dazu gemacht werden, wie das Geld der Anleger konkret verwendet wird.

In diesem Fall wird von einem sogenannten „blind pool“ gesprochen. Das bedeutet, der Anleger vertraut sein Geld einem Unternehmen an, ohne zu wissen, in welche Investitionsobjekte wie viel investiert wird. Grundsätzlich gilt für Anlagen aber, dass ein Anleger nur dann investieren sollte, wenn er die Inhalte des Produkts kennt, das Anlageprodukt verstanden hat und weiß, wie und wofür sein Anlagekapital verwendet wird.  

Wie werden die Geldanlagen finanziert?

Für die Finanzierung der Produkte auf dem “Grauen Kapitalmarkt” kommen im Wesentlichen drei Varianten in Frage. Zum einen können regelmäßige Raten vereinbart werden, die der Anleger während der gesamten Laufzeit bezahlt. Zum anderen kann die Anlage durch eine Einmalzahlung, beispielsweise aus den Ersparnissen, erworben werden.

Die dritte Variante ist, das Anlageprodukt über einen Kredit zu finanzieren. Diese Variante wird besonders gerne von den Finanzberatern empfohlen, die nicht selten Kredit und Anlage als kombiniertes Paket anbieten. Beworben wird ein solches Paket damit, dass Anleger Gewinne erwirtschaften können, ohne eigenes Kapital einsetzen zu müssen, weil die Gewinne aus der Anlage die Kreditraten ausgleichen. Zusätzlich dazu könnten die Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.

Verschwiegen wird jedoch häufig, dass die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Kredit gebenden Bank auch dann bestehen bleibt, wenn die Beteiligungsgesellschaft mit Verlust arbeitet oder es gar zu einer Insolvenz kommt. In diesem Fall würde der Anleger schlimmstenfalls sein investiertes Geld verlieren, müsste den Kredit aber dennoch zurückzahlen.

Als Grundregel gilt daher, dass ein Anleger immer nur das Kapital anlegen sollte, über das er tatsächlich verfügt. Bei einer Einmal- oder Ratenzahlung sollte er außerdem überprüfen, ob er auch längerfristig auf das Anlagekapital verzichten oder die monatlichen Zahlungen aufbringen kann.  

Wie sieht es mit der Rendite und den Steuervorteilen aus?

Viele Produkte des “Grauen Kapitalmarktes” werden als ideale Steuersparmöglichkeit beworben. Tatsachlich fallen die Steuerersparnisse aber oft deutlich weniger ins Gewicht als versprochen. Dies liegt neben dem Produkt als solches daran, dass letztlich nur derjenige nennenswert Steuern sparen kann, der ein hohes Einkommen erzielt und daher auch entsprechend hohe Abzüge hat.

Ähnlich hoch wie die beworbenen Steuersparmöglichkeiten fallen oft auch die Renditeversprechen aus. Allerdings gibt es keine Geldanlage, weder auf dem “Grauen Kapitalmarkt” noch auf dem regulierten Kapitalmarkt, die hohe Renditechancen ohne entsprechend hohes Risiko bietet. Hohe, weit über dem Marktdurchschnitt liegende Renditen sind bestenfalls bei hochspekulativen Geschäften möglich, bei denen aber gleichzeitig jederzeit die Gefahr eines Totalverlustes droht.

Verspricht der Finanzberater eine sichere jährliche Rendite von mehr als fünf Prozent, sollte der Anleger sehr misstrauisch werden. Oft bringt ein genauer Blick in die Werbeunterlagen aber schon die Wahrheit ans Licht, denn meist findet sich irgendwo der in kleiner Schrift gedruckte Hinweis, dass die fett und groß gedruckte Rendite nicht garantiert, sondern lediglich eine unverbindliche Prognose ist.   

Wie lange sind die Laufzeiten?

In den meisten Fällen sehen Produkte des “Grauen Kapitalmarktes” sehr lange Laufzeiten vor. Möchte der Anleger den Vertrag vorzeitig beenden, ist dies meist mit hohen Abstandszahlungen, die übrigens gerne als Stornoaufwand deklariert werden, verbunden.

Viele Verkäufer versprechen zwar, dass auch ein schneller Ausstieg ohne Verluste problemlos möglich sei, aber in der Praxis bestätigt sich dieses Versprechen so gut wie nie. Maßgeblich ist immer, was im Vertrag steht, und diesen sollte der Anleger sehr genau lesen, bevor er ihn unterschreibt. 

Worauf sollte außerdem geachtet werden?

Produkte des “Grauen Kapitalmarktes” werden sehr häufig im häuslichen Bereich verkauft. Das bedeutet, der Verkäufer besucht seinen potenziellen Kunden zu Hause oder am Arbeitsplatz und nutzt so die entspannte Atmosphäre. Eine typische Masche dabei ist, dass sich die Verkäufer Unterlagen quittieren lassen, die der Anleger noch gar nicht erhalten hat, wobei gleichzeitig versprochen wird, dass diese Unterlagen selbstverständlich nachgereicht werden.

Zudem bemühen sich die Verkäufer um einen direkten Vertragsabschluss, indem sie mit zeitlich befristeten Schnäppchen argumentieren. Diese gibt es auf dem “Grauen Kapitalmarkt” aber nicht. Viele Anleger unterschreiben aber auch aus falschen Gewissensgründen die Verträge, damit der Verkäufer nicht extra wegen der Unterschrift noch einmal anreisen muss. Grundsätzlich gilt aber, dass nur solche Unterlagen unterschrieben werden dürfen, die tatsächlich vorliegen.

Außerdem sollte sich der Anleger die Zeit nehmen, wirklich alle Unterlagen genau zu überprüfen, angefangen beim Werbeprospekt über das Beratungsprotokoll bis hin zum Vertrag. Kundenbesuche gehören zum Job des Verkäufers, dafür wird er bezahlt.

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