Änderungen im Bereich Finanzen in 2014

Die wichtigsten Änderungen im Bereich Finanzen in 2014 

Im Bereich Finanzen bringt 2014 eine ganze Reihe von Änderungen mit sich. Eine Neuerung, von der alle betroffen sind, bezieht sich auf die Regeln im Zahlungsverkehr, der künftig im SEPA-Verfahren erfolgen wird. Daneben gibt es Änderungen bei der Riester- und der Rürup-Rente.

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Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft künftig ein wenig anders ab, Inkassoforderungen müssen ausführlicher gestaltet werden und wer sein Geld in Silbermünzen anlegt, muss die volle Mehrwertsteuer bezahlen.

Hier die wichtigsten Änderungen im Bereich Finanzen in 2014 in der Übersicht: 

Neue Regeln im Zahlungsverkehr mit SEPA, IBAN und BIC

Ab dem 01. Februar 2014 erfolgen bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen und Lastschriften europaweit einheitlich nach den SEPA-Regeln. Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area und der neugeregelte Zahlungsverkehr soll Zahlungen in Euro schneller, einfacher und kostengünstiger machen.

Neben den EU-Mitgliedsstaaten schließen sich auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Schweiz und Monaco dem Zahlungssystem an. Für Verbraucher ist die größte Änderung, dass sie künftig die IBAN und die BIC benötigen. IBAN steht für International Bank Account Number und ist somit die internationale Kontonummer, die die bisherige Kontonummer ersetzt.

Die IBAN besteht aus dem Länderkürzel (in Deutschland ist dies DE), einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. Hat die Kontonummer weniger als zehn Stellen, wird sie mit vorangestellten Nullen auf zehn Stellen aufgefüllt, so dass die IBAN insgesamt 22 Stellen hat. Die BIC ist der internationale Code der Bank und ersetzt gewissermaßen die bisherige Bankleitzahl. Damit sich Verbraucher an den neuen Zahlungsverkehr gewöhnen können, wurden Fristen festgelegt.

Demnach sieht der Zeitplan wie folgt aus:

·         Bis zum 31. Januar 2014 können für Überweisungen innerhalb Deutschlands entweder die Kontonummer und die Bankleitzahl oder die IBAN und die BIC verwendet werden. Überweisungen innerhalb der EU erfolgen mittels IBAN und BIC.

·         Ab dem 01. Februar 2014 bis zum 31. Januar 2016 sind Überweisungen innerhalb Deutschlands wie bislang noch mittels Kontonummer und Bankleitzahl möglich. Alternativ kann die IBAN verwendet werden. Bei Überweisungen ins EU-Ausland muss neben der IBAN auch die BIC angegeben werden.

·         Ab dem 01. Februar 2016 gibt es das nationale Zahlungssystem nicht mehr, sondern stattdessen hat nur noch das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren Gültigkeit. Ab dann wird für alle Überweisungen, egal ob inländisch oder grenzüberschreitend, nur noch die IBAN benötigt.  

Verbesserungen bei der Riester-Rente

Riester-Sparer können ihren Vertrag um eine Absicherung im Fall von Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung erweitern und auch eine Absicherung für ihre Hinterbliebenen in den Vertrag aufnehmen. Der Gesetzgeber gewährt hierfür die staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile ebenfalls. Bislang durften für die Zusatzversicherung maximal 15 Prozent der Beiträge verwendet werden.

Seit dem 01. Januar 2014 können nun 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge in die zusätzliche Absicherung fließen, die Höchstsumme liegt aber bei 2.100 Euro pro förderberechtigtem Sparer.

Verbesserungen gibt es außerdem bei der Eigenheimrente. Bisher war es so, dass Guthaben für den Kauf oder Bau des Eigenheims nur bei Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden konnte. Seit dem 01. Januar 2014 kann jederzeit Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Der Riester-Sparer kann dabei wählen, ob er das gesamte Kapital aus seinem Vertrag oder nur Teile davon entnimmt. Die Mindestsumme der Entnahme muss jedoch bei 3.000 Euro liegen.

Möchte der Riester-Sparer nur einen Teil seines Guthabens nutzen, den Vertrag weiterführen und auch künftig von den staatlichen Zulagen profitieren, muss er mindestens 3.000 Euro im Riester-Vertrag belassen. Außerdem muss sich der Riester-Sparer nun nicht mehr zu Beginn der Auszahlphase festlegen, ob sein Wohnförderkonto gleich oder in Raten bis zum 85. Lebensjahr aufgelöst werden soll. Stattdessen kann er jetzt jederzeit wählen.

Ebenfalls neu ist, dass das Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag jetzt auch genutzt werden kann, um das Eigenheim behinderten- oder altersgerecht umzubauen. In den ersten drei Jahren nach dem Kauf oder dem Bau des Eigenheims dürfen dafür 6.000 Euro und mehr aus dem Vertrag entnommen werden. Nach Ablauf der drei Jahre erhöht sich die Summe, die mindestens entnommen werden darf, auf 20.000 Euro.  

Höhere Beiträge als Sonderausgaben bei der Rürup-Rente

Bisher rechnete das Finanzamt bis zur Höchstgrenze von 20.000 Euro 76 Prozent der Beiträge, die in die Rürup-Rente flossen, als Sonderausgaben an. 2014 erhöht sich der anrechenbare Sonderausgabenabzug auf 78 Prozent. Gleichzeitig steigt aber auch der Anteil der nachgelagerten Besteuerung der Rürup-Rente um zwei Prozentpunkte auf jetzt 68 Prozent.  

Eine weitere Neuerung ist, dass die Rürup-Rente um eine eigenständige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung aufgestockt werden kann.

Die Beiträge für die neu abgeschlossenen Versicherungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber, dass für den Versicherungsfall eine Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente vorgesehen ist. 

Neue Regelungen bei Verbraucherinsolvenzverfahren

Am 01. Juli 2014 treten Neuregelungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens in Kraft. Eine Änderung besteht darin, dass einem Schuldner die Restschulden bereits nach drei Jahren erlassen werden können. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Schuldner mindestens 35 Prozent der Forderungen seiner Gläubiger und zusätzlich dazu die Verfahrenskosten bezahlen kann.

Da die meisten Schuldner allerdings wohl nicht in der Lage sein werden, diese Anforderung zu erfüllen, werden vermutlich nur wenige von dem verkürzten Verfahren profitieren können. Ein weitere Änderung bezieht sich auf die Behandlung der Gläubiger. Bisher war es so, dass die Gläubiger Vorrang hatten, an die Lohn abgetreten wurde. Eine Bevorzugung einzelner Gläubiger wird es ab Juli 2014 nicht mehr geben. Dies wiederum hat zwei Folgen.

Zum einen steigen die Chancen, dass sich Schuldner und Gläubiger außergerichtlich einigen können. Dem Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss zwingend ein solcher Einigungsversuch vorausgehen. Zum anderen hat der Schuldner so bessere Karten, die Verfahrenskosten begleichen zu können, wenn er über pfändbares Einkommen oder Vermögen verfügt.

Kann der Schuldner zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens aufbringen, können ihm die Restschulden schon nach fünf Jahren erlassen werden. Bei einem Großteil aller Fälle wird sich aber vermutlich am Ablauf nicht allzu finden ändern, denn die Hürden für ein verkürztes Verfahren sind hoch. Hinzu kommt, dass künftig bestimmte Schulden trotz Restschuldbefreiung nicht mehr erlassen werden. Zu diesen Schulden gehören in erster Linie Unterhalts- und Steuerschulden.  

Umfangreichere Angaben bei Inkassoforderungen

Inkassobüros und Rechtsanwälte, die Inkassoforderungen von Verbrauchern eintreiben, müssen in Zukunft ausführlichere Angaben machen. So müssen sie angeben, welche Person und welche Firma ihr Auftraggeber ist, aus welchem Grund die Forderung erfolgt, an welchem Datum der Vertrag abgeschlossen wurde und was Vertragsgegenstand war.

Außerdem müssen sie die Zinsberechnung offenlegen und mit entsprechender Begründung erläutern, wie die geforderten Inkassokosten zustande kommen. Verbraucher sollen dadurch die Forderung und deren Höhe besser überprüfen und nachvollziehen können. Die neuen Regelungen zu Inkassoforderungen ergeben sich aus dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ und treten am 01. November 2014 in Kraft. 

Silbermünzen mit 19 Prozent Mehrwertsteuer

Bei Anlage- und Sammlermünzen aus Silber werden seit dem 01. Januar 2014 nicht mehr wie bisher 7 Prozent, sondern 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Somit unterliegen nun auch Silbermünzen, ebenso wie dies bei Silberbarren bereits der Fall war, der vollen Mehrwertsteuer.

Hintergrund für diese Erhöhung war eine Vorgabe der Europäischen Union, die zu einer Harmonisierung der Mehrwertsteuergesetze auffordert.

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Thema: Änderungen im Bereich Finanzen in 2014

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