Aktuelle Tipps und Fakten zur Riester-Rente

Aktuelle Infos, Tipps und Fakten zur Riester-Rente 

Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich die sogenannte Riester-Rente mittlerweile zu einem sehr beliebten Produkt für die private Altersvorsorge entwickelt. Aktuell gibt es in Deutschland rund 14 Millionen Riester-Verträge.

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Mit rund zehn Millionen Verträgen bilden Versicherungen die Hauptgruppe unter den Riester-Verträgen, bei den restlichen Verträgen handelt es sich um Investmentsparverträge, Banksparverträge und Eigenheimrenten. Dass die Riester-Rente anfangs kaum Zuspruch fand, liegt vermutlich an den komplexen bürokratischen Strukturen.

Diese wurden zwar mittlerweile etwas vereinfacht, sind aber nach wie vor recht komplex.

 

Für alle, die sich für eine Riester-Rente interessieren, hier aktuelle Infos sowie die wichtigsten Tipps und Fakten zur Riester-Rente auf einen Blick: 

Was ist die Riester-Rente überhaupt?

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Variante der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Die Riester-Rente, die nach dem ehemaligen Bundesarbeits- und sozialminister Walter Riester benannt ist, richtet sich dabei an alle diejenigen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Besonders lohnenswert ist die Riester-Rente für Geringverdiener und für kinderreiche Familien, denn durch die staatlichen Zulagen oder die Steuervorteile können sie sich ein Standbein für das Alter aufbauen und so zumindest anteilig möglichen finanziellen Lücken im Alter entgegenwirken.

Durch die Auflagen, die der Gesetzgeber für die förderfähigen Verträge erlassen hat, garantiert die Riester-Rente eine lebenslange Rente, die bereits ab dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen kann.    

Die Beiträge und die Förderungen

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen jedes Jahr mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in den Vertrag investiert werden. Die Höchstgrenze liegt dabei seit 2008 bei 2.100 Euro und bis zu dieser Höhe können die Beiträge als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden. Werden weniger als vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt, gibt es auch die Förderung nur anteilig.

Die gesamten jährlichen Beiträge setzen sich dabei aus den eigenen Sparbeiträgen und den staatlichen Zulagen zusammen. Verdient ein alleinstehender Arbeitnehmer beispielsweise 25.000 Euro brutto im Jahr, müssten jedes Jahr 1000 Euro seines Einkommens in den Riestervertrag fließen.

Der Arbeitnehmer zahlt jedoch nur 846 Euro ein, die Differenz gleicht der Gesetzgeber durch die Grundzulage von 154 Euro aus. Um die Zulagen zu erhalten, wird beim Vertragsabschluss ein Dauerzulagenantrag gestellt und danach kümmert sich der Riester-Anbieter darum, dass die Zulagen automatisch auf dem Vertragskonto gutgeschrieben werden.

Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, gibt es 185 Euro jährlich, für jedes Kind, das nach dem 01. Januar 2008 zur Welt, beteiligt sich der Gesetzgeber mit 300 Euro.

Hätte der alleinstehende Arbeitgeber also zwei Kinder, eines das vor und eines das nach 2008 geboren ist, und erhält er für diese Kinder Kindergeld, würde sich sein jährlicher Sparbeitrag auf 361 Euro reduzieren (25.000 Euro x 4 Prozent = 1000 Euro, 1000 Euro – 154 Euro – 185 Euro – 300 Euro = 361 Euro). Diejenigen, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zudem einen einmaligen Extrabonus in Höhe von 200 Euro.  

Die Steuervorteile

Neben den staatlichen Zulagen kennt die Riester-Rente eine zweite Fördermöglichkeit in Form von Steuervorteilen.

In diesem Fall wirken sich die Beiträge, die in den Riester-Vertrag investiert wurden, mindernd auf die Einkommenssteuerschuld aus, wovon vor allem Sparer mit höherem Einkommen profitieren.

Der Riester-Sparer muss sich hierbei jedoch um nichts weiter kümmern, denn das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuerabzug günstiger sind und wendet dann die für den Riester-Sparer günstigere Lösung an. 

Die Vorteile

Neben der garantierten Auszahlung und den Fördermöglichkeiten bietet die Riester-Rente noch weitere Vorteile. So müssen die Verträge nicht mit laufenden Beiträgen bespart werden, sondern der Sparer kann flexibel immer dann so viel Geld einzahlen, wie es seine finanziellen Möglichkeiten zulassen.

Für die jährlichen Zulagen oder Steuergutschriften ist lediglich entscheidend, dass innerhalb von zwölf Monaten vier Prozent des Bruttojahreseinkommens in den Vertrag geflossen sind.

Die Auszahlung der Riester-Rente ist ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente vorgesehen. Allerdings hat der Sparer auch die Möglichkeit, bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent seines Vermögens als größere Einmalzahlung in Anspruch zu nehmen. Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht darin, dass die Riester-Rente pfändungs- und Hartz-IV-sicher ist.

Das bedeutet, das angesparte Vermögen in dem Riester-Vertrag kann im Fall einer Insolvenz weder gepfändet werden noch wird es bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt. Insofern bleibt die Riester-Rente, anders als beispielsweise eine klassische Lebensversicherung, auf jeden Fall als Altersvorsorge erhalten.  

Die Anlagemöglichkeiten

Für die Riester-Rente gibt es mehrere mögliche Anlagemodelle. Die meisten Verträge werden als Versicherungsprodukte abgeschlossen, genauso möglich und vielfach außerdem etwas günstiger sind aber auch Riester-Banksparpläne oder Riester-Fondssparpläne. Gemeinsam ist allen Varianten, dass mit Rentenbeginn zumindest die eingezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulangen garantiert ausbezahlt werden. Recht neu ist die Möglichkeit der sogenannten Eigenheimrente.

Hierbei können Riester-Sparer Geld aus ihrem Vertrag entnehmen, um damit selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren. Daneben kann der Riester-Vertrag samt Zulagen für die Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden, wenn die Immobilie nach 2007 erworben wurde.

Allerdings gilt die Eigenheimrente nur für die Finanzierung von selbstgenutzten Immobilien, bei Umbau-, Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen an bestehenden Immobilien ist keine Riester-Förderung möglich.

Verkauft der Sparer seine riestergeförderte Immobilie, muss er allerdings die staatlichen Zulagen wieder zurückzahlen, es sei denn, er investiert die im Verkaufpreis enthaltene Fördersumme innerhalb von einem Jahr in einen neuen Riestervertrag oder er kauft ein weiteres Mal in eine selbstgenutzte Immobilie.

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