14 Fragen zur bAV, 1. Teil

14 Fragen zur bAV, 1. Teil

Um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können, führt in vielen Fällen kein Weg an einer zusätzlichen Altersvorsorge vorbei. Und in diesem Zusammenhang fällt immer wieder auch das Stichwort betriebliche Altervorsorge, kurz bAV. In einem mehrteiligen Beitrag erklären wir, was es damit auf sich hat.

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Schon seit einigen Jahren wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Altersrente allein nicht ausreichen wird, um den Lebensabend zu finanzieren.

Wer seinen bisherigen Lebensstandard im Alter weitgehend behalten möchte, muss privat vorsorgen. Und für die private Altersvorsorge stehen zahlreiche Anlagemöglichkeiten und Finanzprodukte zur Verfügung.

Ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie wird auch als Betriebsrente oder, mit Blick auf den ehemaligen Finanzminister Hans Eichel, als Eichel-Rente bezeichnet.

Daneben ist mitunter vom zusätzlichen Standbein der Altersvorsorge oder kurz von der bAV die Rede. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter der betrieblichen Altersvorsorge? Wer kann sie nutzen? Und wie funktioniert sie? In einem mehrteiligen Beitrag beantworten wir die 14 wichtigsten Fragen zur bAV.

Hier ist der 1. Teil.

 

  1. Was ist die bAV genau?

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer schließt dafür einen Vertrag für ein Vorsorgeprodukt ab. Und sein Arbeitgeber zahlt die Sparbeiträge in diesen Vertrag ein. Meist erfolgt die Überweisung monatlich. Möglich ist aber auch, die Einzahlung einmal pro Jahr vorzunehmen. Dabei werden die Sparbeiträge vom Arbeitsentgelt abgezogen. Auf der Gehaltsabrechnung sind die Beträge somit als Abzüge ausgewiesen, ähnlich wie die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern.

Wie die Sparbeiträge finanziert werden, hängt von den individuellen Vereinbarungen ab. Eine Variante ist, dass der Arbeitgeber die Sparbeiträge übernimmt. In diesem Fall bezahlt der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt einen bestimmten Geldbetrag in einen Sparvertrag ein. Bei diesem Sparvertrag kann es sich um eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung handeln. Daneben ist möglich, dass der Arbeitgeber eine spätere Zusatzrente über eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse zusichert.

Die zweite Variante ist, dass der Arbeitnehmer die Sparbeiträge selbst aufbringt. In diesem Fall wird von einer sogenannten Entgeltumwandlung gesprochen. Denn der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer nicht das gesamte Arbeitsentgelt aus, sondern überweist einen bestimmten Anteil des Bruttogehalts in den Vorsorgevertrag. Als dritte Variante ist möglich, dass der Arbeitnehmer einen Teil der Sparbeiträge bezahlt und sein Arbeitnehmer den anderen Teil übernimmt.

 

  1. Für wen kommt die bAV in Frage?

Die bAV ist in erster Linie für Angestellte, Arbeitnehmer und Azubis gedacht. Grundsätzlich kann sie aber von allen Beschäftigten genutzt werden, die sozialversicherungspflichtig für ihren Arbeitgeber tätig sind.

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Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Einrichtungen gibt es meist eigene Versorgungseinrichtungen. Hier greifen die Arbeitgeber für die bAV auf spezielle Zusatzversorgungskassen zurück. Selbstständige und Freiberufler können im Normalfall nicht von einer bAV profitieren.

 

  1. Hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die bAV?

Die Antwort auf diese Frage lautet kurz und knapp: Ja. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der gültige Tarifvertrag den Rechtsanspruch auf eine bAV ausdrücklich ausschließt.

Dies kommt in der Praxis aber eher selten vor. Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers beinhaltet die Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer hat also einen rechtlichen Anspruch darauf, dass er sein Geld im Rahmen der bAV ansparen kann.

Und der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer von den fünf zulässigen Durchführungswegen mindestens eine Möglichkeit anbieten. Allerdings kann dabei der Arbeitgeber entscheiden, welchen Durchführungsweg er eröffnet. Der Arbeitnehmer kann also weder die Art, wie die bAV realisiert wird, noch einen bestimmten Anbieter fordern.

Wie erwähnt, bezieht sich der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers außerdem nur auf die Entgeltumwandlung. Einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Vorsorgevertrag mit regelmäßigen Zuschüssen aufstockt, hat der Arbeitnehmer nicht. Sofern die Zahlungen nicht im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind, sind Zuschüsse des Arbeitgebers eine freiwillige Zusatzleistung.

  1. Wie kann die bAV realisiert werden?

Für die Umsetzung der bAV gibt es fünf Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten heißen im Fachjargon Durchführungswege.

  1. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer später eine Zusatzrente aus dem Betriebsvermögen zu bezahlen. Um diese Zusage einhalten zu können, bildet der Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen.
  2. Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer abschließt. Versicherungsnehmer ist dabei der Arbeitgeber, begünstigt ist der jeweilige Arbeitnehmer.
  3. Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung von einem oder mehreren Unternehmern. Bei ihr handelt es sich um eine spezielle Form der Lebensversicherung.
  4. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Er sichert dem Arbeitnehmer zwar gewisse Garantieleistungen zu, kann seine Geldanlagen aber freier wählen als die Pensionskasse oder die Direktversicherung.
  5. Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung, an der ein oder mehrere Unternehmen beteiligt sind. Über die Unterstützungskasse finanziert und erfüllt der Arbeitgeber die zugesicherte Betriebsrente des Arbeitnehmers.

In welcher Form die bAV durchgeführt wird, kann der Arbeitnehmer aber nur bedingt beeinflussen. Denn die Wahl des Durchführungsweges trifft der Arbeitgeber.

  1. Welche Leistungen sieht die bAV vor?

Die bAV zielt darauf ab, ein finanzielles Polster fürs Alter anzusparen. Dafür wird während des Berufslebens Geld zurückgelegt. Im Alter erhält der Arbeitnehmer dann zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente lebenslang eine Betriebsrente.

Je nachdem, welcher Durchführungsweg gewählt und wann der Vorsorgevertrag abgeschlossen wurde, kann der Arbeitnehmer bei Rentenbeginn statt einer lebenslangen Zusatzrente auch eine Zahlung wählen, durch die ihm das angesparte Guthaben anteilig oder vollständig ausbezahlt wird.

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Je nach Vorsorgemodell und Anbieter kann die bAV außerdem noch weitere Absicherungen einschließen. Hierzu können beispielsweise die Versorgung der Hinterbliebenen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehören.

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